Finanzierung einer eigenen wohnung

hallo ich möchte mit meinem freund zusammenziehen gehe aber noch zur schule und mein freund macht paraktikas mit geringem gehalt. dadurch das meine eltern zu viel verdienen bekomm ich kein bafög aber dennoch können sie mir nicht die miete finanzieren weil ich noch zwei schulpflichtige geschwister habe und die ausgaben meiner eltern sehr hoch sind. ich wollte fragen welche möglichkeiten es in diesem fall für eine finzierung der eigenen wohnung gibt? kann ich sozialhilfe beantragen?

Hallo,
Sie haben derzeit keinen Anspruch auf Sozialhilfe, da Sie noch nicht 25 Jahre alt und keine Ausbildung haben. Auskünfte kann Ihnen dazu die ARGE oder Ihre Sozialamt gebe.
Lg
irina

Hallo, dazu kann ich keine detaillierte Antwort geben, würde euch aber auf jeden Fall raten, auf dem Sozialamt nachzufragen, welche Möglichkeiten (Sozialhilfe, Wohngeld etc.) ihr aufgrund eures geringen Einkommens habt.

Eklis64

Hallo,
die Ausgaben deiner Eltern sind unerheblich für Bafög, es zählen die Einkünfte abzüglich Freibeträge für deine Geschwister. Für eine eigene Wohnung zählt Bafög nur, wenn die Wohnung deiner Eltern sehr weit von Deiner Schule ist - erkundige dich noch mal bei Bafög, da bei auswärtiger Wohnung auch die Freibeträge steigen.
Mit Sozialhilfe o. ä. kenne ich mich nicht aus.
LG
figuralis

Hallo,
Ich gehe mal davon aus das du auf dem ersten Bildungsweg bist.
Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind Eltern unterhaltspflichtig egal wie viele Kinder sie haben. Allerdings muss bei der BAföG Berechnung darauf geachtet werden das noch Geschwister die Unterhaltsbedürftig sind mit finanziert werden müssen. Ich würde wenn du es noch nicht hast versuchen BAföG zu beantragen. Fals du schon eine Ablehnung bekommen hast. Gibt es meiner Wissens nur noch eine mögliche Variante das die Zustände in deinem Elternhaus nicht tragbar sind, dann wäre das Jugendamt zuständig. Sozialhilfe würdest du nicht bekommen weil einfach deine Eltern zuständig sind und keine Grund dafür besteht nicht bei ihnen zu wohnen.

Grüße

So einfach ist es nicht zu beantworten.
1 Lebt der Freund schon alleine oder auch noch bei den Eltern? Wie alt bis Du bzw. der Freund. Du müsstest dies dann über das Jugendamt regeln. Wenn du schon volljährig bist, mit dem Freund zu Sozialbehörde.
Um genauere Antworten zu geben, müßte ich schon mehr Infos haben.

Hier ist das Forum für Mietrecht.

Hallo, mein Spezialgebiet ist Miete usw.- Gehen Sie zum Sozialamt und fragen Sie dort nach, das ist das allerbeste. Heutzutage wird viel Wert auf die Möglichkeit der freien Lebensgestaltung gelegt, Sie brauchen sich nicht zu scheuen, die Profis vom Amt zu fragen.- Gruß, Achim

Selber Geld verdienen!

Hallo , wenn du kein BAföG bekommst, dann ist das Einkommen deiner Eltern offensichtlich so hoch dass sie für deine Ausbildung selbst aufkommen können. Aus diesem Grunde sind auch Sozialhilfe, ALG II und Wohngeld ausgeschlossen. Schüler , die ausziehen wolle,brauchen die Unterstützung der Eltern oder können nicht ausziehen.

Stefaniel

hier fehlen viele infos… jedoch wenn barfög abgelehnt wurde, verdienen deine eltern halt zuviel. die monatlichen belastungen werden selten anerkannt, wenn diese so hoch sind. da dein nick „1994“ beinhaltet, vermute ich dein alter auf 18 jahre… bis zum 25. gebutstag sind die eltern unterhaltspflichtig, nicht das sozialamt. tut mir leid

Hallo Jessyjacy,

Unterstützung vom Staat gibt es für eine eigene Wohnung erst, wenn man 25 oder älter ist.

Wenn du also mit deinem Freund zusammenziehen willst, müsstest du dir einen Nebenjob suchen, um die Wohnung zu finanzieren.

Unter diesen Umständen ist es vielleicht empfehlenswert, mit dem Auszug wenigstens noch bis zum Schulabschluss zu warten. Anschließend kannst du deine Wohnung vielleicht mit deinem Ausbildungsgehalt oder mit studentischem Bafög finanzieren.

Falls du studieren gehen möchtest: Wenn du wegen des Einkommens deiner Eltern kein studentisches Bafög bekommst, sind deine Eltern dir gegenüber unterhaltsverpflichtet - das Bafög-Amt berechnet den Betrag, den deine Eltern dir jeden Monat zur Verfügung stellen müssen.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,

Sozialhilfe wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen, da Du im erwerbsfähigen Alter bist. Du kannst Dich aber an die Arbeitsagentur bzw. Job-Center wenden (Harz IV) dort wird geprüft, ob Du (auch ohne BaföG-Anspruch) eventuell Anspruch auf Übernahme der Mietkosten hast. Viel Hoffnung mach ich Dir aber nicht, da Du offensichtlich unter 25 Jahre alt bist. Liegen aber so schwerwiegende Gründe vor, dass Du bei Deinen Eltern ausziehen musst, sieht die Sache anders aus.
Besser wäre es Dein Freund lässt beim Job-Center prüfen, ob er dort Ansprüche für eine eigene Wohnung hätte.
Solltest Du noch konkrete Fragen haben, schreib mir einfach.