Bei der Berechnung des Kinderzuschlages werden einmalige Zahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in die Berechnung mit einbezogen. Aber wie verhält es sich mit sehr hohen einmaligen Kosten, z. B. vom Wasser-Verband, der einmalig von jedem Eigentümer x,xx€ pro Quadratmeter Grundstück verlangt (für Investitionen für die Schmutzwasser-beseitigungsanlage)?
Vielen Dank!