Hallo liebe Internet-Gemeinde,
bevor ich meine Situation und Frage schildere möchte ich darauf hinweisen, dass dieses Thema schon desöfteren angesprochen wurde, dessen Beantwortungen mir jedoch nicht ausreichten.
Ich (18 J.) beginne im September ein FSJ beim DRK mit einem „Verdienst“ von 300 Euro monatlich (Steuerklasse I). Zeitgleich möchte ich eine Stelle als Barkeeper mit einem maximalen Verdienst von 400 Euro im Monat annehmen (Steuerklasse VI).
Damit würde ich im Monat auf maximal 700 Euro kommen, wäre also abgabe- und steuerpflichtig. Meine Frage dazu: Lassen sich pauschal Schätzungen abgeben, wie hoch diese Abgaben wären?
Dazu muss gesagt werden, dass bei dem Lohn für den Job als Barkeeper viele Nacht- und Sonntagszuschläge inbegriffen sind, die meines Wissens nach nicht steuerpflichtig sind.
Weiterhin bezahlt eigentlich das DRK die Sozialversicherungsbeiträge. Die nette Dame meiner Krankenkasse meinte jedoch am Telefon, dass ich ab einem bestimmtem monatlichem Einkommen einen bestimmten Anteil selbst begleichen müsse. Kennt sich jemand in dieser Hinsicht aus und kann mir dazu Näheres sagen?
Da ich ein FSJ mache, habe ich für diese Zeit auch Anspruch auf das Kindergeld. Dies bekommt man jedoch nur, wenn die Einkünfte nicht höher als 8.004 Euro im Kalenderjahr sind. Ich habe vor das FSJ sowie die Stelle als Barkeeper für 12 Monate vom 1.9.2010 bis ~31.8.2011 anzunehmen. Theoretisch würde ich da aber auf Einkünfte von 8.400 Euro kommen, also kein Kindergeld bekommen.
Ist es richtig, da im Gesetzestext die Rede vom „Kalenderjahr“ ist, dass ich Sept. 2010 bis Dezember 2010 und Januar 2011 bis August 2011 einzeln berechnen kann, somit also doch Anspruch auf Kindergeld hätte?
Ich hoffe, jemand von Euch kann mir bei diesem unglaublichem Wirrwarr helfen.
Vielen Dank im Voraus.