hallo
nehmen wir an, eine alg2 beziehende person weigert sich zu arbeiten.
in wieweit hätte sie zu fürchten, dass sie ihre wohnung verliert?
ab wann wäre das amt berechtigt, die mietzahlungen einzustellen?
geht das überhaupt, da jeder ein recht auf eine wohnung hat?
würde im fall, dass das jobcenter die miete wegen der sperre nicht mehr zahlt, das sozialamt für die übernahme der miete verantwortlich?
es kann doch nicht sein, dass die person zuerst obdachlos gemacht wird, da der staat dann widerum verpflichtet ist, ihr eine unterkunft zu besorgen.
gruß
rnj