Alg II für Selbständige

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus bei PRIVATEN Ausgaben auf dem Kontoauszug, zum Beispiel bei Überweisungen für andere Personen oder Vereine: Unterliegt das der Privatsphäre oder nicht?

LG
Dany54

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus bei PRIVATEN Ausgaben auf dem Kontoauszug, zum Beispiel bei Überweisungen für andere Personen oder Vereine: Unterliegt das der Privatsphäre oder nicht?

Wenn ich mal versuche, diese Frage in Beziehung zum Titel zu bringen, dann sage ich mal ein ganz klares Vielleicht.
Naturgemäß muss auch dem Prüfenden irgendwie ersichtlich sein, dass es PRIVAT ist.
Natürlich interessiert es das Amt, wann wie wohin Geld weggeht. Nicht, dass sich jemand absichtlich in Not begibt oder aus Versehen in irgendwelche Versicherungen etc. einzahlt, die er vergessen hat anzugeben. Die dürfen also erstmal auch die Kontoauszüge sehen. Was und wie dabei geschwärzt werden darf, steht u. a. hier zu lesen: http://www.bfdi.bund.de/DE/Themen/Arbeit/BA/FAQ/Arti…

Grüße

Hallo,

wie sieht die Rechtslage aus bei PRIVATEN Ausgaben auf dem
Kontoauszug, zum Beispiel bei Überweisungen für andere
Personen oder Vereine: Unterliegt das der Privatsphäre oder
nicht?

die Frage ist ja jetzt nicht unbedingt üppig mit Informationen gespickt, so daß man da eher raten muss.
Den Link zu dem, was der Bundebeauftragte für Datenschutz dazu sagt, hast Du ja schon bekommen.
Aber auch bei den Daten über die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind Schwärzungen möglich, wenn nicht sogar erforderlich, da auch für Kunden ein Recht auf Datenschtz besthet.
https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb32/k…

Gruß

osmodius