Eine generelle Frage zu Eigenkapital bei Beantragung von Arbeitslosengeld 1:
Wird auch bei ALG 1 das Vermögen angerechnet oder wird bei der Berechnung nichts berücksichtigt. Ich weiss nur, dass man bei ALG 2 nur bis zur einer gewissen Grenze Vermögen besitzen darf.
Danke für die Antworten.