ALG 1 oder Krankengeld?

Hallo,

folgende Situation:

A ist krankgeschrieben. 2 Wochen später endet sein Beschäftigungsverhältnis. (Die Kündigung hatte er bereits 3 Monate vorher erhalten)
Der AG hat ja nur 2 Wochen den Lohn weiter zu zahlen. Wer zahlt dann. Das Arbeitsamt (auf welcher Berechnungsgrundlage?) oder die Krankenkasse?

Danke für die Info!
LG, Metze

Wer zahlt dann. Das Arbeitsamt (auf welcher Berechnungsgrundlage?)
oder die Krankenkasse?

Krankenkasse! (falls Job sozialversicherungspflichtig gewesen ist)

Solange er krankgeschrieben ist, kann und braucht er sich nicht arbeitslos melden.

PS: „arbeitssuchend melden“ ist natürlich davon nicht betroffen und er sollte es schon unmnittelbar nach Erhalt der Kündigung getan haben (sonst 1 Woche Sperrzeit).

Hallo,

die Krankenkasse zahlt weiter. Wer krank ist kann sich nicht beim Arbeitsamt melden, da er ja arbeitsunfähig ist.
lb G
Christa

Deine Krankenkasse wird die Zeit bis Du wieder arbeitsfähig bist zahlen. Arbeitslos brauchst Du Dioch nicht zu melden, Du bist ja nicht arbeitsfähig

Ich bin etwas raus aus dem Geschäft, aber ich sag mal zunächst auf jeden Fall das Arbeitsamt, aber es wird in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verfügbarkeitscheck beim Ärztlichen Dienst in der AA gemacht werden, wenn Zweifel bestehen, dass die Vermittlungsfähigkeit in den 1. Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden kann. Kommt raus, dass ein Ende nicht absehbar ist, wird evtl. ein Verfahren zur Erwerbsmindung beim Rentenversicherungsträger angestoßen, bis aud weiteres zahlt die AA bis Ende des Leistungsansrpuchs. Nach Ende des Alg muss dann die Krankenkasse erstmal ran, soweit ich weiss. Wenn die 78 Wohen Krankengeld dann auch ausgeschöpft sind, muss neu entschieden werden bzgl. Beantragung Alg II oder Leistungen zur Grundsicherung wegen Erwerbsmindung und / oder Erwerbsmindungsrente.

Hier ist sicherlich einiges an Halbwissen enthalten, bitte daher mit Vorsicht genießen, eine grundliche Recherche im Internet sollte die Möglichkeiten aber gut ausloten können.

Servus,

neugierhalber: Hast Du eigentlich die Frage gelesen?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

spricht etwas dagegen der Agentur für Arbeit mitzuteilen, das man keine Arbeitsstelle hat und zur Zeit krank ist, sich aber meldet sobald man wieder gesund ist?

Ich war in dieser Situation und habe mit dem Vorgehen sehr gute Erfahrung gemacht, je besser man die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit informiert umso offener sind diese.

Grüße

Hallo woandershin,

danke für den Tipp. Das hab ich der AfA schon gesagt. Das ist auch kein Problem. Mein Problem ist der Minijob…
Die AfA rechnet mir den nicht an, heißt ich kann ihn weiter behalten, da ich ihn schon weit über 1 Jahr habe. Aber ob die KK auch so denkt, weiß ich nicht. Das ist die große Frage für mich.

LG, Metze