Kein Hartz4 mehr wegen Erbvertag

Hallo!
Meine Mutter ist vor kurzem gestorben. Ich und mein Sohn wohnen in dem Haus meiner Mutter. Meine Mutter hat ein Erbvertrag hinterlassen. Darin steht, dass ich eine unbefreite Vorerbin bin und mein Sohn der Nacherbe.Das Jobcenter bezahlt mir kein Hartz 4 mehr. Der Erbvertag sei Sittenwidrig!

Danke für eine Antwort!

Guten Morgen Tina
Das ist er mit Sicherheit nicht! die wollen sich nur ums zahlen Drücken das ist alles! Entweder Du hast einen Rechtsschutz oder gehst aufs Amtsgericht und holst Dir einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt bei dem Du eine sofortige Verfügung gegen das jobcenter beantragen kannst daszu brauchst Du Deinen Personalausweis diesen Erbschein weil Du ja sonst nichts an Barem hast Kontoauszüge der letzten 3 Monate den Letzen HarzIV Bescheid! Den Schein bekommst Du dort umsonst und schaust Dir nach nem Anwalt der sowas gut macht okay! Das ist das was ich Dir dazu sagen kann denn an das Vermögen Deines Sohnes dürfen Sie nicht ran das wäre sitten und Gesetzwiedrig! Ich hoffe ich konnte Dir helfen und wünsche euch noch ein schönes Ostern und einen Lieben Gruß Charly

Hallo, Tina69,

sorry, aber in Sachen Leistungen des Job-Centers und Erbrecht bin ich leider der falsche Ansprechpartner.

Gruß W.

Das Amt hat leider recht, eine Sozialleistung wie ALG 2 ist immer nachrangig, das heißt, Sie sind verpflichtet, trotz Erbvertrag bei Ihrem Sohn den Pflichtteil einzuklagen, der Erbvertrag ist sittenwidrig, da Sie ja eigentlich erbberechtigt sind. Den Pflichtteil könnte Ihr Sohn zahlen, indem er eine Hypothek aufnimmt oder sonstwie, aber Sie müssen sich diesen Pflichtteil auf Sozailleistungen anrechnen lassen, da beißt die maus keinen Faden ab…

Sorry, leider nicht mein Fachgebiet!

Hallo, Sie sind, wenn Sie keine Geschwister haben, Alleinerbin. Sie sind als Hartz 4 Empfängerin berechtigt,ihr Haus zu bewohnen und trotzdem Hartz 4 zu beziehen, wenn dieses eine bestimmte Größe nicht überschreitet und eventuelles Barvermögen ect. einen best. Betrag nicht überschreitet. Ich rate Ihnen, sich Rechtsberatung einzuholen.
LG Zoomzoom

Hallo!
Danke für die Info! Werde das gleich morgen machen.Ich wünschte mir, daß das alles so klappt.Habe schon einige schlaflose nächte hinter mir.Ab heute bekomme ich kein cent mehr.Bin nicht mehr krankenversichert und die Nebenkosten für das Haus kann ich auch nicht zahlen.Und Essen müssen wir ja auch irgendwie.Armes Deutschland
Liebe Grüße und noch ein schönen Osterfeiertag!

Hallo! Danke für den Tipp.Werde mal ein Anwalt aufsuchen. Schönen Osterfeiertag!

Hallo Tina
sollte etwas nicht laufen wie besprochen melde Dich einfach es gibt auch noch andere Möglichkeiten da geht man einfach einen höheren weg so mache ich es ich gehe direkt übers Ministerium und sorge zum Beispiel dafür das eine Bestimmte Dame als Beamtin morgen entlassen wird auf dem Landratsamt bei mir wo ich wohne weil sie unehrlich ist und offensichtlich mehr wie blond ist und ich habe hier einen draht direkt zur ministerin für soziales und aufs Regierungspräsidium, da mache ich kein Feder lesen ich habe es auch geschafft das in Norddeutschland einem Rechtsanwalt seine Approbation entzogen wurde wegen Vorteilsname und Rechtsbeugung was eine Straftat darstellt! Dir noch einen Schönen Abend und Morgen viel Glück und einen Lieben Gruß zurück Charly

Hallo tina,
hierzu müsste man vorerst prüfen was in dem erbvertrag genau enthalten ist.
Nur a. Grund deiner Aussage kannn ich dir nicht weiterhelfen.
Lege den Vertrag bitte einem rechtsanwalt vor oder gehe ur abendlichen Sprechstunde in deiner Gemeinde(rechtsauskunft) und lege diesen Vertrag dort vor.
Grundsätzlich sind erbverträge an sich nicht sittenwidrig da diese innerhalb der Familie geschlossen werden.
Lieben Gruß
Rancher-Wolfgang

Hallo.
Leider bin ich in dem punkt überfragt.
Viel glück noch und alles gute

Wie immer der Hinweis, dass ich keine Rechtsberatung machen kann und darf. Und ebenfalls der Hinweis, dass es immer auch auf „Kleinigkeiten“ ankommen kann, die in der sehr kurzen Schilderung nicht genannt sind. Z.B. welche Erben sonst noch vorhanden sind, welche evtl. Nachlasverbindlichkeiten etc… Bei einem solchen, wahrscheinlich sehr, komplexen Fall hilft evtl. nur der Weg zu einem Kundigen. Nach meiner Erfahrung sind viele Rechtsanwälte aber auch nicht kundig. Aber das ist ein anderes Thema. Auch muss ich meine Antwort etwas vereinfachen. Aus Platz-, Zeit- und Verständnisgründen.

Also; erstmal zum Thema Erbe:

warum der Erbvertrag als sittenwidrig beurteilt wird kann ich derzeit nicht nachvollziehen. Grundsätzich aber erben die Kinder des Erblassers im Falle des Erbfalles.

Also, ihre Mutter verstirbt. Damit tritt der Erbfall ein. Bei der gesetzlichen Erbfolge erben dann die Kinder. Nehmen wir an, Sie und ein Geschwister sind die Kinder ihrer Mutter. Dann würden sie zu je 50% erben. Oder, im Fall dass sie das einzige Kind der Ebblasserin sind, erben sie zu 100%.

Diese gestzliche Regelung kann man aber (teilweise) durch ein Testament (Erbvertrag) ausser Kraft setzen. Dies scheint vorliegend beabsichtigt gewesen zu sein. Also, entweder gibt es sonst keine direkten Kinder der Erblasserin (ihrer Mutter), dann sind sie nach gesetzlicher Regelung normalerweise die einzige Erbin. Offensichtlich wollte ihre Mutter, dass ihr Sohn (der Einzige?) Erbe sein soll und ihm alle Vermögenswerte zukommen sollen.

Natürlich kann der Ebrlasser, ihre Mutter, das Testament reglen wie sie will. Es gibt aber den so genannten Pflichtanteil. Dieser beläuft sich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. D.h. sollte dieser 100% sein (sie sind das einzige Kind ihrer Mutter) wäre ihr Pflichtanteil 50%. Haben Sie noch ein Geschwister, wäre ihr gestzicher Anteil (siehe oben) 50%, der Pflichtanteil dann 25% des gesamten Erbes.

Ich vermute, dass Sie nicht in den Genuss des Ebbes kommen sollten, ausschließlich ihr Sohn. Dies ist aufgrund des Pflichtanteiles nicht möglich. Ihnen steht auf jeden Fall ein Pflichtanteil zu. Ich gehe davon aus, dass hierin das Jobcenter die Sittenwidrigkeit sieht. D.h. sie hätten einen vermögenswerten Anspruch (auf ihren Pflichtteil). Hierzu weiter unten mehr.

Sie reden weiterhin von Vorerbin und Nacherbe. Oben meinte ich als „Erbe“ einen Erben, der voll über das Erbe verfügen kann und welches in seine (ihre) Verfügung über geht. Offensichtlich sind sie aber lt. Testament „nur“ als Vorerbin vorgesehen.

Jetzt wird es richtig kompliziert. Und diffus. Weil ich wissen müsste inwieweit und in welchen Angelegenheiten sie als Vorerbin in der Verfügung über das Erbe beschränkt sind, und wann der Nacherbfall eintritt. Dazu kann ich hier nur vermuten. Ich vermute ihr Sohn ist minderjährig. Und er soll das Haus wahrscheinlich mit der Volljährigkeit erben. Sie „verwalten“ sozusagen das Erbe bis zum Nacherbenfall, d.h. seine Volljährigkeit. Ich vermute ebenfalls, dass Sie dann das Haus z.B. nicht vekaufen dürfen. Aber oft kann der Vorerbe z.B. die Surrogate (die „Früchte“) aus dem Erbe ziehen bzw. behalten. Das könnte z.B. die Miete sein.

Sie bewohnen das Haus (alleine, oder auch Mieter?)aber mit ihrem Sohn???

Zum Sozialleistungsrecht:

Selbst wenn der Erbvertrag (Testament) in irgend einer Art zu beanstanden wäre (sittenwidrig scheint mir hier der falsche Begriff, eher rechtswidrig da kein Pflichtanteil für Sie berücksichtight wird), sind sie nicht im Besitz so genannter „bereiter Mittel“. Nehmen wir an, sie erben ein Haus in einem anderen Bundesland. Sie bewohnen dieses Haus nicht. Es ist unbewohnt. Auch wenn Sie rechtskräftig Erbin, d.h. neue Eigentümerin sind, können sie sich vom Eigentum dieses Haus kein Brot kaufen, keine Miete zahlen. Erst wenn dieses Haus zu Geld wird, können Sie davon leben und das Jobcenter die Leistungen einstellen. Das Jobcenter könnte aber, da Sie ja Eigentümerin des Hauses sind, Leistungen aufgrund dieses (nicht sofort verwertbarem (erst zu Geld zu machenden) Vermögenswertes als Darlehen gewähren. Siehe hierzu § 9 Abs. 4 SGB II.

Anders sähe die Situation nur dann aus, wenn z.B. Mieteinnahmen (=Einkommen) aus einem geerbten Haus erzielt werden. Aber auch hier gibt es noch Fallschlingen und weitere rechtliche Probleme. Das spare ich mir hier.

Fazit.

es hilft nur der Weg zu einem Fachkundigen. Als allererste oberflächliche Einschätzung würde ich sagen, dass mindestens (!) eine darlehensweise Gewährung zu prüfen wäre. Die Frage der Sittenwidirgkeit sehe ich hier erstmal nicht. Ansonsten rate ich normaler Weise davon ab, aber wenn sie tatsächlich derzeit keine Leistungen erhalten, auch sonst keine Mittel haben, dann im Falle dass das Jobcenter auch überhaupt nicht leisten will, beim zuständigen Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen. Das Gericht wird summarisch die Rechtslage prüfen und dann dem Jobcenter (und Ihnen!) den Einen oder andern Hinweis geben.

erbs

Empfehle, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Für Erstberatung kann (geringe) Pauschale vereinbart werden. Bezüglich der Testamentsgestaltung geht die Rechtsprechung meines Wissens dahin, dass der Erblasser die Freiheit hat, das Testament so zu gestalten, dass der Träger der Sozialhilfe keinen Zugriff nehmen kann. Da Ervertrag, könnte die rechtslage komplizierter sein.

Hallo!
Meine Mutter ist am 28.12.12 gestorben. Vorher hat sie mit mir den Erbvertag gemacht.Ich wohne mit meinen Sohn(20)(Nacherbe) in dem Haus. Vermieten kann man das auch nicht, da es ein Einfamilienhaus ist.Sonst habe ich keinerlei Einkommen.In dem Erbvertag steht, das ich eine „unbefreite Vorerbin“ bin und mein Sohn nach meinem Tod Haupterbe wird.Ich war beim Anwalt (Notar). Der konnte mir auch nicht richtig helfen.Erstmal hat er Widerspruch eingelegt gegen das Jobcenter und mir wurde gesagt, dass es beim Sozialgericht bis zu 5 Jahre dauern kann.Vielleicht sollte ich ihn mal sagen, dass mit dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, oder wäre es zu meinem Nachteil? Die Nebenkosten laufen hier weiter und ich verfalle immer mehr in den Schulden.Ich weiß bald nicht mehr weiter! Lg

Hallo Tina,

ich bin gerade im Umzug, deshalb habe ich erst heute Deine Frage gelesen.

Also folgendes:

Ein Erbvertrag ist nicht sittenwidrig.
Das heißt, sofort Widerspruch einlegen.

Beim Erbvertrag kann mit der sog. Vor- und Nacherbschaft gearbeitet werden. Der Vorerbe wird rechtlich gesehen zwar echter Erbe, ist jedoch bei der Verwendung des Vermögens beschränkt. Die Beschränkung verhindert die Verwertung des Erbes im Rahmen der Hartz-IV-Bezüge:
Hat der Gesetzgeber so vorgesehen, also ist es erlaubt.
Daran kann auch die Bearbeiterin im Jobcenter nicht rütteln.
Notfalls musst Du klagen, das wirst Du aber gewinnen.

Allerdings kommst Du nicht ganz ohne davon, denn manches musst Du Dir leider anrechnen lassen. So z.B: das, was Du als Vorerbe aus dem Erbe verwenden kannst, oder erwirtschaftete Zinsen, also die sogenannten Früchte (Erträge des Vermögens), diese würden auf Hartz-IV angerechnet. Der Vermögensstamm selbst muss für den Nacherben erhalten bleiben und ist damit Hartz-IV sicher.

* Oder der Vorerbe eines Grundstücks darf das Grundstück selbst nutzen oder vermieten/verpachten. Die Erträge davon oder der ersparte Eigenaufwand (eigene gesparte Miete) kann für Hartz-IV aber angerechnet werden. Der Grundstücksverkauf kann nicht erzwungen werden.

Aber wichtig: Der Nacherbe gilt als enterbt, wenn ein Vorerbe vorgeschaltet ist! Sehr beliebt ist dies beim gängigen Ehegattentestament (Berliner Testament) in denen zunächst der überlebende Ehegatte als Vorerbe und die Kinder als Nacherben eingesetzt werden.
Das heißt, ist Dein Sohn in dem Alter, in dem er selbst berufstätig ist und wird er durch Zufall auch Hartz4 Empfänger, gilt folgendes bei ihm:
Da er als enterbt gilt, muss er zu diesem Zeitpunkt seinen Pflichteil einfordern (das sind glaube ich 50% beim Verwandschaftverhältnis 1.Grades, bei Großmutter/ Enkelverhältnis, also 2.Grades weiß ich es leider nicht) und da hat dann Vater Staat, ergo das Jobcenter die Hand drauf und kann es mit verwerten.
Aber bei Dir und auch bei Deinem Sohn gilt:

Ein gewisses Vermögen/ Wert bleibt Euch erhalten und wird vorher abgezogen.

Also:
Widerspruch und abwarten (am besten gleich begründen…)
Notfalls klagen und nicht einschüchtern lassen.

Ich wünsche Dir alles Gute.

MfG Petra