Arbeitsamt

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,
bei meiner Anfrage handelt es sich um die Miete für eine Alleinerziehende Mutter mit 2 Kindern 16 und 18 , beide Schüler. Das Problem, sie hatte eine Wohnung etwas ausserhalb, als sie feststellt ,das sie sich ihr Auto nicht mehr leisten kann, hat sie beschlossen näher an die Stadt zu ziehen. ( Hartz 4 )
Dem Umzug hat die Sachbearbeiterin vom Amt aber nicht zugestimmt und den Mehraufwand nicht bewilligt, obwohl die miete im rahmen dessen ist, der ihr laut Tabelle zustellt. Begründet wird es damit, das sie nur die Höhe der letzten Miete berücksichtigen kann.

Darf sie das denn?? Die 60 Euro gehen natürlich im täglichen leben ab.

Freundliche grüße und besten dank

Lieber Dieter,
leider kann ich Dir da auch nicht weiter helfen, aber ich denke die vom Amt haben schon recht.
LG

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