Frage Schonvermögen

Hallo,
am 30.5.wurde mir der Betrag meiner gekündigten Lebensversicherung auf mein Konto überwiesen (Kündigung aus Kostengründen), am 1.6. war er bereits darauf.
Im August muß ich meinen Folgeantrag für die Hartz-4-Bewilligung einreichen, zurück gerechnet sind es vom 1.6.-24.8. genau 12 Wochen (also 3 Monate). Der Betrag der Versicherung (den ich zwar sofort abhob, aber bis heute nicht angerührt habe) beträgt 1.900€.
Nun meine Frage: gehört dieser Betrag zum sogenannten Schonvermögen, bleibt mir also „ganz“, oder muß ich ihn angeben und er wird mir angerechnet oder gar eingezogen; aus welchen Gründen auch immer?
Für eure Antworten bin ich euch jetzt schon dankbar, ich habe nämlich schon schlaflose Nächte deswegen…
Vielen Dank und liebe Grüße
Annette

Da kann ich Dir leider nicht helfen weil ich nicht weiss wie alt Du bist. Das Schonvermögen berechnet sich nach dem Alter. Google doch einfach mal nach Schonvermögen.
Beste Grüße, Manfred

Also wenn du im August einen neuen Antrag stellen musst , brauchst du doch keine Kontoauszüge vorlegen das wird eigentlich nur verlangt wenn du den ersten Antrag einreichst.Ich würde da nichts von sagen , ein Auto darf man auch haben denn kann man auch Geld so haben. Hast du schon Gegoogle.

Hallo,

soweit ich weiß ist das Schonvermögen so bei ca. 7.000€
also dürfen Sie das Geld behalten es steht Ihnen zu normal, am besten aufheben wenn schlechtere Zeiten kommen oder auf ein Sparbuch, man weiß ja nie was kommt…
LG E. Aigner

Die Kontoauszüge muß man bei jedem Antrag einreichen, und zwar von den letzten 3 Monaten. Schwärzen darf man nichts…

Deinem Namen nach schliesse ich, dass du schon etwas älter bist. Damit gehe ich davon aus, dass dieser Betrag in das Schonvermögen einfließen wird.
Aber guck mal auf diesen Link, der erklärt es sehr genau:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
Ich wünsche dir alles Gute!

Danke Zaubermaus!
Ich bin 46 und die Versicherung schloß ich 2003 ab. Ich hoffe wirklich, daß dieser Betrag zum Schonvermögen gehört… Ganz lieber Gruß Annette

Sie dürfen als Empfänger von Hartz 4 unter folgenden Bedingungen Vermögen haben:
•für hilfebedürftige minderjährige Kinder liegt der Freibetrag bei 3100 Euro. Freibetrag heißt, soviel dürfen Sie haben und bekommen dennoch Hartz4 - aber mehr darf’s nicht sein.
•bei Erwachsenen wird der Freibetrag wie folgt berechnet: Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
•Für jedes Mitglied einer BG gilt über die (mindestens) 3100 EUR Grundfreibetrag hinaus ein Betrag von 750 EUR für notwendige Anschaffungen.
•zusätzlich können Sie nach der Formel „250 Euro x Lebensjahre“ für eine Lebensversicherung oder Rentenversicherung ansparen. Bedingung: die Versicherung wird erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Diese Bedingung muss im Versicherungsvertrag stehen - das Arbeitsamt prüft. Die Höchstgrenze dieses Freibetrags liegt bei 16.250 Euro.
•Andere Geldanlagen und alles, was Sie ansonsten zu Bargeld gemacht haben, ist nicht geschützt. Erst wenn es weg ist, kommt Geld vom Amt.
Tschüß

es gibt doch sowas wie 150 euro pro LJ? guck bei SGB, wieviel du haben darfst.
näher weiß ich leider auch nicht, sorry.

also ich musste die Kontoauszüge nur beim ersten mal vorlegen, und denn nicht wieder.

Die Kontoauszüge muß man bei jedem Antrag einreichen, und zwar
von den letzten 3 Monaten. Schwärzen darf man nichts…

Selnstverständlich geht es das Amt was an ob Sie Guthaben haben oder nicht.
Aus welchem Grunde sollten Sie Staatliche Leistungen erhalten wenn Sie selbst (und wenn auch nur für einen gewissen Zeitraum)über genügend Finanzielle Mittel verfügen.
Dennoch dürfen Sie selbstverständlich etwas sparen, denn gerade wenn man nicht viel hat ist es Wichtig Rücklagen zu bilden.

Das ganze nennt sich dann Schonvermögen, es errechnet sich wie folgt:
Anzahl der Lebensjahre x 150 Euro - mindestens aber auch hier 3100 Euro und und maximal 9750 Euro.
Das dürfen Sie sparen.
Allerdings kann das Regional Unterschiedlich sein und letztenendes kann nur Ihr Sachbearbeiter oder ein Anwalt eine Verlässliche Auskunft geben.

Schauen Sie dazu auch mal hier:
http://www.hartz-4-empfaenger.de/hartz-4-vermoegen

Die Kontoauszüge muß man bei jedem Antrag einreichen, und zwar
von den letzten 3 Monaten. Schwärzen darf man nichts…

Hallo Annette, da bin ich leider etwas überfragt, da ich ich mehr mit Fragen zur Arbeitsvermittlung beschäftige.

Aber Rückfrage bei meiner Leistungsabt. ergab, dass die 1.900,-- € auf jeden Fall sofort mitzuteilen sind (ganz wichtig, sonst könnte man dir Leistungserschleichung unterstellen) und wohl leider auch tatsächlich als Einkommen gerechnet werden. Schonvermögen bezieht sich eher auf das bei Antragstellung vorhandene Vermögen, dass man nicht zu Bestreitung des Lebensunterhalts einsetzen muss.

Gruß
Alex

hallo,

schonvermögen bleibt schonvermögen. egal ob lebensversicherung oder geld auf dem konto
habe extra bei meinen früheren kollegen der bundesagentur für arbeit nachgefragt. alles ok. keine anrechnung

viele grüße andalus

Hallo,
das kommt darauf an wie alt du bist. So weit bekannt 150,-€ pro Lebensjahr ist Schonvermögen. Also ausrechnen.

Gruß

Google hilft manchmal auch:

http://www.elo-forum.org/alg-ii/53698-freibetragscho…

Schonvermögen gilt in diesem Fall nicht ,es sei denn du kannst nachweisen ,daß der Betrag altervorsorglich angelegt wurde !