hallihallo liebe leute
wohne im moment in einer 79 qm grossen die schon für uns 4 zu klein ist.
So wie ich das mitbekommen habe, gibt es da Richtlinien, aber auch nen Ermessensspielraum, der von der örtlichen Behörde festgelegt wird. Was in Witterschlick zu klein wäre, wird eventuell in München als zu groß angesehen.
vielleicht weiss auch noch jemand wie hoch die max. kaltmiete sein darf
Auch das hängt wieder vom Ort ab. So könnte man ja in Jena für 600€ ein Nobelapartement beziehen, in Stuttgart kriegt man dafür ne Dachnische ohne Heizung. Etwas übertrieben gesagt. Wo die Mieten hoch sind, wird das Amt mehr Hilfe gewähren als da, wo sie niedrig sind:
Hier das habe ich ausgegraben, keine Ahnung ob es hilft:
http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a…
„Im Einzelfall kann die Höhe des Wohngeldes aus gesetzlich normierten Tabellen (Anlagen 1-7 zum WoGG - Die Wohngeldtabellen sind abgedruckt im BGBl. I 2001 S. 18 ff) abgelesen werden, nachdem die zu berücksichtigenden Wohnkosten (Abschn. 5) und das Gesamteinkommen (Abschn. 6) ermittelt worden sind.“
Guck’ mal hier rein:
http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/
"Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss für bis zu zwölf zum Haushalt rechnende Familienmitglieder beträgt
M - (a + b x M + c x Y) x Y Euro.
„M“ ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das gerundete monatliche Einkommen in in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach Haushaltsgröße unterschiedene Werte und ergeben sich aus der diesem Gesetz beigefügten Anlage 1.
(2) Die zur Berechnung des Miet- oder Lastenzuschusses erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der diesem Gesetz beigefügten Anlage 2 ergibt.
(3) Für bis zu fünf zum Haushalt rechnende Familienmitglieder ergibt sich der nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss aus den diesem Gesetz beigefügten Anlagen 3 bis 7 (Wohngeldtabellen).