Kann das Vermögen eines minderjährigen Enkels zur Pflege der Oma verwendet werden?q

Folgender Fall.

Ein 6-jähriger wird von einem Auto angefahren und erhält Schmerzensgeld. In der Zwischenzeit wird seine Großmutter pflegebedürftig. Die Eltern des 6-jährigen müssen Gehalt und Vermögen angeben. Das Sozialamt errechnet damit den Anteil, den die Eltern des 6-jährigen beitragen müssen um die Pflege der Großmutter zur ermöglichen.

Frage: Kann das Vermögen, dass eigentlich dem Enkelkind gehört (aber von den Eltern bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet wird) bei der Errechnung des zu leistenden Eigenanteils zur Pflege der Großmutter mit einberechnet werden?

Hallo

Frage: Kann das Vermögen, dass eigentlich dem Enkelkind gehört (aber von den Eltern bis zu dessen Volljährigkeit verwaltet wird) bei der Errechnung des zu leistenden Eigenanteils zur Pflege der Großmutter mit einberechnet werden?

Ich glaube, eine wesentliche Frage ist hier erstmal, ob sich dieses Geld auf einem getrennten Konto befindet, das erkennbar dem 6-jährigen gehört, bzw. sich auf einem getrennten Konto befinden muss, um nicht den Eltern als Vermögen angerechnet zu werden.

Viele Grüße

Hallo,
eigentlich sind nur Verwandte 1. Grades zu Unterhalt verpflichtet; das sind Kinder und Eltern; Enkel also NICHT!
Jedoch bin ich mir in diesem speziellen Fall nicht ganz sicher. Sie sollten einen Fachanwalt für Familienrecht befragen. Das lohnt sich in jedem Fall und meist reicht bereits eine kurze Beratung, die durchaus erschwinglich ist.
Viele Grüße

Ich würde zunächst das Vermögen des Kindes nicht angeben. Ganz einfach deshalb: wenn das Kind nicht selbst über das Vermögen entscheiden kann, dann sollte es auch der Staat nicht tun. Und die Eltern sollten dann auch dem Staat nicht in die Hände spielen. Als Kinder des Pflegebedürftigen müssen Sie Auskunft über Ihr Verögen und Ihr Einkommen geben. Als Schwiegerkinder zunächst nur über ihr Einkommen, nicht aber über ihr Verögen. Da kommen Sie nicht vorbei. Sollte das Sozialamt dennoch Auskünfte über das Vermögen des Enkels einfordern, würde ich zuerst eine Kostenaufstellung über den Pflegebedarf des Pflegebedürftigen vom Sozialamt verlangen. Damit „bewaffnet“ würde ich einen Anwalt aufsuchen und eine rechtlich „hieb- und stichfeste“ Auskunft/Rechtsbelehrung einholen. Auf jeden Fall bevor ich dem Sozialamt Auskunft über das Verögen des Kindes geben würde.
Ich gehe davon aus, dass das Geld auf jeden Fall auf einem separaten Konto verwaltet wird, um eine klare Trennung des Vermögens zu gewährleisten (ist eigentlich die Regel). Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist es um das Vermögen des Enkels schlecht bestellt und die Eltern sind Ihrer Sorgfaltspflicht bei der Verwaltung des Vermögens ihres Kindes nicht in ausreichendem Maße nachgekommen.

Viele Grüße

Hallo

Ich gehe davon aus, dass das Geld auf jeden Fall auf einem separaten Konto verwaltet wird, um eine klare Trennung des Vermögens zu gewährleisten (ist eigentlich die Regel). Wenn dies nicht der Fall ist, dann ist es um das Vermögen des Enkels schlecht bestellt

Aber auch dann gehört das Geld doch dem Enkel.
Mein Fahrrad gehört doch auch dann nicht irgendwann meinem Nachbarn, wenn ich es jahrelang in seinem Keller unterstelle.

Viele Grüße