Aufhebungsbescheid durch Arge

Hallo,

Familie A bezieht seit vier Monaten keine ALG2 Leistungen mehr, da Vater und Mutter arbeiten sind (Voll- und Teilzeit).

Vater verdient 2300€ brutto und Mutter 900€ brutto plus Kindergeld. Das wurde dem Amt auch entsprechend mitgeteilt.

Die Zahlungen wurden eingestellt, allerdings hat die Familie noch keinen Aufhebungsbescheid erhalten.

Die Familie möchte es aber schriftlich für die eigenen Unterlagen haben, dass sie seit Nov. 2009 keine Leistungen mehr beziehen, damit es (hoffentlich nicht) bei einem möglichen erneuten Leistungsbezug zu Problemen kommt.

Bis jetzt hat die Familie jeden Monat einen Brief bei der ARGE eingeworfen, mit der Bitte endlich einen Aufhebungsbescheid zuzusenden. Bisher ist allerdings nichts passiert. Keine Antwort oder sonstiges.

Wie wäre nun das weitere Vorgehen. Eine persönliche Vorsprache ist aufgrund Arbeitszeiten und der Wartezeiten nur unter Umständen möglich und sollte vermieden werden.

Viele Grüße

Denkzettel

Hallo Denkzettel,
ich würde mal anrufen.
Grüße
Almut

Hallo,

wozu die Hast? Die Arge wird wohl noch gründlich prüfen, ob durch/nach Aunahme der Erwerbstätigkeit noch etwas zurückzuzahlen ist.

Ansonsten würde ich auch sagen: Telefonieren geht doch sicher trotz Erwerb? Dann mal anrufen und nachfragen. Hat auch den Charme, dass man einen Anruf etwas schneller und zeitsparender wiederholen kann.

Gruß
Nita

Hallo Denkzettel,
ich würde mal anrufen.

Sehr gelacht! Bei der ARGE anrufen - ich brech zusammen. Ich habe dienstlich viel Berührungspunkte mit der ARGE und habe Anfangs versuche die zuständigen Berater telefonisch zu erreichen. Die Direktwahl ist bei unserer ARGE gar nicht möglich. Man landet immer nur im Telefoncenter. Auf die Versprechen, dass man das Anliegen weitergeben wird und der zuständige Berater dann zuückruft gebe ich schon lange nichts mehr. Ich verkneif mir jede weitere Äußerung darüber.

Der gängigste Weg wird wohl sein einen Zustellungsnachweis der Mitteilung zu haben, dass man
a) die Arbeitsaufnahme umgehend gemeldet hat,
b) einen Antrag auf förmlichen Mitteilung der Einstellung Leistungen gestellt hat um nachträglichen Rechtsverlust vorzubeugen

Dies könnte am sichersten mittels Empangsbekenntnis erfolgen.

ml

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Hallo

Der gängigste Weg wird wohl sein einen Zustellungsnachweis der
Mitteilung zu haben, dass man
a) die Arbeitsaufnahme umgehend gemeldet hat,
b) einen Antrag auf förmlichen Mitteilung der Einstellung
Leistungen gestellt hat um nachträglichen Rechtsverlust
vorzubeugen

Mal eine andere Überlegung. Welche Vor/Nachteile hätte es denn für die ARGE oder den ehemaligen Leistungsempfänger wenn zwar weiter bei der ARGE registriert, aber wegen Arbeitsaufnahme keine Leistungen bekommt?

Ist die Einstellung von Leistungen nicht ohnehin eine Aufhebung des Bezuges, da ja meines Wissens jeder ARGE Bezug nach 6 Monaten ausläuft und verlängert werden muss?

Gruss vonsales

Hallo Miles,
komisch, ich bekomme jeden Anruf weitergeleitet (per mail) und melde mich dann auch zurück.
Es gibt halt solche Sachbearbeiter und solche.
Grüße
Almut