Ich bin etwas raus aus dem Geschäft, aber ich sag mal zunächst auf jeden Fall das Arbeitsamt, aber es wird in diesem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Verfügbarkeitscheck beim Ärztlichen Dienst in der AA gemacht werden, wenn Zweifel bestehen, dass die Vermittlungsfähigkeit in den 1. Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit wiederhergestellt werden kann. Kommt raus, dass ein Ende nicht absehbar ist, wird evtl. ein Verfahren zur Erwerbsmindung beim Rentenversicherungsträger angestoßen, bis aud weiteres zahlt die AA bis Ende des Leistungsansrpuchs. Nach Ende des Alg muss dann die Krankenkasse erstmal ran, soweit ich weiss. Wenn die 78 Wohen Krankengeld dann auch ausgeschöpft sind, muss neu entschieden werden bzgl. Beantragung Alg II oder Leistungen zur Grundsicherung wegen Erwerbsmindung und / oder Erwerbsmindungsrente.
Hier ist sicherlich einiges an Halbwissen enthalten, bitte daher mit Vorsicht genießen, eine grundliche Recherche im Internet sollte die Möglichkeiten aber gut ausloten können.