Hartz IV zurückzahlen

Hallo zusammen,

ich habe eine Zeit lang Hartz IV bezogen, als ich aber keinen Anspruch mehr hatte, weil ich ganz spontan einen Job bekommen habe (am 05.07.2010) den ich am gleichen Tag auch aufgenommen habe, habe ich dem Amt direkt (auch am 05.07.2010) per E-Mail gemeldet, dass ich einen Job habe. Am 04.11. kam dann ein Brief, mit der Erklärung, dass ich das für Juli bereits gezahlte Geld zurückzahlen muss.
Und dass ich vorbeikommen soll, um zu klären, wie und in welchen Raten zurückgezahlt werden wird. Ich bin am nachmittag dann direkt hin und habe wir haben uns geeinigt, dass ich das zuviel gezahlte Geld in vier Raten monatlich zurückzahlen werde. Ich werde aber noch schriftlich benachrichtigt.
Mitte Oktober habe ich dann mal nachgefragt, wann der Bescheid wohl kommen wird und die Mitarbeiterin meinte, sie sei noch nicht dazu gekommen.

Ich habe das Geld schon zusammen, und will es nicht mehr auf dem Konto haben, weil ich es sonst noch ausgebe. Deswegen meine Frage:
Wie lange muss ich warten, bis das Amt rechtlich keinen Anspruch mehr auf das Geld hat.

Gibt es da auch sowas wie verjährungsfristen? Ich möchte nicht nach 2 jahre das Geld dann doch ausgeben und plätzlich meldet sich das Amt und will das Geld haben. Und ich habe ja sogar bereits nachgefragt, öfters will ich die auch nicht bedrängen endlich mein Geld zu nehmen…

Wäre super, wenn ihr mir sagen könnt, ob es solche fristen gibt und wenn ja, wie lang die sind. Super wäre auch mit Quellenangaben.

Schönen Gruß
Matti

Oh ja und da zeigt sich mal wieder was für ein faules Pack so im Amt sitzt. Aber zum Thema, überweisen Sie es doch ganz einfach, einfach wieder zurück! Die Kontodaten sollten auf jeden X. Brief vom Amt abgedruckt sein. Überweisen Sie das Geld einfach auf dieses Konto mit einem passenden Betreff. Nehmen eine Kopie des Überweisungsscheines und Senden diesen zum Amt mit dem freundlichen Grüßen, das Geld ist bezahlt und gut.

Hallo

Es kommt immer wieder vor, dass die Behörde zu viel gezahlt, also überzahlt hat. Die überzahlten Beträge werden manchmal einfach bei der nächsten Gelegenheit von der laufenden Hilfe abgezogen. Das ist rechtswidrig.

Was ist die Ursache der Überzahlung?

Vor jeder Rückforderung muss geprüft werden, wer die Überzahlung verursacht hat. Wenn die Behörde
• sich zu Ihren Ungunsten verrechnet hat oder
• Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen nicht berücksichtigt, die Sie nachweislich mitgeteilt haben oder
• Das Recht zu Ihren Gunsten falsch angewendet wurde,
darf es die an Sie zu viel gezahlten Beträge nicht wieder zurückfordern und erst recht nicht einfach in monatlichen Raten von Ihrer Sozialhilfe abziehen. Denn:
“Ein rechtswidriger, begünstigender Verwaltungsakt darf nicht zurückgenommen werden, soweit der Begünstigte auf den Bestand des Verwaltungsaktes vertraut hat und sein Vertrauen unter Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme schutzwürdig ist. Das Vertrauen ist in der Regel schutzwürdig, wenn der Begünstigte erbrachte Leistungen verbraucht […] hat.” (§ 45 Abs. 2 SGB X)
Und wer spart schon ALG II an? Sie müssen sich nicht besser auskennen als Ihre Sachbearbeiterin.

Haben Sie allerdings selbst die “Überzahlung” verursacht, kann ALG II zurückgefordert werden. Das gilt nur in drei Fällen:

• Wenn die LeistungsbezieherIn “den Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt hat” (§ 45 Abs. 2 Nr. 1 SGB X)
• Wenn “der Verwaltungsakt auf Angaben beruht, die der Begünstigte vorsätzlich oder grob fahrlässig in wesentlicher Beziehung unrichtig oder unvollständig gemacht hat” (§ 45 Abs. 2 Nr. 2 SGB X)
• Wenn “er die Rechtwidrigkeit des Verwaltungsaktes kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.” (§ 45 Abs. 2 Nr. 3 SGB X)

Wenn die Zahlung nach Berücksichtigung der Freibeträge geringer ist als das ALG II, dann muß Dir die ARGE natürlich die Differenz zahlen.
Wenn Du allerdings den Lohn für April auch noch im April gezahlt bekommst, dann müsstest Du das ALG II für April aber wieder zurückzahlen.

Viel Glück!

P.S. Das Geld nicht eher zahlen, bis der Bescheid mit der Ratenzahlung, vorliegt. Das eben wirklich liegen lassen, es gibt keine Verjährungsfristen.

Hallo Matti,
du hast zwar im Juli angefangen zu arbeiten, aber deinen Lohn hast du sicherlich erst im August bekommen. Wenn das so ist, dann schicke dem Amt eine Kopie von deinem Kontoauszug und deinem Lohnstreifen. Denn erst, wenn das Geld auf deinem Konto eingegangen ist, können sie es dir für diesen Monat auch anrechnen. Und glaub mir, ich weiss was ich hier schreibe… :wink:)

lg
Jutta

Hallo,
schau mal hier nach:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html

Vielleicht hilft das weiter.

Gruß

Soweit ich weiß, Matti, sind es auf jeden Fall 2 Jahre. Eher sogar mehr. Heißt: Setz dich auf das Geld und halte es fest -die melden sich schon! Ich freue mich für dich, dass du Arbeit gefunden hast! Viel Glück weiterhin!
zaubermaus

Helfen kann ich bei dieser Frage leider nicht,finde sie aber sehr interessant.da ich selbst öfter schon in einer ähnlichen Situation war,Abmeldung gemacht(Pünklich)und durfte zurück zahlen.Hatte das Geld meist nicht und es fehlte dann wieder am ALG2.Habe schon so oft Probleme mit der Scheiß Arge gehabt wegen Kürzungen und Vermittlerin,das ich nun nach dem sie mir 30% wegen einer unverschuldeten Kündigung rein gehauen haben einen Sozialanwalt beauftragt hab.Die können da noch am ehesten Helfen oder frage meinen Arbeitslosenhilfe Verband.Der kennt alle Tricks und Kniffe.

Hallo erst mal,
Erst einmal muß ich dir sagen, das es eine verjährungsfrist nicht gibt.
2.Wenn du dein erstes Geld im August bekommen hast , vom neuen Job,dann mußt du das Juli geld nicht zurückzahlen.Ich weis das aus eigener Erfahrung. Du mußt doch von irgend etwas leben, bis du deinen ersten Lohn erhälst. Hast du den ersten Lohn natürlich noch Ende Juli bekommen, dann mußt du mit deinem Lohnzettel vom Juli aufs Amt und dann wird eine Neuberechnung durchgeführt, für diesen Monat.Las dir nichts anderes sagen. Würde gerne eine Antwort bekommen von dir, wie die Sachlage ausgegangen ist.
Lg. Manja

Da muss ich dich enttäuschen ,das Amt holt sich das Geld sogar durch einen Gerichtsvollzieher.Aber wie das immer ist wenn du was willst vom Amt kannste warten bis du schwarz wirst aber wenn die was wollen musst du springen.

also ob es da fristen gibt … keine ahnung…

also hast du anfang juli für den monat juli geld bekommen, richtig? du weißt aber das du das nur zurückzahlen musst wenn du innerhalb des julis von deinem neuen chef gehalt bekommen hast… das heist wenn du erst am 01.08. oder später lohn bekommen hast auf deinem konto ( und nichts im juli ) dann musst du garnix zurückzahlen, da das zuflussprinzip zählt… gruss bonnerjunge

mach es auf ein sparbuch oder lege es sepera zur seite.
nein fristen gibt es nur dass du 2 jahre nachfordern kannst das amt meins wissens aber 4-5 jahre…

hallo sorry,
das amt schlampt, aber eine verjaehrung tritt erst nach etlichen jahren ein. bitte an die jobagentur schreiben und mit beschwerde in nuernberg drohen
das hilft
viele gruesse
andalus