Arbeitslosengeldanspruch als ausländer

hat man als arbeitsloser schweizer, wenn man nach deutschland zieht,auch hier anspruch auf arbeitslosengeld???

hat man als arbeitsloser schweizer, wenn man nach deutschland
zieht,auch hier anspruch auf arbeitslosengeld???

Also wenn der Schweizer bereits in der Schweiz arbeitslos ist und dort Leistung bezieht bekommt er in D soweit ich meine nichts. Es sei denn er hat hier in D erworbene Ansprüche. Schweiz ist nicht EU und hat ein eigenes Abkommen getroffen, Sieh hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/c0_837_913_6.html
Lies mal genau durch, vielleicht findest du ja eine Ausnahme.
Ansonsten entscheidet doch die Schweizer Behörde ob sie weiterzahlt.

I.d.R. ist es doch so, dass man dort wo man die Leistung bezieht auch zur Verfügung stehen muss, sozusagen als Gegenleistung. In der EU kann der Arbeitslose ins Ausland wechseln und dort weiter Leistung beziehen, wenn er dort nach Arbeit sucht. Muss vorher beantragt werden, riesen Behördenaufwand. Das andere Land ist dann zuständig.

In der Schweiz ist doch die Arbeitsmarktlage eh besser und die Löhne höher.

Hallo,

Also wenn der Schweizer bereits in der Schweiz arbeitslos ist
und dort Leistung bezieht bekommt er in D soweit ich meine
nichts.

Soweit ich das auf der Seite von der ARGE verstanden habe, ist die Schweiz inzwischen den EU Ländern ziemlich gleichgestellt und man kann ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen beziehen.
Siehe: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25886/zentraler-Cont…

Gruss