Ich Bin 18 Jahre und Möchte mit meinem Freund zusammen ziehen

Hallo Leute,

ich würde gerne mit meinem freund zusammen ziehen unser derzeitige stand ist, mein freund hat schon eine eigene wohnung mit 21 jahren aus dem grund, weil es zuhause nicht mehr klappte die wohnung wird im moment vom arbeitsamt finanziert er fängt jetzt an mit einem fachabi an einer abendrealschule und will vormittags einen 400€ job machen. Ich mache zur Zeit eine Ausbildung und bin 18 Jahre alt. Jetzt ist die frage würden wir einen mietzuschuss bekomme oder würde das amt die wohnung bezahlen oder dürften wir überhaupt zusammen ziehen ? weil ich habe ja schon gehört dass wir das nur dürfen wenn wir die wohnung komplett selber zahlen können. gibt es da auch eventuell gesetzestexte zu ? Hoffe ich kennt euch damit bisschen aus.

P.S. Leute die mir schreiben würde das verantwortung auf mich zukommen würde brauchen erst garnicht antworten denn das ist mir schon bewusst ! und mit dem rat ich solle inoffiziel zu meinem freund ziehen brauch man mir auch nicht kommen denn das werde ich nicht tuhen ich möchte lediglich eine antwort auf meine frage! Danke schonmal im vorraus

Hallo,schönen guten Tag,ich denke ihr werdet Mietzuschuß bekommen.Wie hoch müßtet ihr erfragen viel Glück.Und noch was ,ich finde es toll das ihr zusammen ziehen wollt. Liebe grüße anna

danke das du das toll findest anna ja es würden so 200€ höchstens betragen also kann auch weniger sein aber auf keinen fall mehr ich hab nur meine bedenken weil ich ja grad mal 18 bin

Hallo Naddi,
wenn Du mit Deinem Freund offiziell zusammenziehst, wird Euer Einkommen auch zusammen angerechnet. Ob Ihr da einen Mietzuschuss oder die Miete ganz bezahlt bekommt, musst Du bei der zuständigen Wohngeldstelle, bzw. Dein Freund beim Arbeitsamt erfragen.
Viel Glück für Euch
LG minna44

danke mina aber geht das alles überhaupt ? ich bin schließlich erst 18

Sie wollen ja nicht nur zusammenziehen, sondern dabei vermutlich auch glücklich werden und leben. Dafür ist zwingende Voraussetzung, dass Sie Ihre persönlichen Gefühle zunächst einmal Ihrem Realitätbewußtsein unterordnen. Dies bedeutet, dass Sie beide erst einmal für eine gefestigte wirtschaftliche Basis für ein Zusammenleben sorgen, indem Sie sich beide zunächst schulisch und dann auch beruflich qualifizieren um ein Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit von staatlichen Almosen führen zu können. Dann wäre auch der Weg für eine Familiengründung geebnet, in der sogar Kinder unter menschenwürdigen Bedingungen zu wiederum gefestigten Menschen ohne wirtschaftliche Not heranreifen können. - Ich bin da ein absoluter Profi, der das genau in dieser Weise mit sehr gutem Erfolg lebt!

Hallo, guten Tag
Leider kenne ich mich hier nicht aus. Versuchen Sie es doch bitte beim Sozialamt.
mit freundlichen Grüßen a.g.

danke mina aber geht das alles überhaupt ? ich bin schließlich
erst 18

Hallo Naddi, Du bist zwar erst 18 Jahre, aber volljährig.
Gesetzlich gesehen kann Dir das keiner verbieten. Die Frage ist nur wie das der Vermieter sieht, weil Eure finanzielle Situation ja auch noch nicht geklärt ist.

Du wolltest für Dich und Deinen Freund keinen persönlichen Rat, aber trotzdem würde ich Dir raten, wartet mit der gemeinsamen Wohnung, bis Ihr beide Eure Ausbildung abgeschlossen habt.
ich hoffe, Du nimmst mir diese Offenheit nicht übel.

LG minna44

Hallo.
Gesetzestext: § 22 SGB II.
Wenn es nur um einen Mietzuschuss geht, dann könnten Sie einfach Wohngeld beantragen.
Wollen sie aber Arbeitslosengeld 2 beantragen, dann müßten Sie obengenannten Gesetztext beachten.

Da Sie in einer Ausbildung sind, könnten Sie dann Bafög (bei einer schulischen Ausbildung) oder Berufsausbildungsbeihilfe - BAB (bei einer beruflichen Ausbildung) beantragen. Somit hätten Sie auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, so das Sie nicht in einer möglichen Bedarfsgemeinschaft Ihres Freundes mit geführt werden.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Hallo, leider kann ich selbst dazu wenig sagen, mein Spezialgebiet ist MIetvertrag usw.
Ich empfehle aber auf folgenden Link zu gehen:

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/geld-karriere/2009/…

Das hilft Euch bestimmt weiter- Alles Gute, Gruß Achim

Hallo Naddi,

Deine Frage ist so weiteres gar nicht zu beantworten.Alles hängt davon ab, wieviel Ihr zusammen an Einkünften habt?. Wie Teuer ist die Wohnung?Wie hoch ist das Einkommen eurer Eltern? Denn so lange Ihr in der Ausbildung seit, eure Eltern ein gewisses Einkommen überschreiten sind diese teilweise oder auch ganz und gar verpflichtet euch Finanziell zu unterstützen. Das werdet Ihr nur rausfinden, wenn Ihr einen Antrag stellt.

Grüße Jobhunter

Sorry, wollte nur Bescheid sagen, dass ich auf Deine Fragen keine Antwort habe…

danke das du das toll findest anna ja es würden so 200€
höchstens betragen also kann auch weniger sein aber auf keinen
fall mehr ich hab nur meine bedenken weil ich ja grad mal 18
bin

Das Gesetz sagt mit 18 ist man Volljährig da bekommt man den vollen Umfang wie mit 30j.Es kommt, wie gesagt auf den Verdienst an!Und soory für meine späte Antwort liebe grüße anna