Kann der VDK in meinem Fall helfen, wenn ja, wie

Hallo Roland,

„offiziell“ wäre der VDK Brandenburg oder Berlin für mich zuständig; als gebürtiger Franke zog ich vor 9 Jahren mit meiner
Frau hierher direkt vor Potsdam’s Tore. Doch würde ich mich über eine neutrale Einschätzung auf dem Weg „wer-weiss-was“ sehr freuen.

Konkret:
www.reger-geist.de ist die kleine, bescheidene Homepage meiner Frau, die in der Seniorenbetreuung tätig ist, als Hobby Gedächtnistraining anbietet. Dort unter (6) ist „Josef’s Mobilmarkt“ mit entsprechenden Fotos zu finden. Beruflich komme ich aus den Gebieten Außenhandel, Dolmetscher- und Übersetzerbereich sowie Softwareentwicklung, werde in gut 3 Monaten 59. In 2005 wurde ich hier in Brandenburg arbeitslos, ich hätte als kleinster Bürohelfer angefangen, doch hier standen viele junge Damen Schlange. Nach knapp 1 Jahr der Jobrecherche, Initiativbewerbungen, „das ganze Programm eben“, wobei mir die Arbeitsagentur aufgrund meines Alters leider auch nicht helfen konnte, gründete ich im Oktober 2006 „Der Herr Josef - Mobilmarkt für Seniorenheime“. Also in 6 Senioreneinrichtungen 1 x wöchentlich den Mobilstand aufbauen, gleicher
Tag, gleiche Uhrzeit, für 2 Stunden.

In 2006 passten Mobilmarkt samt Waren, um’s mal zu übertreiben, noch in eine Hutschachtel. Die Warenpalette, dadurch die Standgröße / Verkaufsfläche, wurden immer größer; alles zusammen wiegt ca. 160 - 170 kg, muss aus dem PKW ins Foyer des Heims transportiert, auf- und wieder abgebaut werden und in den PKW zurück.

Die überwiegende Zahl der Heimbewohner bezieht staatliches Taschengeld, daher geht ca. 40% meiner Wochenarbeitszeit für die Warenbeschaffung drauf; der Großhandel ist wesentlich teurer als Wochenangebote im Einzelhandel. So kaufen „meine“ Senioren in etwa zum EDEKA - Preis + 10% ein.

Und als zusätzlichen Job hab ich noch das „Pflegeprodukttaxi“: wenn Heimbewohner keine Angehörigen haben, die sie regelmäßig besuchen und dabei auch Pflegeartikel mitbringen, dann muss das Heimpersonal diese besorgen und die Buchhaltung „freut“ sich darüber, die Schlecker - Kassenbons den betreffenden Bewohnern zuzuordnen. Neben den 6 mit Mobilstand betreuten Heimen beliefere ich weitere vier nur mit Drogerieartikeln. Hier www.HerrJosef.de … bitte vertraulich, denn das ist meine Experimentier-
Site ohne Impressum und andere Pflichtangaben.


Im Januar 2010 stellte ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente.

Hier nun in der ersten Kontaktmail sämtliche Krankheitsbilder zu schildern wäre dreist. Nur 2 Hinweise: COPD, eine Art von Asthma, seit 4 Jahren chronisch, und ein ganzes , das dem orthopädischen Bereich zuzuordnen ist. Ich übte über Jahrzehnte beruflich sitzende Tätigkeiten aus, und der menschliche Bewegungsapparat besteht ja mal nicht nur aus trainierbaren Muskeln sondern auch Sehnen und anderen.

Was ich klarstellen sollte: mit meiner Frau Astrid bin ich seit 2001 in 2. Ehe verheiratet. Die Scheidung der 1. Ehe beinhaltete neben einem hohen Versorgungsausgleich für meine „Ex“ auch ein Einfamilienhaus. Heißt: selbst wenn ich 100% der EM - Rente zugesprochen bekäme, erhielte ich monatlich nur € 412,16 netto. Somit könnte ich diese Mobilmarktgeschichte aufgeben und mich auf die Belieferung von Heimen mit Pflegeprodukten konzentrieren.


Mein Rentenantrag per se wurde mit der Begründung abgelehnt, ich könne noch 6 Std. / Tag z.B. als Bürohelfer arbeiten. Andererseits wurde mir im gleichen Bescheid bestätigt, dass ich mich weder bücken, Lasten tragen und befördern darf. Ferner soll ich mich keinen
extremen Temperaturschwankungen aussetzen. Letzteres muss ich aber in der kalten Jahreszeit: bei Minustemperaturen die Waren aus dem Auto ins sehr warme Foyer der Seniorenheime befördern, … die Bewohner brauchen 23 - 25 Grad C, dann -erhitzt- zurück ins
Freie.


Meine Frau und ich sind eine „Bedarfsgemeinschaft“, beziehen monatlich ALG 2, ca. € 80,00. Astrid ist seit 8 Jahren beim gleichen Seniorenheim auf 2/3 - Wochenstundenbasis beschäftigt, und trotz meines wirklichen Vollzeitjobs rechnet mir die Arbeitsagentur
monatlich ca. € 350,00 als Einkommen aus Selbständigkeit an. Meine Margen sind eben gering, die Warenbeschaffungskosten sehr hoch.


Jetzt nun zu meiner FRAGE:

Gegen den Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, Antrag 01 / 2010, eingegangen in 07 / 2010, legte ich dummerweise keine Beschwerde vor dem Sozialgericht ein.

So ich einen erneuten Antrag auf EW - Minderungsrente stelle, vergehen erneut 5 - 6 Monate bis zum Bescheid, der möglicherweise erneut negativ ausfällt. Dann die Möglichkeit, das Sozialgericht eizuschalten; bis es zu einer Verhandlung kommt, kann es Monate dauern. Dann hat die Dt. Rentenversicherung vielleicht noch die Möglichkeit, gegen ein vom Sozialgericht zu meinen Gunsten gefälltes Urteil in Revision zu gehen, … dann sind wir bei 2014 oder so.

Was kann / soll ich tun? - Dieses Auf- / Abbauen des Mobilmarkts schaffe ich vielleicht noch einige Monate. Dann ist Schluss damit. Und von den Pflegelieferungen alleine kann ich nicht mal diese monatlichen € 350,- erwirtschaften. Am Mobilmarkt wird immer was gekauft, oder meine Senioren bestellen etwas. - Doch 104 Kukident - Reinigungstabs reichen eben für 104 Tage,
1 Duschbad für 2 Wochen, 1 Lotion für 3 Wochen, eine Zahnpasta für 2 - 3 Wochen etc.

Die Frist ggb. dem Sozialgericht ist längst verstrichen. Neuer Antrag auf EW - Minderungsrente, ok. - Doch bis ich diese irgend wann zugesprochen bekomme, hänge ich finanziell im Vakuum.

Für Rat wäre ich mehr als dankbar! -

Im Voraus vielen Dank von

Josef

Hallo Josef
Zu Frage 1.
Gegen den Ablehnungsbescheid Erwerbsminderungsrente, Antrag 01 / 2010, eingegangen in 07 / 2010, legte ich dummerweise keine Beschwerde vor dem Sozialgericht ein.

  • Diese Frage hast Du schon selbst beantwortet!

Zu Frage 2.
So ich einen erneuten Antrag auf EW - Minderungsrente stelle, vergehen erneut 5 - 6 Monate bis zum Bescheid, der möglicherweise erneut negativ ausfällt. Dann die Möglichkeit, das Sozialgericht eizuschalten; bis es zu einer Verhandlung kommt, kann es Monate dauern. Dann hat die Dt. Rentenversicherung vielleicht noch die Möglichkeit, gegen ein vom Sozialgericht zu meinen Gunsten gefälltes Urteil in Revision zu gehen, … dann sind wir bei 2014 oder so.

  • Ist leider so, trotzdem neuen Antrag stellen! Auch ein Antrag beim Versorgungsamt auf Feststellung eines Grades der Behinderung würde ich empfehlen!

Zu Frage 3.
Was kann / soll ich tun? - Dieses Auf- / Abbauen des Mobilmarkts schaffe ich vielleicht noch einige Monate. Dann ist Schluss damit. Und von den Pflegelieferungen alleine kann ich nicht mal diese monatlichen € 350,- erwirtschaften. Am Mobilmarkt wird immer was gekauft, oder meine Senioren bestellen etwas. - Doch 104 Kukident - Reinigungstabs reichen eben für 104 Tage.

  • Hier kann ich Dir nicht helfen, aber laß Dich mal vom Arbeitsamt beraten!

  • Als VdK-Mitglied hast Du die Möglichkeit, Hilfe bei den entsprechenden Anträgen zu erhalten, auch ein Widerspruchsverfahren und ggf. Klagen sozialrechtlicher Natur werden vom VdK für Dich durchgeführt.

Gruß Roland