FSJ / 19 Jahren - Möglichkeit auf Alg?

Hallo,

Der Titel verwirrt etwas, ich möchte ihnen erst mal erklären worum es geht.

Gegen Ende März haben meine Eltern, unser Einfamilien Haus nach eine Zwangsvollstreckung verloren.
Nun ist es so, meine Eltern sind bereits seit mehreren Monaten Arbeitsunfähig, bzw. Arbeitslos.

Meine Mutter Arbeitet seit Dezember nicht mehr,da sie aufgrund des damaligen Wetters, auf Eis stürzte und sich dadurch die Kniescheibe zerbrach.

Mein Vater hat offiziell bis zum 13.01.2013 gearbeitet. Da die Firma danach, an einem Amerikanischen Unternehmen verkauft wurde. Danach hat mein Vater noch für ein ehemaligen Kollegen, ein Monat lang (Februar), im Ausland gearbeitet. Am 14.01.2013 stelle mein Vater ein Antrag auf Arbeitslosengeld.

Der Antrag wurde immer in die Länge gezogen, sprich, das erste Geld vom Jobcenter haben wir erst im Mai bekommen, nachdem wir die vorherigen Monate darum gekämpft hatten, das die vom Jobcenter den Antrag abarbeiten. Schlussendlich, konnte erst durch Hilfe einer weiteren Person, erzielt werden, das die vom Jobcenter zahlen. - In der Zeit wo das Jobcenter nicht zahlte, überlebten wir durch Kindergeld und dem was meine Mutter noch von der Krankenkasse bekam -

Aktuell ist nun ein anderes Problem. Wir müssen bis zum 26.06 aus dem Haus ausgezogen sein.
Wir haben bereits eine neue Mögliche Unterkunft entdeckt und der Hausverwalter hat uns diese bereits zugesagt. Das Problem ist, das Jobcenter sich weigert, die neue Unterkunft zu zahlen, da es 2 Wohnungen sind, aber im selben Gebäude, sogar auf der selben Etage (Größe und Preis sind den Vorgaben Entsprechend). Das Jobcenter weigert sich, da die von ihnen verwendete Software damit nicht umgehen kann.

Mein Bruder(17) und Ich(19), fangen im September eine Ausbildung an, danach würde wir die Wohnung zusammen Finanzieren. Bis dahin bräuchten wir aber Unterstützung, welche man uns verweigert.

Nun frage ich sie, wissen sie vielleicht was mir machen könnten, damit wir nicht „auf der Straße landen“?

Hallo,

hört sich kompliziert an.
Müsst halt noch mal mit denen reden.
Hier könnte das Problem die Altersbeschränkung von 25
Jahren, die der Gesetzgeber eingebaut hat, sein.

Ansonsten kann ich nur Viel Glück wünschen

Gruß

Hallo,

hört sich kompliziert an.

Leider

Müsst halt noch mal mit denen reden.

Das Versuchen wir fast Täglich, aber da es „Beamte“ sind, lassen die kaum mit sich reden, bzw. lassen die sich nicht überreden.

Hier könnte das Problem die Altersbeschränkung von 25
Jahren, die der Gesetzgeber eingebaut hat, sein.

Gibt es vielleicht noch eine weitere Möglichkeit? / Alternativen?

Ansonsten kann ich nur Viel Glück wünschen

Danke

Gruß

Hallo,

den Beitrag / Frage habe ich mir genau durchgelesen und finde die Überschrift wirklich nicht so passend.

Mir sind dort ein paar Sachen eingefallen, die man verwenden könnte.

Leider darf ich so keine Beratung machen, da ich kein Rechtsanwalt bin.

Wenn solche Fragen in meinem Bekanntenkreis aufkommen, kann ich dazu meine Meinung abgeben.

Am einfachsten ist es, wenn einfach einmal Telefonieren würde.
Unter der Nummer 0173 2401865 bin ich fast immer zu erreichen und rufe auch gerne zurück.

Gruß

Sven Kähler

Hallo,

Vielen Dank für ihre Rückmeldung.

Mein Vater wird Sie im Laufe des Tages anrufen.

Dann soll der Hausverwalter Euch die zwei Wohnungen als eine vermieten.
Ansonsten würde ich mich mal vom Anwalt oder einer sozialen Einrichtung wie Diakonie oder ähnlicher beraten lassen.
Weiter wüsste ich jetzt dazu auch nichts.
Viel Erfolg

;Dann soll der Hausverwalter Euch die zwei Wohnungen als ;eine vermieten.

Das haben wir bereits Probiert. Job Center sagt Ja - NEW Nein. Das wäre denen ein zu großer Aufwand.

;Ansonsten würde ich mich mal vom Anwalt oder einer ;sozialen Einrichtung wie Diakonie oder ähnlicher ;beraten lassen.
;Weiter wüsste ich jetzt dazu auch nichts.
;Viel Erfolg

Trotzdem Vielen Dank!

Ok

Hey,

ich muss mich entschuldigen, wir stehen auch voll im Umzugsstress.
Als erstes Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin wegen inkompetenz, Widerspruch gegen die Ablehnung, Begründung folgt reinschreiben,geht ja erstmal nur um die fristwahrung. In der Zeit Kontakt mit dem Arbeitslosenhilfeverein aufnehmen oder besser noch dazu nen Anwalt, Fachgebiet Sozialrecht.
Für weitere Fragen stehe ich dir sehr gerne zur Verfügung, hatten auch richtige Sorgen mit unserer Whg.
Ging alles übers Gericht, aber hat funktioniert.

MfG