Frage zur Berechnung des Unterhalts

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe eine Frage zum Thema Berechnung vom Unterhalt.

Ich habe einen 3 Jährigen Sohn aus einer alten Beziehung (nicht Verheiratet / kein Sorgerecht) Der Unterhalt wurde vor ca einem halben Jahr vom Bezirksamt berechnet, wo ich ebenfalls eine Unterhalts Urkunde unterschrieben habe. Da meine jetzige Ehefrau zu dem Zeitpunkt schon Schwanger war, sagte mir die Bearbeiterin das ich die Geburtsurkunde meines neuen Sohnes dort hin schicken sollte und das keine neue Berechung notwendig sei.

Nun hat meine Ex Freundin ebenfalls Geheiratet und mein Sohn hat den Familiennamen des Mannes angenommen, wodurch ich einen neuen Bearbeiter bekommen habe. Dieser möchte den Unterhalt neu berechnen, worauf ich den Berater angerufen habe das der Unterhalt bereits berechnet wurde und das sich nichts geändert habe außer das mein zweiter Sohn nun da sei, und wegen eines Umzugs sich die Kilometer zur Arbeit vergrößert haben. Die alte Sachbearbeiterin hat folgendes in der Unterhaltsberechnung mit einbezogen

-Aufwendung für die Altersvorsorge
-Kosten für den Weg zur Arbeit in km

Der neue Bearbeiter sagte mir am Telefon das er es dennoch neu berechnen möchte, da er diese Sachen berücksichtigen kann, aber es nicht muss. Das sei immer vom Bearbeiter abhängig ob er dieses berücksichtigen möchte oder nicht. Er sagte mir auch, das wenn es der Fall sein sollte das ich weniger Zahlen müsste, das mein Ex darüber Informiert wird und sie diesem zustimmen müsste. Wenn sie es nicht täte müsste ich dennoch den alten Betrag bezahlen.

Meine Frage: Ist das wirklich der Fall das jeder das so berechnen kann wie er das möchte und das es da keinerlei Richtlinien gibt an die man sich Orientieren kann ?

Und warum muss ich den alten Satz bezahlen, wenn sie damit nicht einverstanden ist ?
Ich habe einen zweiten Sohn und einen längeren Arbeitsweg. Ich Verdiene ja nicht mehr Geld.

das ist alles nicht so einfach zu verstehen. Ich denke, Sie haben derzeit eine Urkunde beim Jugendamt unterschrieben.
Falls der Vater nicht zahlt ( was ja nicht so selten ist), müsste das Amt in Vorleistunh treten, was diese natürlich absolut nicht wollen. Daher ist die urkunde vom Jugendamt immer für die Zeit bis zu 18 Jahren des Kindes fest gesetzt. Wenn Sie dann mal nicht zahlen, kann die mutter zu jeder Zeit sofort den Betrag pfänden lassen.
Ein zweites Kind wird den Unterhalt des ersten Kindes wahrscheinlich runter setzen, da sie ja jetzt in einer anderen Stufe sind. Die km zur Arbeit werden nicht berücksichtigt, es werden immer 5% abgezogen für Arbeitsaufwendung. Lassen Sie ihn ruhig rechnen. Da Sie ja nicht viel mehr verdienen (es steht ein Kind mehr auf der Steuerkarte) wird kaum mehr Unterhalt für das erste Kind verlangt werden.
Gruss

Erstmal vielen Dank für ihre Antwort :wink:

Ich verstehe nur nicht warum jeder Berater das so rechnen kann wie er möchte. Der eine Berechnet mir die Kilometer die ich fahre, und der andere sagt das muss er nicht. So hat er mir das ja gesagt.

Und warum wird die EX Freundin im falle bei weniger Unterhalt gefragt, ob sie damit einverstanden sei.

Ich weiß ja nicht ob die das machen können, das ist ja meine Frage. Aber mal im ernst, ich weiß nicht ob jemand besser dran ist wie ich aber wenn man meine EX fragt, ob sie sich mit z.b 100 € zufrieden gibt als vorher 200€ wird sie sagen sie will 200 € haben.

Dann ist doch diese ganze Berechnung völlig sinnlos wenn ich dann trotzdem den alten Satz Zahlen soll.

Hallo LaVidaLoca
eine Neuberechnung erfolgt im Normalfall nur alle 2 Jahre - du hättest den letzten Titel zeitlich begrenzen müssen bis zur Geburt deines 2. Kindes.

Der JA-Mitarbeiter ist sehr entgegenkommend wenn er anbietet eine Neuberechnung durchzuführen mit Abzügen die die vorherige Sachbearbeiterin nicht mit aufgenommen hat (2 bzw. 3 Unterhaltspflichtige, mehr Fahrtkosten).
Die Kindesmutter muß sich nur auf eine Änderung einlassen wenn du eine Abänderungsklage einreichst - diese Klage kannst du aber im Normalfall auch erst nach 2 Jahren einreichen.
Wenn sie freiwillig einer Reduzierung bzw. einem neuen Titel zustimmt wäre dies natürlich super.

Grüße
Bröselchen

Hallo,

selbstverständlich gibt es Richtlinien!
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Auch Jugendämter habe sich danach zu richten …
Dass eine Neuberechnung stattfinden soll, fände ich nach Ihrer Schilderung gar nicht so schlecht.
Sie haben nun ein 2. Kind und sind vielleicht ja auch gegenüber ihrer jetzigen Frau unterhaltsverpflichtet. Dieses wirkt sich auf den zu zahlenden Barunterhalt aus! Sie haben so einen höheren Freibetrag (da 2 zu berücksichtigende Unterhaltsberechtigte; nämlich Ihre Frau und Ihren Sohn). Selbstverständlich werden Fahrtkosten (evtl. auch eine Werbungspauschale) und Beiträge zur Altersversorgung abgerechnet. Ebenfalls auch z. B. Kreditzahlungen, die für die Lebensführung erforderlich sind.

LG

ich könnte hier ein Buch schreiben, was sich das Jugendamt schon alles bei mir erlaubt hat.
Ich hatte einen riesen Streit mit der Bearbeiterin und zwar ist es so, dass mein Mann aus erster Beziehung eine Tochter hat, mit der leider kein Kontakt mehr besteht.
Zahlen müssen wir allerdings wie bekloppt. Ich habe zwei Söhne aus erster Ehe und die hat mein neuer Mann nach unserer Hochzeit auf seine Steuerkarte bekommen.
Mit der Mutter der tochter war er nie verheiratet. So bekam er durch unsere Hochzeit und meinen beiden Jungs ca 600 Euro mehr Lohn, wegen der besseren Steuerklasse und den Kindern.
Der vater meiner Kinder zahlt freiwillig keinen Unterhalt, ich muss immer wieder Pfändungen laufen lassen.
Schon einen Monat nach unserer Hochzeit kam dieEx meines Mannes und wollte den Unterhalt neu berechnen lassen. Wir mussten beide unsere Lohnabrechnungen, sowie Kontoauszüge vorlegen. Diese wurden der Mutter alle übergeben und er wurde erheblich höher gesetzt mit dem Unterhalt.
Sie profitiert also von unserer Hochzeit und den beiden Jungs, die nur minimal Unterhalt bekommen.
Seid drei jahren habe ich (übrigens beim gleichem Jugendamt) eine neue Sachbearbeiterin. Diese Frau ist fürchterlich. Sie hat tatsächlich eine um 150 Euro falsche Berechnung des Unterhaltes meines jüngsten Sohnes gemacht (befindet sich in der Ausbildung im erstem Jahr).
Daraufhin bat ich sie mir doch die Kopien der Lohnabrechnungen zu geben, die ich sonst vorher bei dem Bearbeiter immer ohne was zu sagen (ich will gar nicht wissen wie viel er verdient, solange er Unterhalt zahlt), was er aber in den letzten zwei Jahren nicht mehr macht
Daraufhin bekam ich von ihr die Antwort, nein, die zeigt sie mir nicht, es ginge mir nichts an.
Der Hinweis, dass wir sogar jeden Kontoauszug vorlegen müssen ließ sie kalt und mich explodieren.
Ich habe ihr die Urkunde abgenommen, es besteht jetzt keine Beistandschaft beim Jugendamt mehr.
Ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde über diese Frau bei der Leitung des Jugendamtes eingereicht und bekam als Antwort… diese Frau hätte richtig gehandelt, da sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren könnte mir die Abrechnungen zu geben, damit ich nach rechnen kann. Sie setzt die Privatsphäre meines Ex höher als den Unterhalt des Kindes???
Die Anwältin versucht jetzt wenigstens an den Unterhalt zu kommen (sein jetziger Anwalt war mein Anwalt bei der Scheidung (ist auch verboten, aber wir haben keine Nerven mehr) Bei der Berechnung des Unterhaltes hat diese dann auch noch festgestellt, dass die Dame vom amt sich um 100 Euro zu wenig für das Kind vertan hat.
Was soll man da noch sagen? Ich habe schon den Anwalt Posch von RTL angeschrieben, aber leider nichts gehört.
So werden wir wohl kläglich untergehen, weil die Bürokraten alles so drehen, damit sie immer Geld bekommen, aber niemals das Jugendamt zahlen muss.
Die Mutter hat die Urkunde in der Hand und muss gefragt werden, wenn der Unterhalt gekürzt werden soll. Das muss auch gekürzt werden, da Ihr zweites Kind ja auch Unterhaltsanspruch hat, genau wie das erste Kind. Angenommen Sie bekommen den Bescheid, dass Sie 70 Euro im Monat weniger bezahlen müssen… so wird das auch stimmen, aber wenn die Mutter sagt nein, dann haben Sie die A…karte gezogen und müssen vor Gericht um die Urkunde abändern zu lassen. Da wird es eine normale Gerichtsverhandlung geben (Sie zahlen)und wenn die Ex dann auch noch kommt mit… ich kann aber nicht auf das Geldverzichten, dann ist Ihre jetzige Lebensgefährtin mit dran.Da die Kinder Vorrang haben, kann mman diese dann arbeiten schicken! So sind unsere Gesetze.
Nicht drüber nachdenken, dann dreht man durch:frowning:!
Die andere Dame beim gleichem Jugendamt, der wir sogar die Auszüge vorlegen müssen handelt da anders, aber das muss jeder selber wissen???
Ich habe vor 6 Monaten eine Anwältin eingeschaltet, da mein Ex auch seine Schulden bei mir nicht bezahlt ( 70000 Euro) und er vom Gericht her verurteilt wurde zu zahlen, dann aber schnell in die Privatinsolvenz ging (obwohl er es gut abbezahlen könnte und ich dieses sogar schriftlich nachweisen kann) und ich wohl die Schulden in zwei Jahren für ihn abbezahlen muss, er hat dann keine mehr.
Den Unterhalt können Sie auch selber ausrechen, was die Ex noch bekommen würde. Alter des Kindes, Ihr Verdienst und dann sehen Sie das schon.
Gruss
Agnes

sorry zu spezifisch

Vielen Dank für ihre Antwort.

Ich werde mal sehen was dabei raus kommt. Muss ja in der Berechnung mit drin stehen.

Ich werde dann Berichten :wink:

hallo,
wie ein JA verfährt ,weiss ich nicht.Aber sobald sich am Einkommen was ändert, muss man den Unterhalt neu berechnen, es ist auch unwichtig, wieviel Kinder noch da sind. Du must für deinen 1 Sohn zahlen,ob du anschließend noch 5 weitere bekommst ,ist leider unwichtig.

lisa

Hallo

mal weider viel Blödsinn vom Amt und Falschinformation

Das Amt entscheidet nicht was anrechenbar ist oder nicht, das macht nur ein Richter bzw. das Gericht.

Leider ist es aber so, das viele Dinge weich formuliert sind, auch wenn es Richtlinein gibt, (siehe dein OLG). Bestes Beispiel ist die private Alteresvorsorge. Viel JA oder Bezirkämter rechnen falsch und fast immer zugunsten der Kinder bzw. Kindesmütter.

Mein Tip: Mache alles geltend und lasse ihn mal rechnen.

Egal was rauskommt, letzendlich kann nur ein Gericht entscheiden, kein Mitarbeiter im JA, auch wenn sie gerne so tun als ob.

Basierend auf deinen Daten kann sich dein Beitrag durchaus verringern. Wenn dem so ist, muss aber der Titel geändert werden. Wenn die KM nicht zustimmt, was sie sicherlich nicht machen wird, musst du eine Abänderungsklage einreichen.

Daher würde ich mal selber rechnen und gucken, wo du stehst und welcher Weg der beste ist. Was ich damit meine, ein Klage für 20 € macht einfach keinen Sinn.

Gruss

Hallo,

Ich habe eine Frage zum Thema Berechnung vom Unterhalt.

Da
meine jetzige Ehefrau zu dem Zeitpunkt schon Schwanger war,
sagte mir die Bearbeiterin das ich die Geburtsurkunde meines
neuen Sohnes dort hin schicken sollte und das keine neue
Berechung notwendig sei.

das kann ich so nicht abschätzen, weil es hier auf das Einkommen des Unterhaltszahlers ankommt.

Die
alte Sachbearbeiterin hat folgendes in der
Unterhaltsberechnung mit einbezogen

-Aufwendung für die Altersvorsorge
-Kosten für den Weg zur Arbeit in km

korrekt

Der neue Bearbeiter sagte mir am Telefon das er es dennoch neu
berechnen möchte, da er diese Sachen berücksichtigen kann,
aber es nicht muss. Das sei immer vom Bearbeiter abhängig ob
er dieses berücksichtigen möchte oder nicht.

Der Mann redet Quatsch! Erst in die Düsseldorfer Tabelle und dann in die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG’s (vom Wohnort des Kindes) gucken. Dort steht detailliert drin, welche Arbeitskosten und wieviel Altersvorsorge berechnet werden darf.

Er sagte mir
auch, das wenn es der Fall sein sollte das ich weniger Zahlen
müsste, das mein Ex darüber Informiert wird und sie diesem
zustimmen müsste. Wenn sie es nicht täte müsste ich dennoch
den alten Betrag bezahlen.

Dann musst Du klagen.

Meine Frage: Ist das wirklich der Fall das jeder das so
berechnen kann wie er das möchte und das es da keinerlei
Richtlinien gibt an die man sich Orientieren kann ?

Düsseldorfer Tabelle und Unterhaltsrechtliche Leitliniem, ist komplett unter http://www.carookee.com/forum/Elternforum/42 zu finden.

Und warum muss ich den alten Satz bezahlen, wenn sie damit
nicht einverstanden ist ?

Jugendamt kann nicht gegen den Willen der Mutter handeln, aber es gibt noch Gerichte.

Gruß

Hallo LaVidaLoca,
soweit ich weiss, muss der Unterhalt nur alle 2 Jahre neu berechnet werden. Wenn diese Frist noch nicht um ist, kann sich Ihre Exfrau weigern den Unterhalt neu berechnen zu lassen.
Ihr Kind aus einer neueren Beziehung wird nicht in die Unterhaltsberchnungen mit einbezogen, da Sie sich in einer eheähnlichen Gemeinschaft befinden.
Alles Gute