Alg II: Keine abgeschlossene Wohnung = keine KdU?

Guten Tag,

ein Ehepaar nimmt die Cousine der Frau und deren Kind bei sich im Eigenheim auf. Die Cousine hat Anrecht auf Alg II.
Es muss in dem Fall doch möglich sein, dass sie auch Geld für die Wohnfläche bekommt („Kosten der Unterkunft“ (KdU)), auch wenn der Wohnraum nicht abgeschlossen ist?

Hallo

man muss keine abgeschlossene eigene Wohnung haben - man kann auch bei jemandem zur Untermiete wohnen bzw. sich in einer Wohngemeinschaft mit mehreren Leuten eine Wohnung teilen. Der Anspruch auf angemessene Unterkunftskosten und angemessene Wohnfläche bleibt bestehen - auch bei Vermietung durch Verwandte / bei WG-Zusammenwohnen mit Verwandten.

Wohnen Verwandte zusammen, darf das Jobcenter die Vermutung anstellen, dass sie sich gegenseitig finanziell unterstützen. Falls sie sich nicht unterstützen, können/sollten sie dieser Vermutung nachweislich schriftlich widersprechen.

Die Unterkunftskosten/ anteiligen Zahlungspflichten sollten im beiderseitigen Interesse schriftlich vereinbart werden (und Zahlungsbelege sollten aufbewahrt werden).
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0

http://hartz.info/index.php?topic=7349.0

LG