Gezwungen zur Erwerbsunfähigkeitsrente?

also
person xy hatte einen arbeitsunfall (unterwegs zu einem bewerbungs termin auf den er durch das amt geschickt wurde), ein schädel hirn trauma
und er ist seit der gesundschreibung arbeitslos, weil die person meinte die zeit ist in therapien besser invesetiert als in arbeitssuche
was alle die ihm über längeren zeitraum erleben auch bestätigen das es so gut war, und eine deutliche verbesserung in Sprachfähigkeit, und belastungsfähigkeit zu sehen ist. nun droht person xy in alg2 zu fallen, und nun die frage, kann das jobcenter darauf bestehen das der antrag auf erwerbsunfähigkeitsrente gesetellt wird?
person xy wäre es im grunde genommen egal, was das jobcenter sagt, er bangt aber eben um die krankenversicherung durch das jobcenter.
so nächter punkt , person xy bekommt eine zeitlich befristete unfall rente, und kann zur not auch ohne jobsenter sich dadurch selbst kranken versichern.

so nächter punkt, person xy hatte kontakt zu seinem letzten arbeitgeber, bei dem er nur befristet eingestellt werden konnte, nach dem  hmm unfall hatte er diesen  kontakt und der arbeitsgeber sagte „so lange du krank geschrieben bis, dürfen wir nix machen, aber melde dich wenn du wieder gesund bist“ was person xy gemacht hat, und als antwort bekamm  er „ok wir setzen dich auf die warteliste wenn wieder was frei wird melden wir uns“ weswegen person xy angst vor der EU rente hat, wenn die nun für 3 jahre kommt, aber in einem jahr sich sein ehemalliger arbeitgeber meldet „wir hätte arbeit für dich“
vielleicht weiß einer ein rat, obwohl ich glaube das der fall beim sozialrecht anwalt besser aufgehoben wäre. aber der kostet also versuche ich es erstmal hier

Hallo

Es wird niemand „zur Erwerbsunfähigkeitsrente gezwungen“.
XY hat Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn er aufgrund seines gesundheitlichen Zustands die Voraussetzungen erfüllt und die Rente beantragt.

Der gesundheitliche Zustand liegt auch nicht im Ermessen von XY, sondern ggf. wird ein medizinischer Gutachter dazu Feststellungen treffen.
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE/Themen/Sozia…
http://www.tettricks.de/reha-und-dann/krankengeld–e…

Und warum gleich zum Anwalt? Vielleicht ersteinmal eine Beratungsstelle aufsuchen …
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Grüsse Rudi

Hallo,

Person xy hatte einen Arbeitsunfall.

Dann sollte erst einmal die Berufsgenossenschaft Ansprechpartner sein.

Er ist seit der Gesundschreibung arbeitslos.

Wenn es sich um ein befristetest Arbeitsverhältnis gehandelt hat und dieses schon über
den Zeitpunkt der Krankschreibung endete ist dies so normal.

Nun droht person xy in alg2 zu fallen.

ALG 1 wird nun mal nur befristet gezahlt.

Kann das Jobcenter darauf bestehen das der Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente gestellt wird.

Nein,sollte wohl als Hinweis an xy gelten.

Die dargestellte Geschichte ist etwas verworen.

Wenn xy einen anerkannten Arbeitsunfall durch die BG hatte,so sollte im Einvernehmnis
mit xy auch sämtliche Rehamaßnahmen ausgereizt worden sein und die weitere
Teilnahme am Arbeitsleben auch.Hier würde ich an der Stelle von xy noch mal ansetzen.

Ob der Antrag auf eine EU Rente und in welcher Form bewilligt wird,steht doch erst einmal in den Sternen.

Schaden kann solch ein Antrag nicht.Wenn xy sich in der Lage fühlt eine Vollzeitstelle
bei seinem ehemaligen oder einem neuen Arbeitgeber zu besetzen,wird die EU Rente dementsprechend gekürzt oder fällt ganz weg.

Man sollte halt bloß mit den Anträgen nicht zu lange warten.

„Papier und Ämter sind geduldig.“

LG Bollfried

PS:Wie gesagt fehlen hier noch einige Fakten.

Vorsicht - eine Erwerbsunfähigkeitsrente
gibt es nur bei Versicherungsunternehmen.

Bei der Deutschen Rentenanstalt gibt es die Erwerbsminderungsrente!

Gruß Merger