Hallo
man muss keine abgeschlossene eigene Wohnung haben - man kann auch bei jemandem zur Untermiete wohnen bzw. sich in einer Wohngemeinschaft mit mehreren Leuten eine Wohnung teilen. Der Anspruch auf angemessene Unterkunftskosten und angemessene Wohnfläche bleibt bestehen - auch bei Vermietung durch Verwandte / bei WG-Zusammenwohnen mit Verwandten.
Wohnen Verwandte zusammen, darf das Jobcenter die Vermutung anstellen, dass sie sich gegenseitig finanziell unterstützen. Falls sie sich nicht unterstützen, können/sollten sie dieser Vermutung nachweislich schriftlich widersprechen.
Die Unterkunftskosten/ anteiligen Zahlungspflichten sollten im beiderseitigen Interesse schriftlich vereinbart werden (und Zahlungsbelege sollten aufbewahrt werden).
http://hartz.info/index.php?topic=4414.0
http://hartz.info/index.php?topic=7349.0
LG