Ablehnung Hartz 4 Fortzahlungsantrag

Hilfe , ich weis nicht weiter ,  ist alles eingentlich ganz einfach :::

vor knapp 10 jahren haben meine eltern 2 wohnungen gekauft ,die sie heute noch abzahlen , kurz darauf wurde ich arbeitslos , und musste mich beim jobcenter  arbeitsuchend melden  und hab dan den regelsatz  ( hartz 4)  bekommen . Und vor kanpp 3-4 jahren hat mein vater einen mietvertrag aufgesetzt , der  von jobcenter bewilligt worde endsprechende miet und nebenkosten an meinem vater  zuzahlen . (Da ich auch  immer dachte , wer es bezahlt  , dem gehört es auch)
Da ich im grundbuch eingetragen bin , wurde mein weiterbewilligungsantrag das ertse mal nach 3-4 jahren abgehlent  mit der begründung , da ich eigentümer 2er wohnungen bin .
Alle papire und kaufverträge würden von anfang an vorgelgt

und jetzte weis ich nicht genau was passieren wird

vielleicht  könnt ihr mir einen kleinen tip geben wie ich vorgehen soll

danke in vorraus

MFG

Servus,

auf der Grundlage des (mutmaßlich unvollständigen) vorgetragenen Sachverhaltes:

Zuallererst zügig das Grundbuch berichtigen lassen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

vielleicht  könnt ihr mir einen kleinen tip geben wie ich
vorgehen soll

auch mit dem Risiko, ein paar dahergeworfene Steine abzubekommen, aber ist es zu abwegig, mal langsam nach knapp 10 Jahren wieder eine Arbeit zu suchen?

Gruß
Christa

Hi!

Wenn Deine Eltern gekauft haben, warum stehst Du dann im Grundbuch?

Gruß derschwede77

Hallo Christa,

woraus schließt du denn, dass keine Arbeit gesucht wurde?

Und inwiefern hilft deine Antwort dem Fragesteller weiter?

Gruß

=^…^=

1 Like

Hallo,

woraus schließt du denn, dass keine Arbeit gesucht wurde?

vielleicht aus der Art, wie das Posting formuliert wurde?

Und inwiefern hilft deine Antwort dem Fragesteller weiter?

Das weiß ich nicht, er hat sich ja nicht mehr dazu geäußert. Aber ich habe ihm ja eine Alternative aufgezeigt, aus der (vermeintlichen) Misere herauszukommen.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

woraus schließt du denn, dass keine Arbeit gesucht wurde?

vielleicht aus der Art, wie das Posting formuliert wurde?

seit wann korreliert die Fähigkeit, sich schriftlich gekonnt und verständlich auszudrücken, mit dem Arbeitswillen?

Und inwiefern hilft deine Antwort dem Fragesteller weiter?

Das weiß ich nicht, er hat sich ja nicht mehr dazu geäußert.
Aber ich habe ihm ja eine Alternative aufgezeigt, aus der
(vermeintlichen) Misere herauszukommen.

Ach ne. Jemand, der Alg2 bezieht, kann also nicht wissen, dass es auch die Möglichkeit gibt, nach Arbeit zu suchen, wenn es ihm niemand sagt… *kopfschüttel*

Ganz abgesehen davon, dass es nicht wenige Menschen gibt, die einer Arbeit nachgehen und aufgrund eines niedrigen Einkommens gleichzeitig Alg 2 beziehen.

Ich finde es in diesem Brett immer wieder faszinierend zu beobachten, wie viele offenkundig meinen, sich über andere, ihnen völlig fremde Menschen, über deren Leben sie nahezu nichts wissen, ein Urteil erlauben zu können - und sich auch nicht scheuen, dieses dann auch noch im Brustton der Überzeugung zu verkünden.

Gruß

=^…^=

Hallo,

seit wann korreliert die Fähigkeit, sich schriftlich gekonnt
und verständlich auszudrücken, mit dem Arbeitswillen?

ich muss mich auch missverständlich ausgedrückt haben. Weder habe ich aber explizit auf die zahlreichen Rechtschreibfehler oder teilweise unverständliche Formulierungen (mag an meinem Unvermögen liegen, aber ich überlege immer noch, was mit „Da ich auch immer dachte , wer es bezahlt , dem gehört es auch“ gemeint sein könnte) hingewiesen, noch habe ich implizit diese gemeint.

Ach ne. Jemand, der Alg2 bezieht, kann also nicht wissen, dass
es auch die Möglichkeit gibt, nach Arbeit zu suchen, wenn es
ihm niemand sagt… *kopfschüttel*

Wissen schon, braucht aber vielleicht ab und zu eine Erinnerung! Ich kenne mehrere, die seit mittlerweile wahrscheinlich Jahrzehnten Alg II beziehen und nicht im Traum daran denken, sich eine Arbeit zu suchen, bzw. neben dem schönen Alg II gar auch noch hier und da schwarz arbeiten.

Ganz abgesehen davon, dass es nicht wenige Menschen gibt, die
einer Arbeit nachgehen und aufgrund eines niedrigen Einkommens
gleichzeitig Alg 2 beziehen.

Sorry, aber im UP-Posting stand lediglich " vor knapp 10 jahren haben meine eltern 2 wohnungen gekauft ,die sie heute noch abzahlen , kurz darauf wurde ich arbeitslos , und musste mich beim jobcenter arbeitsuchend melden und hab dan den regelsatz ( hartz 4) bekommen ." (lange genug war er wohl auch nicht berufstätig, wenn er gleich Alg II bekommen hat), „Da ich im grundbuch eingetragen bin“ und
„begründung , da ich eigentümer 2er wohnungen bin .“ Da kann ich beim besten Willen nicht erkennen, dass es sich nur um eine Aufstockung handeln soll (die ich übrigens absolut in Ordnung finde - wenigstens zeigen die Leute den Willen zu arbeiten!).

Ich finde es in diesem Brett immer wieder faszinierend zu
beobachten, wie viele offenkundig meinen, sich über andere,
ihnen völlig fremde Menschen, über deren Leben sie nahezu
nichts wissen, ein Urteil erlauben zu können - und sich auch
nicht scheuen, dieses dann auch noch im Brustton der
Überzeugung zu verkünden.

Tja, die einen so, die anderen so. Es gibt auch genug, die meinen, sich als „Anwälte“ der armen Unterdrückten betätigen zu müssen. :wink:

Wir können jetzt auch noch tagelang darüber debattieren, der UP hat sich, wie ich gerade erst festgestellt habe, inzwischen wieder abgemeldet, also können wir nur weiter mutmaßen, oder es auch sein lassen …

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

Ich kenne mehrere, die seit mittlerweile
wahrscheinlich Jahrzehnten Alg II beziehen und nicht im Traum
daran denken, sich eine Arbeit zu suchen, bzw. neben dem
schönen Alg II gar auch noch hier und da schwarz arbeiten.

das ist einigermaßen seltsam, da es das Alg 2 erst seit 2005 gibt.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten, die solche arbeitsscheuen Fälle - womöglich sogar mehrere bis viele - zu „kennen“ behaupten, diese gar nicht tatsächlich persönlich und mittels direkter Gespräche über deren Leben und Streben, sondern bestenfalls flüchtig, meist aber sogar nur aus entsprechenden Medienberichten kennen.

Kommentare wie dein erster dienen mit schöner Regelmäßigkeit nur dazu, sich über den Fragesteller zu erheben, und die eigenen Vorurteile zu ventilieren - hilfreich sind sie nicht.

Gruß

=^…^=

Hallo nochmal,

das ist einigermaßen seltsam, da es das Alg 2 erst seit 2005
gibt.

nur weil „das Kind“ seit 2005 einen anderen Namen hat, bedeutet es nicht, dass es nicht davor auch Leute gegeben hat, die lieber der Allgemeinheit auf der Tasche gelegen haben.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten, die solche
arbeitsscheuen Fälle - womöglich sogar mehrere bis viele - zu
„kennen“ behaupten, diese gar nicht tatsächlich persönlich und
mittels direkter Gespräche über deren Leben und Streben,
sondern bestenfalls flüchtig, meist aber sogar nur aus
entsprechenden Medienberichten kennen.

Da haben wir wohl unterschiedliche Erfahrungen. :smile: Sie zählen nicht zu meinem Freundeskreis, aber wir haben sehr wohl das eine oder andere Mal miteinander gesprochen.

Und zu einer früheren Arbeitskollegin, die promovierte Physikerin ist aber keine Arbeit in dem Beruf findet, habe ich auch noch Kontakt. Sie hat sehr wohl ab und zu Alg I bezogen, wenn sie dafür genug gearbeitet hatte, aber sie hält sich seit mehreren Jahren mit zwei Jobs über Wasser, eben weil sie nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen möchte.

Viele Grüße
Christa