Hallo, darf die Arge die Übernahme der Kosten für die Betriebskosten ablehnen, obwohl der Arbeitslos

Die Arge lehnt die Übernahme der Kosten für die Betriebskostenabrechnung ab, mit der Begründung dass diese Person nicht mehr Mieter dieser Wohnung zu sein.
Ist das gerechtfertigt ?

Was wird wem abgelehnt?? geht nicht aus der Frage hervor???..!! Wenn weniger Personen da wohnen wird ein Teil gestrichen. Ist doch logisch, oder???

Die Arge lehnt die Übernahme der Kosten für die
Betriebskostenabrechnung ab, mit der Begründung dass diese
Person nicht mehr Mieter dieser Wohnung zu sein.
Ist das gerechtfertigt ?

Was wird wem abgelehnt?? geht nicht aus der Frage
hervor???..!! Wenn weniger Personen da wohnen wird ein Teil
gestrichen. Ist doch logisch, oder???

Die Arge lehnt die Übernahme der Kosten für die
Betriebskostenabrechnung ab

Ist das gerechtfertigt ?

Hallo, ersteinmal Danke für die Antwort.
Die Betriebskostenabrechnung gilt für das ganze Jahr 2009. Zu diesem Zeitpunkt wohnte diese Person noch in der Wohnung und war ALG 2 Bezieher. Im März 2010 zog die Person um, bezieht aber immernoch ALG 2. Die Arge lehnt die Kosteübernahme ab. Die Person wohne ja nicht mehr in der besagten Wohnung.
Wie ist dieses zu verstehen und ist es von der Arge gerechtfertigt ?