Hartz IV für EU-Ausländer

Hallo, folgende Frage:

können EU-Ausländer (Frankreich) mit festem Wohnsitz in Deutschland HartzIV bekommen, wenn die Person aus persönlichen Gründen (Partnerschaft), Sprachkurs und Arbeitssuche in Deutschland ist?

Vielen Dank,
Jan

Hallo,

EU-Bürger haben keinen Anspruch auf Hartz IV in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes und dann, wenn der Aufenthalt nur zum Zwecke der Arbeitssuche dient.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html

Wenn nachgewiesen ist, dass der EU- Bürger bereits seit 5 Jahren in D lebt, wird der Grund des Aufenthaltes nicht mehr geprüft und er hat grundsätzlich Anspruch.

Gruß
Kristin

Hallo Kristin,

vielen Dank erstmal!
Wie weist man denn nach, dass man sich nicht nur zur Arbeitssuche in D aufhält?

Gruß,
Jan

Wie weist man denn nach, dass man sich nicht nur zur
Arbeitssuche in D aufhält?

Mit einem Job (mehr als 400,- EUR im Monat soweit ich weiß). Oder es wurde mal eine Tätigkeit ausgeübt, dann könnte das auch noch berücksichtigt werden.

Gruß
Kristin

Aber wenn man schon Geld verdient, braucht man ja kein Arbeitslosengeld mehr. Irgendwie widerspricht es doch dem Sinn von Arbeitslosengeld, dass man es nicht erhält, wenn man auf Arbeitssuche ist. Denn der Arbeitssuche-Zeitraum soll doch dadruch überbrückt werden. Oder hast du dich vertippt und du meinst, dass NUR Arbeitssuchende Anspruch haben?

Oder hast du dich vertippt und du
meinst, dass NUR Arbeitssuchende Anspruch haben?

Nein, siehe Gesetzestext, den ich verlinkt habe.

Grüße
Kristin

Ah ja, das habe ich mir vorher nicht angeschaut, sorry. Also da steht ja, dass die 3-Monats-Frist nur für Leute gilt, die nicht freizügigkeitsberechtigt sind. Aber was heißt das denn wiederum?

Wahrscheinlich hätte ich den Punkt mit den 3 Monaten auch weglassen können, da der sich vor allem auf die Nicht-EU-Bürger bezieht. Die EU-Bürger, die „nur mal so“, um sich Arbeit zu suchen, nach D einreisen, werden eh ausgeschlossen, also auch in den ersten 3 Monaten.

Gruß
Kristin

Ich verstehe, worauf du hinaus willst. Ich stelle es mir nur schwer vor, dem Amt klarzumachen, dass man nicht nur zur Arbeitssuche da ist. Das mit dem Job (mehr als 400 Euro) kommt jedenfalls nicht in Frage, denn in dem Fall ist das Geld nicht notwendig. Reicht es, wenn man bspw. einen Sprachkurs macht? Wo kann ich mich genau informieren, wie der Nachweis möglich ist?

Gruß,
Jan

Hm, vielleicht bei der Ausländerbehörde? Eine Freizügigkeitsbescheinigung müsste man doch eh beantragen, oder?

Gruß
Kristin

Das mit dem Job (mehr als 400 Euro) kommt
jedenfalls nicht in Frage, denn in dem Fall ist das Geld nicht
notwendig.

Hi, versteh ich jetzt nicht! Wenn das Geld in dem Fall nicht notwendig ist, wieso ist dann HartzIV notwendig?
MfG ramses90

Hallo,

wenn die Person 400 Euro oder mehr verdient, braucht sie kein HartzIV mehr. Offenbar kriegt man HartzIV aber nur, wenn man nachweist, dass man nicht zur Arbeitssuche in D ist, was zB durch bereits vorhandene Arbeit (ergo 400 Euro Einkommen) nachzuweisen ist.

Klingt total unlogisch und ist es auch. Aber wenn der Vorredner Recht hat, ist es wohl so.

LG,
JAn