Kinderzuschlag-Berechnung bei einmaligen hohen Kosten?

Bei der Berechnung des Kinderzuschlages werden einmalige Zahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) in die Berechnung mit einbezogen. Aber wie verhält es sich mit sehr hohen einmaligen Kosten, z. B. vom Wasser-Verband, der einmalig von jedem Eigentümer x,xx€ pro Quadratmeter Grundstück verlangt (für Investitionen für die Schmutzwasser-beseitigungsanlage)?

Vielen Dank!

Hallo,

Kinderzuschlag bekommt man, wenn man zuwenig Einkommen hat.

Bei der Berechnung werden nur die Kosten für Wohnen und evtl. Heizen berücksichtigt.
Nicht aber Kosten für die Erschließung des Grundeigentums.

Den Wasserverband schriftlich bitten, den Betrag zu stunden, Ratenzahlung anbieten und Kopie des Bescheids über Kinderzuschlag mitschicken (praktisch als Armutsbeweis)

Auch mal den Bürgermeister als Mitglied des Wasserverbands darauf ansprechen.

Grüße
miamei