Aufwandsentschädigung

Hallo,

A empfängt hartz IV und ist Mitglied in einer Kleingartensparte mit einem kleinen garten.A wurde als Schriftführer ind den Vorstand der Kleingartensparte gewählt.Für 2013 beschloß der Kleingartenverein dem Vorstand wegen Aufwendungen in 2013 eine kleine Aufwandsentschädigung von 200,- € zu zahlen.Die Auszahlung erfolgte in bar  im April 2014.
Jetzt im Juli 2014 erhält A vom B ( Jobcenter) die Aufgabe zur Mitwirkung mit gleich wieder Androhung von Sperrmaßnahmen.B weiß dass A Vorstand eines Kleingartenvereines ist und fragt gezielt nach der Höhe der Aufwandsentschädigung.A soll nachweisen wann und wie die Aufwandsentschädigung und in welcher Höhe gezahlt wurde.Bei Nichtmitwirkung droht man A mit dem Entzug der Leistungen.Für A unverständlich,weil sich 1. die Aufwandsentschädigung in den laufenden bewilligungszeitraum einordnet und A erst spätestens 1 Monat nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes mit den abschließenden Angaben offenbaren muß.Wie soll A das verstehen und wie sollte sich A verhalten.
Ist eine Aufwandsentschädigung als verdienst zu betrachten?
MFG
Danke Frank

Hallo,

[…]
Ist eine Aufwandsentschädigung als verdienst zu betrachten?

Warum sollte es kein anrechenbares Einkommen sein? Gibt es monetäre Aufwendungen, die mit der Tätigkeit in Zusammenhang stehen?

Greetz
T.

hi

Ist eine Aufwandsentschädigung als verdienst zu betrachten?

Bekommen unsere Abgeordneten nicht auch bloss eine Entschädigung? Wenn das kein Verdienst ist, bestünde ja möglicherwesie nebenbei auch noch ein ALG2-Anspruch?!

Gruß
Bommel

Hallo Frank,

schau mal auf folgende Seite:

http://www.ehrenamt-deutschland.org/verguetung-aufwa…

LG Bollfried