Kann man zeitarbeitsfirmen bei arbeitslosigkeit ablehnen?

Hallo zusammen, habe da eine Frage, Herr x ist seid anfang februar zum ersten mal arbeitslos… im oktober diesen jahres fängt er eine neue ausbildung an, jetz will das arbeitsamt ihn für die restlichen 4 monate in seinem alten beruf vermitteln.
in den nächsten tagen hat er ein vorstellungsgesprach bei einer zeitarbeitsfirma, wozu ist herr x in diesem gespräch verpflichtet? was hat er für rechte/ansprüche in diesem gespräch
kann er den job ablehnen alleine aus dem grund das es eine zeitarbeitsfirma ist??
darf er mindestens seinen alten stundenlohn fordern?

Hallo,

kann er den job ablehnen alleine aus dem grund das es eine
zeitarbeitsfirma ist??

Nein.

darf er mindestens seinen alten stundenlohn fordern?

Fordern kann er alles, wird er aber vermutlich nicht bekommen.

Wenn man einen Job nicht haben will, fährt man das Vorstellungsgespräch
eben gegen die Wand. Nicht zu offensichtlich natürlich.

Gruß,
Steve

wozu ist herr x in diesem gespräch verpflichtet?

Zunächst einmal ist er dazu verpflichtet, durch sein Verhalten die Anbahnung einer Beschäftigung NICHT zu verhindern. Heißt: besoffen dort auftauchen, rumpöbeln usw. bedeutet Sperrzeit, sobald Arbeitgeber das der Arbeitsagentur mitteilt und keine Einstellung zustande kommt.

was hat er für rechte/ansprüche in diesem gespräch

Zu „Rechte im Vorstellungsgesprächen“ soll Herr X einfach mal googeln; auf Grund seines Arbeitslosen-Status hat er zusätzlich die Pflicht, sich nicht sozialwidrig zu verhalten, also die Anbahnung einer Beschäftigung nicht zu verhindern.

kann er den job ablehnen alleine aus dem grund das es eine
zeitarbeitsfirma ist??

Selbstverständlich nicht!

darf er mindestens seinen alten stundenlohn fordern?

Darf er; er darf auch mehr fordern. Wenn er allerdings das angebotene Arbeitseinkommen weniger als 30% unter dem alten Einkommen liegt, wird er dennoch nicht ablehnen dürfen.
Zu den genauen Regelungen vgl. § 140 Abs. 3 SGB III (auch ruhig nach Dienstanweisungen googeln).
Obiges gilt nur bei ausschließlichem Arbeitslosengeldbezug; im Alg2 (SGB II-Recht) greifen diese Einkommensgrenzen NICHT!

Hallo,

ich habe da auch eine Frage:

Braucht Herr x kein Geld von uns Steuerzahlern bis zum Ausbildungsbeginn im Oktober?
Wenn nein, dann ist ja alles ok, er kann alles ablehnen.

Wenn doch - warum sollte er er nicht einen vorübergehenden Job bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen?
Das bringt ein bisschen Geld und Erfahrung und einen Pluspunkt in einer späteren Bewerbung um einen Arbeitsplatz.

Hallo,

die Zeitarbeitsbranche ist sicherlich nicht ganz unanfällig für Dinge jenseits der gesetzlichen Gürtellinie. Das heißt aber noch lange nicht, dass es in diesem Bereich nicht durchaus auch viele seriöse Anbieter und anständige Jobs gibt.

Insoweit kann ich nicht ansatzweise verstehen, warum man sich bereits gegen ein Vorstellungsgespräch bei einem Zeitarbeitsvermittler so sperrt, wenn man keine konkreten Kenntnisse darüber hat, dass gerade dieser unseriös arbeitet. Es sei denn, man hat grundsätzlich ein Problem damit, sich die schöne „Wartezeit“ auf die neue Ausbildung mit Arbeit zum eigenen Broterwerb verderben lassen zu müssen, wo doch genug andere Dumme rumlaufen, die einen Haufen Steuern zahlen, um Menschen wie Dir ein schönes Leben zu ermöglichen.

Gruß vom Wiz