Xolophos, cool der Vermutungsmodus. Bloß da blicke ich nicht
durch.
Das war doch nur um anzudeuten, dass ich es nicht genau weiß.
Die Frau ist seit ungefähr 4 Jahren arbeitslos. Mehr ist mir
im Moment leider auch nicht bekannt. Ich denke mal, sie möchte
wissen ob sich ihre finanzielle Situation verbessert oder
verschlechtert.
Dann trifft das mit dem alg II (= Arbeitslosengeld II) wohl eher zu. Sie kann bestimmte Beträge davon absetzen („die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben“ wie Fahrgeld z.B., aber was alles dazu gehört weiß ich auch nicht genau), von dem was sie verdient und dann gibt es noch einen Freibetrag (§ 30 SGB II). Ob die alg II-Rechner im Internet schon die neue Freibetragsregelung (hat sich ab 1.10 was geändert) berücksichtigen, weiß ich nicht, aber man könnte mal googlen und sie ausprobieren. Ich schau mal nach.
MfG