Berufsausbildung / Beihilfe / Wohngeld

Guten Tag,

Ich habe folgendes Anliegen. Ich fange ab August meine Ausbildung im Einzelhandel an und bekomme nur ca. 540 euro raus.
Da ich vor kurzem geschieden worden bin, habe ich logischerweise auch eine eigene WOhnung.

Folgendes kommt also auf mich zu :

360 Euro Miete
50 Euro Telefon/Internet/TV
55 Euro Strom
37,50 Euro Monatsfahrkarte

Da bleibt fast nix über! Und da hab ich noch keine Lebensmittel.

Meine Frage an Euch : Wieviel BAB würde ich bekommen bzw. was kann ich noch zusätzlich beantragen ? VIelleicht finden sich ja ein paar hilfsbereite Menschen, würde mich sehr freuen.

LG Trinchen

Hallo,

also: meine Tochter musste wegen der BAB zum zuständigen Arbeitsamt. Dort wurde sie beraten und bekam jede Menge Formulare/Fragebögen zum Ausfüllen mit. Nach Eiungang und Prüfung durch das Arbeitsamt erhält sie einen Bescheid. Mehr kann ich leider nicht beitragen.

LG
Franz

Hallo, über genaue Höhen wird Dir wohl niemand so pauschal was sagen können und ob Du als Alleinstehende, kinderlose? auf Irgendetwas Anspruch hast, glaube ich fast auch nicht.Ich finde Deine Miete für eine Person recht hoch und die Stromkosten auch.Für Deine Kosten interessiert sich kein Amt, die Berechnungen sind immer die gleichen.Fahrtkosten werden berücksichtigt, wenn Du sie angibst, An Deiner Stelle würde ich es mit einem Wohngeldantrag versuchen(Kabelgebühren mit angeben!), wobei Dir da die Kappungsgrenze (abhängig von Wohnlage)wieder schaden kann.Evtl. Ausbildugsbeihilfe- aber da kenn ich mich nicht aus.Viel Glück und evtl. Nebenjob:smile:Die Zeit geht vorbei…Wohngeldrechner(als Anhaltspunkt) gibts im Internet, kann Dir bei der Entscheidung helfen, ob Du einen Antrag stellst oder nicht.

hy ,

also bab bekommst du in jedem fall ,allerdings musst du dir einen termin beim jobcenter machen und dort persönlich vorsprechen -anderst kommst du nicht an die antragsformulare dran,

du erfüllst aber schon mal die beiden grundvorrausetzungen für bab (eigene wohnung und eine berufsausbildung ) wie hoch das bab sein wird kann ich dir leider nicht genau sagen .

des weiteren kannst du wohngeld beantragen , die antragsvordrucke kannst du dir aus den internet ausdrucken

-hauptantrag
-vermieterbescheinigung (vom vermieter auszufüllen)
-arbeitgeberbescheinigung (vom arbeitgeber auszufüllen)
-nebenkostenabrechnung von der wohnung (falls vorhanden )
-mietvertrag
-ausbildungsvertrag (in kopie)

wie hoch das wohngeld tatsächlich sein wird kann ich dir auch nicht genau sagen da ich nicht weiss wieviel bab du bekommst und das wird mit eingerechnet .

gruss nancy

Hallo Trinchen,

Solche Fragen bitte immer mit dem zuständigen Amt klaeren und nicht im Internet.

VG

Ann

Hallo Trinchen87,
ich kann dir nicht sagen ob du BAB bekommst, wenn du das bekommst mußt du nachrechnen ob du mit Wohngeld oder zusätzliches HartzIV besser kommst.
Laut HartzIV mußt du 742,00 Euro insgesamt haben.

Ohne BAB die Rechnung:
zum Lebensunterhalt 382.00 Euro
Miete + 360.00 euro
______________________
742,00 Euro
Abzug von Ausbildungsvergütung - 405,00 Euro
______________________
337.00 Euro
Von deiner Ausbildungsvergütung wird noch ein Freibetrag 100,00 Euro und 35,00 Euro abgerechnet. Also verbleiben von deinen 540,00 Euro, 405,00 Euro die dir angerechnet werden. Laut HarztIV müstest du noch ungefähr 337,00 Euro erhalten.Es kann aber noch ein wenig schwanken.

wenn du aber BAB bekommst,bekommst du natürlich weniger, denn das BAB wird angerechnet.
Wie das mit Wohngeld ist weiß ich nicht, das müßtest du auch nachfragen.
denn bei Wohngeld wird BAB auch angerechnet.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundl. Gruß
qualle2008(Carola)

Da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruesse

Charly

Hallo Trinchen,
danke für die Anfrage - das sieht ja wirklich nicht berauschend für Dich aus.
Leider bin ich mir da auch nicht so ganz sicher, wo und was Du noch ausschöpfen kannst. Auf jeden Fall würde ich Wohngeld beim Bezirksamt beantragen.
Hoffentlich hat jemand anders mehr Ahnung und kann Dir bessere Tipps geben.
Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück und Erfolg.

LG
Puddelchen

Hallo, was genau Dir zusteht, weiß ich nicht. Ich empfehle bei allen Stellen, d,h. Arbeitsagentur und Wognungsamt entsprechende Anträge zu stellen.
Viel Erfolg! C.

Hallo Trinchen,
Das kannst Du Dir bei www.babrechner.arbeitsagentur.de berechnen lassen.
Alles Gute, SAM

Hallo,

dringend an die Arbeitsagentur wenden. Vielleicht kann auch das Jobcenter oder die ARGE helfen.
Vielfach kann auch Wohngeld beantragt werden.

Beste Grüße

F.Seiler