Antrag auf Eigenanteil Miete mit Hartz IV

Guten Morgen allerseits…

es gibt folgende Frage:

Person A bekommt vom Amt Hartz IV und möchte sich jetzt eine Wohnung nehmen. Der Bescheid vom Amt besagt, dass die Warmmiete max. 378 € sein darf.

Person A hat aber noch einen Minijob auf 400 €-Basis und könnte rein theoretisch was aus eigener Tasche draufzahlen.

Welche Möglichkeit gibt es, Person A dies zu ermöglichen???
(Zuzahlung von max. 50 € monatl.)

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Hallo,

Welche Möglichkeit gibt es, Person A dies zu ermöglichen???

Eben genau diese: zuzahlen. Muss man nicht beantragen, einfach machen.

Gruß

Hallo

Welche Möglichkeit gibt es, Person A dies zu ermöglichen???

Eben genau diese: zuzahlen. Muss man nicht beantragen, einfach machen.

Es geht ja anscheinend um eine neu anzumietende Wohnung. Wenn die mehr kostet als vorgesehen, dann wird die doch normalerweise nicht genehmigt. Und ohne Genehmigung bekommt Person A auf keinen Fall irgendeine Hilfe beim Umzug oder beim Renovieren oder Kaution.

Gruß

Ebenso

PS: Ich weiß keine Antwort. Was sagt denn der SB?

Hallo,

so wie es zu verstehen war, geht es hier nicht um einen Umzug. Falls doch mag die Sachlage geringfügig anders aussehen. Vielleicht sollten an diesem Punkt die Umstände noch einmal konkretisiert werden. Also Gründe für den Umzug und bisherige Wohnsituation.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Kosten der Unterkunft bis zur angemessenen Höhe übernommen werden. Dies impliziert, dass darüber gehende Kosten selbst getragen werden müssen und können.
Von Genehmigung ist auch keine Rede, es geht um Zusicherung. Und die angemessenen Kosten muss das Amt dann auch zusichern. Wenn die Kosten also bei 400€ liegen, die angemessenen jedoch bei nur 370€, dann muss das Amt auch nur 370€ zusichern.
Umzugskosten etc. sind ohnehin nur Kann-Leistungen. Was das bedeutet, kann sich jeder selbst denken und wird wohl von Kommune zu Kommune anders entschieden.

Gruß

Hallo

Person A bekommt vom Amt Hartz IV und möchte sich jetzt eine
Wohnung nehmen. Der Bescheid vom Amt besagt, dass die
Warmmiete max. 378 € sein darf.:

Was heisst „Bescheid“ ? Ist das vielleicht lediglich eine Auskunft über die örtlichen „Angemessenheitskriterien der Kosten der Unterkunft“? Das wäre nämlich noch keine Bewilligung der Arge für diesen Umzug…was einen großen Unterscheid macht,wenn es um den Umzug geht.
Mit Zustimmung können auch Umzugskosten und Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3 beantragt werden. Siehe z.B.:
http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-umzug-t…

Aber davon abgesehen: Es ist nicht zulässig, bei den Angemessenheitskriterien eine maximale Warm miete zu nennen.
Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts „darf der Leistungsträger die angemessenen Kosten nicht als Produkt aus Kaltmiete, Neben- und Heizkosten bilden, sondern ausschließlich aus angemessener Wohnungsgröße und der durchschnittlichen Kaltmiete solcher Wohnungen im unteren Segment vor Ort. Dazu muss der Leistungsträger einen qualifizierten Mietspiegel i.S. der §§ 558c, 558d BGB erstellen.Es muss auch ganz klar der am Ort des Hilfebedürftigen übliche Mietpreis dazu berücksichtigt werden.“
Siehe z.B.: http://forum.hartz.info/ratgeber-f3/ratgeber-angemes…

Gruß