Kein Unterhalt wegen Hausfinanzierung?

Liebe/-r Experte/-in,
eine Bekannte trennt sich von ihrem Mann (zum 2-Mal). Sie hat zwei Kinder /Zwillinge im Alter von 7 Jahren. Mann und Beknnate haben ein Haus, auf welches noch zu zahlen ist.
Der Mann muß nun für die Kinder Unterhalt zahlen, muß aber nicht die 550,00 Euro Unterhalt für Sie zahlen, da sonst das Haus nicht weiter abbezahlt werden kann. Der Mann geht arbeitet, die Bekannte nicht (wegen Kindern und angeblichen Krankheiten). Den fehlenden Unterhalt bekommt die Frau vom Staat (ähnlich wie bei Hartz4)
Kann es also sein, daß das Haus somit auf Umwegen von unseren Steuergeldern finanziert wird? Ich denke, der Mann soll das Haus verkaufen, um Unterhalt zahlen zu können. Schon bei der 1. Trennung hat die Frau 17 Monate je 550,00 Euro vom Staat monatlich kassiert.
Und wie geht es nach dem Trennungsjahr weiter bei einer Scheidung? Wenn das alles so normal ist, frage ich mich wirklich: wo leben wir hier?
Ich danke schon jetzt für eine Antwort.
Liebe Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Hallo!
Im Scheidungsrecht etc. kenne ich mich nicht aus. Allerdings weiß ich, dass das das Wohnrecht bei der Unterhaltsberechnung angrechnet wird.
Beim Sozialrecht ist es so, dass selbst wenn jemand ein supergünstiges Haus abbezahlen müsste, dass billiger ist als jede Mietwohnung im ganzen Land, das nicht gemacht sprich bezahlt wird, weil es eben unfair ist. Wie es sich hier verhält, wenn beides zusammen läuft kann ich nicht sagen.

Gruß

Defintiv geht die Unterhaltszahung vor.

Wie er sein Haus abbezahlt ist dem Staat eigentlich egal. Be Unterhaltsverpflichtung gilt nicht einmal der sonstige Selbstbehalt. Man wird von ihm verlangen sich zur Not einen Zweitjob zu suchen. Ein Einfamilienhaus ist nur einiger maßen geschützt, wenn es von einer Familie selbst bewohnt wird.

lungLiebe/-r Experte/-in,

eine Bekannte trennt sich von ihrem Mann (zum 2-Mal). Sie hat
zwei Kinder /Zwillinge im Alter von 7 Jahren. Mann und
Beknnate haben ein Haus, auf welches noch zu zahlen ist.
Der Mann muß nun für die Kinder Unterhalt zahlen, muß aber
nicht die 550,00 Euro Unterhalt für Sie zahlen, da sonst das
Haus nicht weiter abbezahlt werden kann. Der Mann geht
arbeitet, die Bekannte nicht (wegen Kindern und angeblichen
Krankheiten). Den fehlenden Unterhalt bekommt die Frau vom
Staat (ähnlich wie bei Hartz4)
Kann es also sein, daß das Haus somit auf Umwegen von unseren
Steuergeldern finanziert wird? Ich denke, der Mann soll das
Haus verkaufen, um Unterhalt zahlen zu können. Schon bei der

  1. Trennung hat die Frau 17 Monate je 550,00 Euro vom Staat
    monatlich kassiert.
    Und wie geht es nach dem Trennungsjahr weiter bei einer
    Scheidung? Wenn das alles so normal ist, frage ich mich
    wirklich: wo leben wir hier?
    Ich danke schon jetzt für eine Antwort.
    Liebe Grüße aus Bonn… siebengebirgler

Sorry, d. übersteigt mein Wissen.
Bitte einen Fachanwalt konsultieren.

Lieber Siebengebirgler,

ich fühle mich hier bei Fragen zum Thema Arbeits- und Sozialrecht angesprochen. Nicht zum Thema „Sozialneid“ oder „vermeintlicher Sozialbetrug“.

Dennoch meine kurze Einschätzung: Ich gehe davon aus, dass die im vorliegenden Fall beteiligten Ämter bzw. Juristen die Sache auf Herz und Nieren prüfen und der Anspruch auf Sozialhilfe rechtens ist. Wobei ein Hausverkauf wahrscheinlich nichts bringen wird oder unmöglich ist und von daher keinen Sinn macht. Das Haus wird wohl sicher ohnehin der Bank gehören und die besteht in aller Regel auf die Einhaltung der Verträge. In den meisten Fällen ist das so und bei „Notverkäufen“ von unbezahlten Immobilien profitieren fast immer nur die Banken oder die Käufer. Ich selber habe einen solchen Fall noch kürzlich in meinem Bekanntenkreis erlebt. Da bleiben am Ende sogar noch zusätzliche Kosten statt Erlöse hängen.

Gruß W.

Hallo Siebengebirgler
Sorry das meine Antwort so spät kommt aber ich haeb grad anständig Streß bei der Arbeit! Tatsächlich wird das Haus im Grunde über die Steuergelder finanziert genau betrachtet, man wird da aber nicht allzu viel machen können, normalerweise müßte der mann das Haus verkaufen klar, was wohl nicht geht wegen der Kinder die da sind! Dir Frau kann aber nach Drei Jahren also wenn ein Kind Drei Jahre alt ist zur Arbeit gezwungen werden , selbst wenn sie Simuliert wird Sie normal vor den Amtsarzt geladen und in der Regel hat Sie dann sehr schlechte Karten den Dann muß Sie Arbeiten gehen wenn Sie keine Chronische Erkrankung oder Behinderung hat! Die Frau kriegt ja normal wenn der mann nicht Zahlt von Staats wegen Unterhaltsvorschuß was der Mann später Irgendwann bezahlen muß selbst wenn er Insolvenz anmeldet das ist in diesem Fall aussen vor! Das Scheidungsrecht hat sich im Nov 2009 drastisch geändert so das ich die Verschiedenen Sachen daraus auch noch nicht kenne nur das man auf das Privatgeld des Ex-Partners noch bis zu Drei jahre danach zugriff hat wenn der Verdacht Besteht das beim Versorgungsausgleich betrogen wurde und das Geld aus dem Gemeinsammen Vermögen stammte und wärend der Ehe bei Seite geschafft wurde, gilt nicht für Geld oder Sachgewinne. Der Rest der Steitigkeiten wird normalerweie im Vorfeld vor der Scheidung durch die Anwälte Individuell geregelt (Eigene Erfahrung). Ich hoffe ich konnte ein bischen Helfen und wünsche Dir noch ein Schönes Wochenende Gruß Charly

Hallo,

ohne jetzt ganz tief in die Hartz IV-Problematik einzusteigen - das sprengt den Rahmen von wer-weis-was: wenn überhaupt in diesem Fall Leistungen der ARGE erbracht werden, dann mit ziemlicher Sicherheit auf Darlehensbasis, die nach dem Scheidungsverfahren zurückgezahlt werden müssen, u.U. indem das Haus verkauft werden muss.
Ingeborg

da kann ich nichts zu sagen.

gruß, Sabine