Folgender Fall.
Ein 6-jähriger wird von einem Auto angefahren und erhält Schmerzensgeld. In der Zwischenzeit wird seine Großmutter pflegebedürftig. Die Eltern des 6-jährigen müssen Gehalt und Vermögen angeben. Das Sozialamt errechnet damit den Anteil, den die Eltern des 6-jährigen beitragen müssen um die Pflege der Großmutter zur ermöglichen.
Frage: Kann das Vermögen, dass eigentlich dem Enkelkind gehört (aber von den Eltern bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet wird) bei der Errechnung des zu leistenden Eigenanteils zur Pflege der Großmutter mit einberechnet werden?