Hartz 4 Hochschulabsolvent

Guten Tag,

ich habe bereits im Wer-weiss-was Forum gesucht und einen Beitrag zu Hartz 4 und Versicherung gefunden und gelesen. Gute Antworten die einen Überblick zu Hartz 4 und Versicherung verschafft haben.

Ich habe nun ein ähnliches Problem: angehender Hochschulabsolvent (Zweitstudium, Berlin) und drohende Arbeitslosigkeit (ab Dezember 09). Dazu kommt noch: ich bin nicht mehr der Jüngste (34) und ausländischer Herkunft (ja der Hinweis muss hier gebracht werden da es anscheinend problematisch zu sein scheint bei der Jobsuche).

Ich bewerbe mich und bewerbe mich und erhalte nur Absagen. Wenn ich mal ein Angebot bekomme, dann handelt es sich meist um ein befristetes Praktikum. Ich lehne die Praktika nach einem Vorstellungsgespräch meist ab. Aus dem Grund, dass der Arbeitgeber bei meiner Frage nach einer Job-Option nach dem Praktikum dies entweder gleich ausschliesst oder herumdruckst (Aussagen z.B.: Na mal sehen. Die Zeiten sind hart. Fehlende Aufträge usw.).

Praktika hab ich bereits gemacht, als Werkstudent und Angestellter (1 Jahr lang) gearbeitet. Nach meiner ersten Anstellung war es auf dem Arbeitsmarkt auch sehr krisenhaft und nach ca. 3 Monaten Arbeitslosigkeit habe ich mich vom Arbeitsamt abgemeldet und lieber noch mal angefangen zu studieren. Bevor ich dies tat hieß es im Ausgangsgespräch beim Arbeitsamt: wir können Sie auf jeden Fall vermitteln. Leider hatte sich nix getan. Keine Vermittlung, keine Weiterbildung. Ich stand da täglich auf der Matte und wollte wirklich arbeiten.

Nun stehe ich wie gesagt ab Dez. 09 vor einer ähnlichen Situation und es ist einfach zum verzweifeln.

Nun stellen sich mir einige Fragen wg. Hartz 4:

Ich lebe zzt. bei meinem Bruder der als Untermieter ein großes Zimmer hat und zahle ihm 100Euro Monatsmiete und dann kommen noch die Betriebs- und Heizkostenbeteiligungen hinzu. Da ich meist sehr spät nach Hause komme ist es zum schlafen auf der Couch ok.

Kann ich nun bei der Arbeitsagentur irgendwelche Kosten für die Mietbeteiligung geltend machen?

Was noch hinzukommt und evtl. problematisch sein könnte: eigentlich habe ich eine eigene Wohnung (1 Zimmer, klein). Diese habe ich aus Kostengründen untervermietet da Sie mir mit ca. 300 Euro während des Studiums einfach zu teuer geworden ist. Die Idee war bei meinem Bruder zwischenzuparken und nach Beendigung des Studiums in meine Wohnung zurückzuziehen.

Es sah auch alles sehr gut aus bis die Finanzkrise kam. Es hieß immer: egal wie alt Sie sind, nach dem Studium (Wirtschaftsinformatik) wird sich jeder um Sie reissen!

Was mich noch interessieren würde sind die Ein-Euro-Jobs. Muss ich nun befürchten, dass ich bei Anmeldung zu Hartz 4 direkt nach dem Studium irgendwelche Straßenlaternen oder Schilder bemalen muss? Bei Ablehnung gibt’s wohl 30% Kürzung. Die Job’s finde ich nicht schlimm da diese auch gemacht werden müssen. Nur bringt mich das doch nicht wirklich weiter auf der Suche nach einer Festanstellung.

Über einen Rat würde ich mich freuen. Es ist wirklich zum verzweifeln.

Ich lebe zzt. bei meinem Bruder der als Untermieter ein großes
Zimmer hat und zahle ihm 100Euro Monatsmiete und dann kommen
noch die Betriebs- und Heizkostenbeteiligungen hinzu. Da ich
meist sehr spät nach Hause komme ist es zum schlafen auf der
Couch ok.

Kann ich nun bei der Arbeitsagentur irgendwelche Kosten für
die Mietbeteiligung geltend machen?

Hallo Berko1,
solange du studierst, wirst du (wohl) nicht von der Agentur für Arbeit geführt. Es sei denn, du beurlaubst dich von dem Studium (§ 7 Abs.5 SGB II), was aber in deinem Fall wenig Sinn macht. Weil für Studierende das Bafög als staatliche Förderung besteht, haben Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II. Die Ausnahme von dieser allgemeinen Regelung bilden - wie schon früher für einen Sozialhilfeanspruch - Mehrbedarfe, die nicht durch die Ausbildung entstehen, und Härtefälle, bei denen ALG II als Darlehen genehmigt werden kann. Weitere Leistungen nach SGB II (zum Beispiel zur Eingliederung in Arbeit) können laut Bundessozialgericht auch von Studierenden in Anspruch genommen werden.

  1. Mehrbedarfe

Mehrbedarfe sind finanzielle Belastungen, die nicht mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen. Insbesondere nennt Paragraf 21 SGB II:

* Schwangerschaft ab der 12. Woche
* Alleinerziehende
* Behinderte Studierende
* Personen, die auf Grund einer Krankheit, einer kostenaufwändigeren Ernährung bedürfen

Die Höhe der Mehrbedarfe richtet sich eigentlich nach dem ALG-II-Satz, bei Studierenden wird jedoch der Bafög-Höchstsatz zu Grunde gelegt.

  1. Darlehen in Härtefällen

Nach dem Bundessozialgericht liegen Härtefälle im Allgemeinen vor, wenn ohne das Darlehen eine vor dem Abschluss stehende Ausbildung abgebrochen werden muss und dadurch das Risiko einer künftigen Erwerbslosigkeit steigt. Notwendige Voraussetzungen sind also: Das Studium steht objektiv belegbar kurz vor dem Abschluss und die Ausbildung stellt eine Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat Härtefälle präzisiert:

* Studierende, deren sichergestellte Abschlussfinanzierung durch Verschulden Dritter wegfällt
* Studierende mit Kind, chronisch Kranken und Behinderte, denen eine Erwerbsarbeit neben dem Studium nicht zumutbar ist
* Studierende die nur zum Schein immatrikuliert sind (schwer durchsetzbar)

Hinzu kommt, dass Leistungen nach dem Bafög nicht ausreichen dürfen und ein Elternunterhalt ausgeschlossen ist. Weiterhin muss eine Abweichung von der „normalen Studienbiographie“ gegeben sein, um von einem atypischen Fall zu sprechen. Wichtig ist, dass Härtefälle oft nur kurz vor Studienende anerkannt werden. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass das Darlehen nach Studienende ebenfalls zurückgezahlt werden muss und so neben dem Bafög eine Verschuldungsquelle darstellen kann.

  1. Weitere Fälle

Weiterhin können Studierende Leistungen nach SGB II beziehen, um die Wohnkosten zu decken. Dies gilt für:

* Studierende mit Kind: Sie können für ihre Kinder Sozialgeld nach SGB II Paragraf 28 beantragen und zudem Sozialleistungen (Kinderzuschlag) für die Kinder beantragen.
* Bafög-Empfänger, die bei ihren Eltern wohnen. Sie können Unterstützung bei der Miete beantragen (siehe auch Bafög und ALG II).
* Beurlaubte Studierende können reguläre ALG-II-Leistungen beantragen, da sie nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und keinen Bafög-Anspruch haben.

In den Fällen, die nicht erfasst sind gilt leider: Wer kein Bafög und zu wenig Geld beispielsweise von den Eltern bekommt sowie aus bestimmten Gründen nicht arbeiten kann, dem bleiben meist nur die vorübergehende Exmatrikulation und der Gang zum Arbeits- oder Sozialamt. Wenn die Notlage akut ist, zum Beispiel wegen einer Krankheit, ist eine Exmatrikulation auch mitten im Semester möglich. Allerdings bieten einige Studentenwerke für Studierende in sozialen Notlagen neben einer Sozialberatung auch unkonventionelle Unterstützung. Das ist von Ort zu Ort verschieden, erkundigt euch also bitte bei dem für eure Hochschule zuständigen Studentenwerk.

In Berlin, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Darlehenskassen, die zum Studienabschluss finanziell unterversorgten Studierenden ein (zinsloses) Darlehen gewähren.
* Studentische Darlehnskasse Berlin: www.dakaberlin.de
* Darlehnskasse der Studentenwerke NRW: www.dakanrw.de
* Hessische Darlehnskasse: http://web.uni-frankfurt.de/
* Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke: www.uni-regensburg.de/

Manchmal gewähren auch andere Studentenwerke selbständig ähnliche Darlehen. Bitte erkundige dich vor Ort. Dein Studentenwerk findest du über www.studentenwerke.de

Was noch hinzukommt und evtl. problematisch sein könnte:
eigentlich habe ich eine eigene Wohnung (1 Zimmer, klein).
Diese habe ich aus Kostengründen untervermietet da Sie mir mit
ca. 300 Euro während des Studiums einfach zu teuer geworden
ist. Die Idee war bei meinem Bruder zwischenzuparken und nach
Beendigung des Studiums in meine Wohnung zurückzuziehen.

Da du (wohl) auch kein Bafög erhälst, hast du Anspruch auf Wohngeld. Ob diese Sozialleistung ausreicht, um die Wohnung(en) zu finanzieren, weiß ich nicht. Wohngeld beantragt man beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle seiner Gemeinde. Wie auch beim Bafög wird das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.

Was mich noch interessieren würde sind die Ein-Euro-Jobs. Muss
ich nun befürchten, dass ich bei Anmeldung zu Hartz 4 direkt
nach dem Studium irgendwelche Straßenlaternen oder Schilder
bemalen muss? Bei Ablehnung gibt’s wohl 30% Kürzung. Die Job’s
finde ich nicht schlimm da diese auch gemacht werden müssen.
Nur bringt mich das doch nicht wirklich weiter auf der Suche
nach einer Festanstellung.

Also, ich kenne die ARGEn in Berlin nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass zunächst eine spezielle Abteilung der Agentur für Arbeit für dich zuständig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du sofort in eine MAE-Maßnahme gesteckt wirst (1€ Job). Die ist normalerweise für Langzeitarbeitslose und ungelernte Arbeitslose vorgesehen. Darüber hinaus sind die Zuweisungszahlen in MAE-Maßnahmen nach § 16 SGB II (zumindest in Düsseldorf) stark rückläufig.

Ich würde mit deinem Fallmanager/Arbeitsvermittler eine Strategie für eine berufliche Integration erarbeiten. Vielleicht sind ja von der ARGE geförderte Praktika möglich.

viel Glück bei der Suche,

Hoeginho

Die momentane Arbeitsmarktlage ist leider wirklich mehr als bescheiden.
Du hast dich auf den diversen Job-Börsen eingetragen?
Hast entsprechende Messen besucht und dich „angeboten“?
Dann bliebe noch, bei Zeitarbeits-Agenturen nachzufragen.
Und ganz krass. welche Fremdsprachen sprichst du? Kannst du eine Arbeit in Österreich, der Schweiz, England etc.
andenken? Aber ich bin sicher, dass du dein privates Netzwerk schon ausgereizt hast.

Da wenden wir uns nun den kirekten Belangen zu: die Wohnungsfrage.
WO bist du gemeldet? Bei deinem Bruder?
Oder in deiner Wohnung? Dort, wo du polizeilich gemeldet bist, fällt für das Hartzt4-Amt die Miete an.
Denk immer daran, dass Kontrollen erfolgen könnten. Also wenn du in der Wohnung gemeldet bist, solltest du sie auch bewohnen! Nicht dort die 300 Euro kassieren und dann für das Zimmer nur 100 zahlen… Pass auf! Die sind wirklich heftig drauf.

Wegen 1-Euro-Job - ja, auch das ist so ein Thema. Das Arbeitsamt wird schon versuchen, dich zu vermitteln und bevor du zu einem 1-Euro-Job antreten musst, schicken sie dich noch in eine „Bewerberfirma“ - wo du lernst, wie man sich effizient bewerben kann.
Damit kannst du auch wieder 3 Monate „rum bringen“ - musst dich aber weiter bewerben und die Nachweise erbringen!
Wenn du jetzt schon dabei bist, Bewerbungen zu schreiben, dann hebe unbedingt die Absagen auf! Die brauchst du als Beleg!
Hast du schon mal dran gedacht, als freier Journalist etwas zu tun? Vielleicht kannst du da in deiner Stadt die Lokalpresse für dich begeistern?
Such dir Themen, recherchiere und biete die Artikel dann an! (Da du schreibst, du bist Ausländer … vielleicht kannst du Eindrücke daraus und aus deinem Leben dort und hier verfassen?)
Bildmaterial dazu wäre perfekt! Dann bleib preiswert und so kannst du evtl. hin und wieder einen Euro dazu verdienen. Unter 100 Euro im Monat kannst du alles behalten - MUSST es aber angeben!

Noch eine Idee, wenn du den Nerv und die Zeit dazu hast: engagiere dich in einer Einrichtung sozialer Art. Da lernst du Leute kennen - und vielleicht helfen diese weiter. Es ist verflixt schwer, in diesen Zeiten etwas zu finden. Lass dich nicht runter ziehen! Auch du bist ein wertvoller Mensch - und sei sicher - auch du wirst im Leben deinen Platz finden. Auch wenn es derzeit etwas „eng“ ist - es kommen bessere Zeiten!
Und diese Praktika-Stellen finde ich, sind eine Unverschämtheit. Hier werden hoch und höchstqualifizierte Menschen ausgebeutet - die Firmen stossen sich daran gesund. Für einen längeren Zeitraum einen Mitarbeiter, der nichts oder fast nichts kostet. Aber leider weiss ich auch keine Lösung. Dieses Handling wird ja von der Politik unterstützt - leider! Aber ich kann dazu grad nur sagen: Wer bei den anstehenden Wahlen nicht dunkelrot wählt, ist selber schuld.
Doch wir wollen hier nicht politisieren… Mir belibt eigentlich nur, dir derzeit einfach mald ie Daumen zu drücken und ich hoffe, dass ich dir ein wenig Mut machen konnte, die Sachen wieder anzugehen. Denk immer daran - so wie dir, geht es derzeit ganz ganz vielen Menschen. Du bist nicht allein! Und gemeinsam werden wir es schaffen, denKarren aus den Dreck zu ziehen!
Viele Grüße von der
zaubermaus

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Hallo,

also ehrlich gesagt mit Studenten und Hartz 4 kenn ich mich nicht so gut aus,…aber…
well ich „den Stdenten“ einmal weglasse, geh ich davon aus, das du auf jedenfall ein Anrecht auf Grundsicherung hast, so wie jeder andere Mensch auch. Wichtig ist nochmal, wielange hast du gearbeitet vorher, auf Steuerkarte, weniger als 3 Jahre ? Dann steht dir hartz4 zu ! auf jedenfall! Mit deiner Wohnung die du weitervermietet hast,…das würd ich gar nicht auf den Tisch legen, geht ja keinen was an. Du verlangst ja auch nicht, das sie dir hierfür irgentwelche Kosten ersetzen? An deiner Stelle würde ich allerdings überlegen, dorthin wieder zurückzuziehen und dann Hartz 4 zu beantragen, weil dann müssen sie dir die komplette miete zahlen und deinen sogenannten Unterhalt zum Leben…

mit den 1-Euro Jobs, ja das ist sowas, natürlich musst du jederzeit damit rechnen das sie dir einen solchen anbieten. Aber wenn du vorher mit deinem Fallmanager durchsprichst, das du auf jedenfall emsig auf Jobsuche bist, werden sie dir siesen Stein nicht in den WEg legen, das ist ja tatsächlich auch nur gedacht für „Langzeitarbeitslose“ und ein solcher bist du ja nicht, von daher,…nur zu.

Hoffe dir geholfen zu haben, wenn auch etwas verspätet !!
liebe grüsse maggie
wenn noch fragen sind,…immer rüber damit !!

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Hallo!!

Also, wir schlagen uns nun schon 3 Jahre durch den Hartz4 Dschungel und wirklich geholfen wird einem niht. Auch bei der Arbeitssuche geht es uns ähnlich. Keine wirkliche Hilfe.

Zu der Wohnung. Wenn man eine eigene Wohnung hat, wird die auch vom Jobcenter bezahlt. Da gibt es Richtlinien, wie groß und wie teuer die Wohnung für Alleinstehende, Familien und soweiter sein darf. Ich glaube, die Miete würde komplett vom Amt übernommen werden. Soweit ich weiß, darf man seine eigene Wohnung nicht untervermieten und selber irgendwo zur Untermiete einziehen, weil dann wird das Geld von der Untervermietung der eigenen Wohnung auf Hartz angerechnet.

Diese 1,50-Euro-Jobs sind wirklich nicht schlecht. Bei uns war das so, dass die Jobs bis jetzt immer auf den vorherigen Beruf meines Mannes angepasst waren und er dort viele Kontakte knüpfen konnte. Wir haben erst nach ca. 2 Jahren das erste Mal einen 1,50-Euro-Job angeboten bekommen. Aber das ist von Jobcenter zu Jobcenter bestimmt auch verschieden. Aber außerdem ist es noch relativ gutes Geld neben dem Hartz4 gewesen.

Ich weiß auch dass es nicht einfach ist, einen guten Job zu bekommen, aber ich wünsche trotzdem viel Glück.

Liebe Grüsse

Hallo,

wenn dein Bruder dir schriftlich bescheinigt, dass du als sein Untermieter ein Zimmer für 100,- € bei ihm hast, kannst du diese 100€ als Miete geltend machen. Gleichzeitig musst du natürlich die 300€, die du von deinem Untermieter bekommst, als Einkommen geltend machen.
Hier stellt sich nun die Frage, ob es nicht sinnvoller in, in deine Wohnung zu ziehen und diese Miete geltend zu machen. Erkundige dich aber vorher über die Mietobergrenzen für eine Person in Berlin - diese kenne ich nicht.

Wenn du Hartz 4 beantragst, wirst du meistens erst in Maßnahmen geschickst, in denen deine Bewerbungsunterlagen überarbeitet werden und in denen du für Bewerbungsgespräche geschult wirst (ist in Kiel zumindestens so). Die Jobcenter haben nebenbei auch immer noch andere Maßnahmen, in die sie vermitteln können/sollen! Wenn du offen mit deinem Jobvermittler sprichst und zeigst , dass du auch wirklich willig bist, Arbeit zu finden ist der 1-€-Job meistens die letzte Alternative und dienst eher der Beschönigung der Statistik.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen

LG

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Wie das mit dem 1€ Job bei Ihrer Arge aussieht kann ich nicht beantworten. Auf jeden Fall ist es so, daß wenn man so einen Job angeboten oder besser gesagt, zu geteilt bekommt, muß man diese Tätigkeit ausführen, ansonsten gibt es eine Kürzung. Das haben sie schon richtig geschrieben.

Was ich jetzt nicht richtig verstehe, ist warum Sie Hartz4 bekommen sollten??

Wenn ich es richtig gelesen habe, dann werden Sie ja erst arbeitslos, und haben ein festes Einkommen gehabt. Zumindest für eine gewisse Zeit!?

Um Ihnen eine richtige Auskunft geben zu können, benötige ich noch ein paar Angaben :

1 In wechem Zeitraum hatten Sie ein festes Einkommen?

2 In welchem Zeitraum und wie lange haben Sie Arbeitslosengeld erhalten?

Zu Ihrer Wohnsituation :

Bekommen Sie die Miete von Ihrem Untermieter, oder bezahlt er direkt an Ihren Vermieter?

Bis zu welchem Zeitpunkt könnten Sie wieder in die Wohnung einziehen?

Wieviel qm hat diese Wohnung?

Bei genaueren Angaben kann ich Ihnen mehr sagen und auch Tipps geben

Herzliche Grüße

Momo