Ich lebe zzt. bei meinem Bruder der als Untermieter ein großes
Zimmer hat und zahle ihm 100Euro Monatsmiete und dann kommen
noch die Betriebs- und Heizkostenbeteiligungen hinzu. Da ich
meist sehr spät nach Hause komme ist es zum schlafen auf der
Couch ok.
Kann ich nun bei der Arbeitsagentur irgendwelche Kosten für
die Mietbeteiligung geltend machen?
Hallo Berko1,
solange du studierst, wirst du (wohl) nicht von der Agentur für Arbeit geführt. Es sei denn, du beurlaubst dich von dem Studium (§ 7 Abs.5 SGB II), was aber in deinem Fall wenig Sinn macht. Weil für Studierende das Bafög als staatliche Förderung besteht, haben Studierende grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II. Die Ausnahme von dieser allgemeinen Regelung bilden - wie schon früher für einen Sozialhilfeanspruch - Mehrbedarfe, die nicht durch die Ausbildung entstehen, und Härtefälle, bei denen ALG II als Darlehen genehmigt werden kann. Weitere Leistungen nach SGB II (zum Beispiel zur Eingliederung in Arbeit) können laut Bundessozialgericht auch von Studierenden in Anspruch genommen werden.
- Mehrbedarfe
Mehrbedarfe sind finanzielle Belastungen, die nicht mit der Ausbildung in Zusammenhang stehen. Insbesondere nennt Paragraf 21 SGB II:
* Schwangerschaft ab der 12. Woche
* Alleinerziehende
* Behinderte Studierende
* Personen, die auf Grund einer Krankheit, einer kostenaufwändigeren Ernährung bedürfen
Die Höhe der Mehrbedarfe richtet sich eigentlich nach dem ALG-II-Satz, bei Studierenden wird jedoch der Bafög-Höchstsatz zu Grunde gelegt.
- Darlehen in Härtefällen
Nach dem Bundessozialgericht liegen Härtefälle im Allgemeinen vor, wenn ohne das Darlehen eine vor dem Abschluss stehende Ausbildung abgebrochen werden muss und dadurch das Risiko einer künftigen Erwerbslosigkeit steigt. Notwendige Voraussetzungen sind also: Das Studium steht objektiv belegbar kurz vor dem Abschluss und die Ausbildung stellt eine Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsmarkt dar. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat Härtefälle präzisiert:
* Studierende, deren sichergestellte Abschlussfinanzierung durch Verschulden Dritter wegfällt
* Studierende mit Kind, chronisch Kranken und Behinderte, denen eine Erwerbsarbeit neben dem Studium nicht zumutbar ist
* Studierende die nur zum Schein immatrikuliert sind (schwer durchsetzbar)
Hinzu kommt, dass Leistungen nach dem Bafög nicht ausreichen dürfen und ein Elternunterhalt ausgeschlossen ist. Weiterhin muss eine Abweichung von der „normalen Studienbiographie“ gegeben sein, um von einem atypischen Fall zu sprechen. Wichtig ist, dass Härtefälle oft nur kurz vor Studienende anerkannt werden. Zusätzlich sollte beachtet werden, dass das Darlehen nach Studienende ebenfalls zurückgezahlt werden muss und so neben dem Bafög eine Verschuldungsquelle darstellen kann.
- Weitere Fälle
Weiterhin können Studierende Leistungen nach SGB II beziehen, um die Wohnkosten zu decken. Dies gilt für:
* Studierende mit Kind: Sie können für ihre Kinder Sozialgeld nach SGB II Paragraf 28 beantragen und zudem Sozialleistungen (Kinderzuschlag) für die Kinder beantragen.
* Bafög-Empfänger, die bei ihren Eltern wohnen. Sie können Unterstützung bei der Miete beantragen (siehe auch Bafög und ALG II).
* Beurlaubte Studierende können reguläre ALG-II-Leistungen beantragen, da sie nicht als ordentliche Studierende eingeschrieben sind und keinen Bafög-Anspruch haben.
In den Fällen, die nicht erfasst sind gilt leider: Wer kein Bafög und zu wenig Geld beispielsweise von den Eltern bekommt sowie aus bestimmten Gründen nicht arbeiten kann, dem bleiben meist nur die vorübergehende Exmatrikulation und der Gang zum Arbeits- oder Sozialamt. Wenn die Notlage akut ist, zum Beispiel wegen einer Krankheit, ist eine Exmatrikulation auch mitten im Semester möglich. Allerdings bieten einige Studentenwerke für Studierende in sozialen Notlagen neben einer Sozialberatung auch unkonventionelle Unterstützung. Das ist von Ort zu Ort verschieden, erkundigt euch also bitte bei dem für eure Hochschule zuständigen Studentenwerk.
In Berlin, Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen gibt es Darlehenskassen, die zum Studienabschluss finanziell unterversorgten Studierenden ein (zinsloses) Darlehen gewähren.
* Studentische Darlehnskasse Berlin: www.dakaberlin.de
* Darlehnskasse der Studentenwerke NRW: www.dakanrw.de
* Hessische Darlehnskasse: http://web.uni-frankfurt.de/…
* Darlehenskasse der Bayerischen Studentenwerke: www.uni-regensburg.de/…
Manchmal gewähren auch andere Studentenwerke selbständig ähnliche Darlehen. Bitte erkundige dich vor Ort. Dein Studentenwerk findest du über www.studentenwerke.de
Was noch hinzukommt und evtl. problematisch sein könnte:
eigentlich habe ich eine eigene Wohnung (1 Zimmer, klein).
Diese habe ich aus Kostengründen untervermietet da Sie mir mit
ca. 300 Euro während des Studiums einfach zu teuer geworden
ist. Die Idee war bei meinem Bruder zwischenzuparken und nach
Beendigung des Studiums in meine Wohnung zurückzuziehen.
Da du (wohl) auch kein Bafög erhälst, hast du Anspruch auf Wohngeld. Ob diese Sozialleistung ausreicht, um die Wohnung(en) zu finanzieren, weiß ich nicht. Wohngeld beantragt man beim Sozialamt oder bei der Wohngeldstelle seiner Gemeinde. Wie auch beim Bafög wird das Wohngeld erst ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
Was mich noch interessieren würde sind die Ein-Euro-Jobs. Muss
ich nun befürchten, dass ich bei Anmeldung zu Hartz 4 direkt
nach dem Studium irgendwelche Straßenlaternen oder Schilder
bemalen muss? Bei Ablehnung gibt’s wohl 30% Kürzung. Die Job’s
finde ich nicht schlimm da diese auch gemacht werden müssen.
Nur bringt mich das doch nicht wirklich weiter auf der Suche
nach einer Festanstellung.
Also, ich kenne die ARGEn in Berlin nicht. Aber ich kann mir vorstellen, dass zunächst eine spezielle Abteilung der Agentur für Arbeit für dich zuständig ist. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du sofort in eine MAE-Maßnahme gesteckt wirst (1€ Job). Die ist normalerweise für Langzeitarbeitslose und ungelernte Arbeitslose vorgesehen. Darüber hinaus sind die Zuweisungszahlen in MAE-Maßnahmen nach § 16 SGB II (zumindest in Düsseldorf) stark rückläufig.
Ich würde mit deinem Fallmanager/Arbeitsvermittler eine Strategie für eine berufliche Integration erarbeiten. Vielleicht sind ja von der ARGE geförderte Praktika möglich.
viel Glück bei der Suche,
Hoeginho