Bin jetzt seit einigen Monaten bei einer

… Zeitfirma, Jetzt meine Frage, wenn ich noch keine 12 Monate bei der Zeitfirma arbeite und dann gekündigt werde bekomme ich dann mein altes arbeitslosengeld wieder oder wird es neu berechnet. Danke im vorraus

Hallo,

erst nach einer Beschäftigungsdauer (versicherungspflichtig!) von mind. 12 Monaten erwirbt man einen Neuanspruch auf Arbeitslosengeld.
Bis dahin erhält man lediglich den Restanspruch (falls vorhanden) in der vorherigen Höhe.

Auch wenn man einen Neuanspruch erworben hat und innerhalb von 2 Jahren nach dem Arbeitslosengeldbezug wieder arbeitlos wird, erhält man das Arbeitslosengeld mindestens in der vorherigen Höhe, auch wenn man bei der letzten Beschäftigung sehr viel weniger verdient hat (Bestandschutz).

Gruß