Kindesunterhalt

Kindesunterhalt ist ein klares ,Muß’ für den Barunterhaltspflichtigen und finde es -zum Schutz des betreuenden Elternteils- alleinstehende Mütter (oder auch Väter) unumgänglich! Soweit um allen ,Drückeberger’ deutlich zu machen, dass sie für ihre Nachkommen gerade stehen müssen.
Jetzt aber folgender Fall und das ist tatsache:

Durch die Übernahme eines Betriebes bleiben meiner (Ex)Frau, lt. Bilanzen,
StKl I Netto Monatlich 4.356,99 €
Dazu bekommt sie für unsere beiden, bei ihr lebenden Kinder Kindergeld in Höhe von 368,- €
Ich habe an ihr Kindesunterhalt zu zahlen in Höhe von 798,- €
Das macht am Ende für sie eine Summe von 5.522;99 € !

Mir bleiben nach zahlung der vorg. 798,- € bei jetzt StKl I 1084,- € übrig!

Wärend meine Frau nun in Saus und Braus lebt, das Geld mit vollen Händen hinaus wirft und aus dem Lachen nicht mehr raus kommt, suche ich schon nach einem hohen Baum! Eine Existenz aufbauen ist damit völlig unmöglich und das man davon kaum leben kann dürfte auch klar sein!

Ist das Gerecht und Justizia so Blind!?

Hallo Vater,

ob das gerecht ist, kann man vermutlich hier nicht beantworten. Das es so rechtens ist, ist eine Tatsache.
Freu dich einfach daran, dass deine Kinder sich um nichts Sorgen machen müssen.

Gruß, DC

guten abend ,

ich kann deinen ärger verstehen ,aber leider ist der umstand das die mutter so ein hohes einkommen hat das sie problemlos alleine für den unterhalt der kinder aufkommen könnte nicht im unterhaltsgesetz berücksichtigt so das väter in deiner situation entlastet werden könnten.

die gehen immernoch nach der düsseldorfer tabelle obwohl diese nur als richtlinie gilt und keinerlei gesetzeskraft hat.

du könntest aber versuchen per klage vorm familiengericht den unterhalt herabsetzen zu lassen.

lieben gruss nancy

Zunächst: Der gesetzl. Unterhaltsanspruch des Kindes hat mit dem Einkommen oder Vermögen der Mutter nichts zu tun, das sind 2 Faktoren, die nichts miteinander zu tun haben.

Es wird hier ledigl. geprüft, (eventuell auf Antrag) ob der Kindesvater unterhaltsfähig ist, denn das ist Voraussetzung für die Unterhaltspflicht. Wenn ja, dann besteht auch Unterhaltspflicht, wenn nein, kann die Unterhaltspflicht auf Antrag ausgesetzt (ist aber schwierig) oder der U-Betraq herabgesetzt werden. Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert für den Durchschnittsverdiener, sie kann nach oben, oder unten abweichen. Im übrigen kann in der Steuerk. die Hälfte des Kinderfreibetrages eingetragen werden, allerdings muß die Zahlung dann auch erfolgen, auch wenn sie nach Berechnug dann niedriger ist. Das KK muß zur Hälfte am Unterhalt angerechnet werden. Ist das erfolgt?

Zur letzten Frage bezügl Gericht: Das Gericht entscheidet zunächst über die gestellten Anträge. Wenn Du dabei ungeschickter bist, als die Gegenpartein, dann ziehst Du den Kürzeren. Du solltest mit Deinem Anwalt durchrechnen, welcher Betrag Dir als Mindesbehalt bleiben muß, denn nur der übersteigende Betrag ist für die Höhe der Unterhaltspflicht maßgebend. Es lohnt sich eventuell dafür einige Gedanken und Berechnungen zu investieren.
Ich hoffe geholfen zu haben
Gruß

Hallo,

ob das gerecht ist kann ich nicht entscheiden. ich bin nicht das Gesetz.

Wir beide wissen, dass das Kindergeld nicht reicht um deine beiden bei der Mutter lebenden Kids über Wasser zu halten. Auch wenn es der Mutter wirtschaftlich gut geht, ist der Unterhaltspflichte zu Zahlung der Leistungen verpflichtet wenn der Eigenbedarf ausreicht.

Wer hat bei dir die Unterhaltsberechnung durchgeführt?

In dem Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 360,- enthalten. Wenn diese höher liegt, kann der Eigenbedarf angepasst werden. Sind in der Berechnung alle Pauschalen und Werbungskosten, Kedite für das Auto, dass dich zu Arbeit bringt bzw. krankheitsbedingte Mehraufwendungen berücksochtigt?

Gruß

blackdaniel

Kindesunterhalt ist in erster Linie für die Kinder da und nicht für die Mutter. Die Mutter verwaltet das Geld solange bis die Kinder ausziehen.
Unabhängig davon ist welcher Elternteil was verdient.
Wenn beide Kinder bei Ihnen wohnen würden hätten Sie vermutlich mehr bekommen, als Sie jetzt zahlen.
Die private finanzielle Situation geht Sie leider nichts an und auch wofür Sie ihr Geld ausgibt, wenn Sie es sich leisten kann.
Vielleicht wäre es in dem Fall fair gewesen zu verhandeln. Allerdings haben vermutlich Sie beide auch nichts zu verschenken.
Denken Sie daran, dass das Geld welches Sie jeden Monat überweisen Ihrer Kinder zu Gute kommt, auch wenn ihnen durch das Einkommen Ihrer Exfrau nichts fehlen wird.

Hallo,

die Rechtsprechung ist nicht ganz einheitlich. Aber wenn der betreuende Elternteil mindestes das zweifache (bei manchen Urteilen das 2 1/2 bis 3-fache) des barunterhaltspflichtigen Elternteiles verdient, kann sich die Barunterhaltspflicht des anderen Elternteiles reduzieren. Zum Einkommen des betreuenden Eltrnteiles zählen aber nicht Kindergeld, Kindesunterhalt u. ä.

Als Beispiel hier ein Urteil: http://www.vaterkindrechte.de/index.php?name=News&fi…

Oder vom Bundesgerichtshof: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…
und
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Im Urteilstext auf weitere Aktenzeichen achten und diese heraussuchen. Evtl. finden sich dadurch noch mehr Infos.

Gruß