Kann ich ein FSJ machen obwohl ich nur bedinngt ar

Hallo!

Hier erstmal meine Situation. Ich habe einen Platz beim Internationalen Bund für nein FSJ bekommen. Ich habe den Vertrag auch schon unterschrieben. Ich verdiene dann 330 Euro und bekomme 184 Kindergeld. Der internationale Bund übernimmt nimmt die Kompletten versicherungen. Das ganze fängt am 1.8.2012 an.

Derzeit bekomme ich Sozialhilfe Leistungen weil ich nur bedinngt arbeitsfähig geschrieben wurde.

Meine hausärztin und Therapeutin sind aber auch der meinung das ich das schaffen kann.

Jetzt meine Frage: Kann mir mein Sachbearbeiter das FSJ wirklich verbieten oder gibt es ein Recht das ich habe das FSJ zu machen???

Habe echt angst das ich das nicht machen darf!!!

Hallo Minchen,

ich bin nicht ganz sicher, daher nur meine unverbindliche Meinung: Wenn Du Hartz IV bekommst, weil Du nicht voll erwerbsfähig bist, kannst Du meines Erachtens auch kein FSJ machen. Ein FSJ ist immer eine Vollzeitbeschäftigung und wenn Du nur „bedingt arbeitsfähig“ bist, geht das nicht. Oder Du bist voll arbeitsfähig, dann entfällt der Grund für Dein Hartz IV. Ntürlich kannst Du jederzeit das FSJ machen, ohne öffentliche Leistungen in Anspruch zu nehmen!

Ich drücke Dir die Daumen…, liebe Grüße
phantomin

Hallo minchen21,
erstmal finde ich es schön, dass du ein FSJ machen willst, nach dem Wegfall des Zivildienstes sind Freiwillige gefragt wie nie.
Wirklich ein Recht auf ein FSJ gibt es nicht, da es ja eben freiwillig ist. Soweit ich weiß, sind die einzigen Voraussetzungen, dass du

  1. deine Vollzeitschulpflicht erfüllt hast
  2. nicht älter als 27 bist
  3. durch ein ärztliches Attest bestätigt werden kann, dass du diese Arbeit machen kannst
  4. dein Führungszeugnis nichts aufweist, was ein FSJ ausschließen könnte

Von daher gibt es eigentlich keinen Grund, wieso deine Sachbearbeiterin dir das verbieten könnte. Aber wieso sprichst du nicht einfach mal mit ihr und teilst ihr deine Pläne mit? Da können dann am ehesten Unklarheiten geklärt werden.

Ich wünsche dir viel Glück!

Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich habe ihm das grob erklärt und er meinte er will das nicht.

Nicht falsch verstehen ich will ja gar keine Leistungen mehr von denen. ich will ja ausprobieren ob ich das hinkriege. ich bin nur bedingarbeitsfähig geschrieben worden weil meine Therapeutin und ich erst einen ausbildungsplatzu im CJD wollten das war vor ca 9 wochen. Es ging da nur um die psyche weil ich zu erst Tischlerin werden wollte aber sehr viele schwierigkeiten mit männern habe.
jetzt ist das so ich mache mein FSJ in einer schule also habe mit kindern zu tun . und nicht mit ausgewaschen männer und außerdem will ich danach ergotherapeutin machen.

ich will auf meinen eigenen beinen stehen und das ist meine chance damit nicht noch ein jahr ins land geht.
und da wollte ich haslt wissen ob das rechtlich überhaupt gehen würde . Also können die generell eine Arbeit verbieten wenn dafür geldbekommt???

lg minchen

Hallo,
da die Sozialhilfe sich verringert, wenn Sie ein Einkommen haben, wird es sicherlich keine Einwände gegen eine sozialversicherte Beschäfigung geben.