Harz 4 wieviel qm srtehen uns zu

hallihallo liebe leute
ich habe mal ne frage, kann mir einer sagen wieviel qm uns zustehen. ich bin alleinerziehend, habe 3 kinder im alter von 9, 7 und 3 und bin jetzt mit dem 4ten schwanger. wohne im moment in einer 79 qm grossen die schon für uns 4 zu klein ist. vielleicht weiss auch noch jemand wie hoch die max. kaltmiete sein darf

liebe grüße carmen

Auch hallo.

ich habe mal ne frage, kann mir einer sagen wieviel qm :uns
zustehen. ich bin alleinerziehend, habe 3 kinder im :alter von
9, 7 und 3 und bin jetzt mit dem 4ten schwanger. wohne :im
moment in einer 79 qm grossen die schon für uns 4 zu :klein
ist. vielleicht weiss auch noch jemand wie hoch die :max.
kaltmiete sein darf

Dazu siehe http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/78/38040/ http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/819/39…
Evtl. auch interessant: http://raejuk.blogspot.com/2005/11/sozialrecht-angem…
(nur für Berlin) http://rafranke.blogspot.com/2005/05/angemessenheit-…

HTH
mfg M.L.

Hallo Carmen,
als Richtwert hab ich folgendes gefunden:
Es können im Durchschnitt die folgenden qm-Zahlen einer Wohnung als angemessen angesehen werden:

Ca. 45-50qm für eine Person

Ca. 60qm oder zwei Wohnräume für zwei Personen

Ca. 75qm oder drei Wohnräume für drei Personen

Ca. 85-90qm oder vier Wohnräume für vier Personen

Für jedes weitere Familienmitglied ca. 10qm oder ein Wohnraum mehr
Ich hoffe, das hilft weiter.
Grüße
Almut

ein dickes danke an den schnellen antworter M.L
lg carmen

hallihallo liebe leute
wohne im moment in einer 79 qm grossen die schon für uns 4 zu klein ist.

So wie ich das mitbekommen habe, gibt es da Richtlinien, aber auch nen Ermessensspielraum, der von der örtlichen Behörde festgelegt wird. Was in Witterschlick zu klein wäre, wird eventuell in München als zu groß angesehen.

vielleicht weiss auch noch jemand wie hoch die max. kaltmiete sein darf

Auch das hängt wieder vom Ort ab. So könnte man ja in Jena für 600€ ein Nobelapartement beziehen, in Stuttgart kriegt man dafür ne Dachnische ohne Heizung. Etwas übertrieben gesagt. Wo die Mieten hoch sind, wird das Amt mehr Hilfe gewähren als da, wo sie niedrig sind:

Hier das habe ich ausgegraben, keine Ahnung ob es hilft:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Fachbeitrag/a…
„Im Einzelfall kann die Höhe des Wohngeldes aus gesetzlich normierten Tabellen (Anlagen 1-7 zum WoGG - Die Wohngeldtabellen sind abgedruckt im BGBl. I 2001 S. 18 ff) abgelesen werden, nachdem die zu berücksichtigenden Wohnkosten (Abschn. 5) und das Gesamteinkommen (Abschn. 6) ermittelt worden sind.“

Guck’ mal hier rein:
http://bundesrecht.juris.de/wogg_2/

"Der ungerundete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss für bis zu zwölf zum Haushalt rechnende Familienmitglieder beträgt
M - (a + b x M + c x Y) x Y Euro.
„M“ ist die gerundete zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung in Euro. „Y“ ist das gerundete monatliche Einkommen in in Euro. „a“, „b“ und „c“ sind nach Haushaltsgröße unterschiedene Werte und ergeben sich aus der diesem Gesetz beigefügten Anlage 1.
(2) Die zur Berechnung des Miet- oder Lastenzuschusses erforderlichen Rechenschritte und Rundungen sind in der Reihenfolge auszuführen, die sich aus der diesem Gesetz beigefügten Anlage 2 ergibt.
(3) Für bis zu fünf zum Haushalt rechnende Familienmitglieder ergibt sich der nach den Absätzen 1 und 2 berechnete monatliche Miet- oder Lastenzuschuss aus den diesem Gesetz beigefügten Anlagen 3 bis 7 (Wohngeldtabellen).