Anspruch auf sozialhilfe, wenn krank?

hallo,

in einer diskussion kam die frage auf, ob es das sogenannte sozialamt noch gibt, da ein bekannter erfahren hat, dass er wegen seiner krankheit zu beginn der bewilligungszeit keinen anspruch auf alg2 hat.
in den faq´s fand ich nun folgendes:

„Wenn eine Person unter 65 Jahren z.B. länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank ist, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert ist, oder wenn eine Person unter 65 Jahren z.B. eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, dann besteht kein Anspruch auf ALG 2. Es besteht aber auch kein Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII.“

was ist bei einer kürzeren krankheitsdauer (6 oder 8 wochen)?
hat er dann anspruch auf sozialhilfe?
krankengeld bekommt er meines wissens nach nicht.

gruß
wega

Im gleichen Artikel der FAQ steht im nächsten Satz:

>Diese Personen haben - bei entsprechender Bedürftigkeit - Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. Das ist im Prinzip das gleiche wie die frühere Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG. Sie unterscheidet sich von der Leistungshöhe her nicht von der Grundsicherung.[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

Im gleichen Artikel der FAQ steht im nächsten Satz:

>Diese Personen haben - bei entsprechender Bedürftigkeit -
Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB
XII. Das ist im Prinzip das gleiche wie die frühere Hilfe zum
Lebensunterhalt nach dem BSHG. Sie unterscheidet sich von der
Leistungshöhe her nicht von der Grundsicherung.

Hallo,
ok, möglicherweise Frage nicht richtig verstanden.

Mit welcher Begründung wird dem Betroffenen eHB die Leistung nach SGB II versagt?
Die Erwerbsfähigkeit wird nicht durch akute Krankheit ausgeschlossen. Es hört sich eher nach Optionskommune bzw. ‚Verschiebebahnhof‘ an. Will sagen, das betreffende Amt _will_ nicht zahlen.

Gruss
Werner Hahn
Vorstand .de die erwerbslosen e.V.

hallo,

Mit welcher Begründung wird dem Betroffenen eHB die Leistung
nach SGB II versagt?

dass er zu beginn der leistungsberechtigung krank und somit nicht dem arbeitsmarkt verfügbar wäre.
antrag gestellt, krank geworden, bei bewilligung noch krank gewesen.
amt sagt, es sei nicht zuständig, leistung zu unrecht bezahlt. bekommt er dann sozialhilfe statt alg2?

Die Erwerbsfähigkeit wird nicht durch akute Krankheit
ausgeschlossen.

nicht? wie das?

gruß wega

Hallo

Die Erwerbsfähigkeit wird nicht durch akute Krankheit
ausgeschlossen.

nicht? wie das?

Darf ich mich mal einmischen. Ein Arbeitnehmer, der mal 8 Wochen krank ist, gilt doch deshalb auch nicht als erwerbsunfähig. Er wird krankgeschrieben und erhält doch weiter seinen Lohn, und geht nicht in Frührente oder was.

Es geht bei der Einteilung in erwerbsfähig oder erwerbsunfähig ums Prinzip, und nicht darum, ob er jetzt gerade konkret krank ist.

Ich vermute mal, dass es so sein muss.

Viele Grüße
Thea