Kindesunterhalt ist ein klares ,Muß’ für den Barunterhaltspflichtigen und finde es -zum Schutz des betreuenden Elternteils- alleinstehende Mütter (oder auch Väter) unumgänglich! Soweit um allen ,Drückeberger’ deutlich zu machen, dass sie für ihre Nachkommen gerade stehen müssen.
Jetzt aber folgender Fall und das ist tatsache:
Durch die Übernahme eines Betriebes bleiben meiner (Ex)Frau, lt. Bilanzen,
StKl I Netto Monatlich 4.356,99 €
Dazu bekommt sie für unsere beiden, bei ihr lebenden Kinder Kindergeld in Höhe von 368,- €
Ich habe an ihr Kindesunterhalt zu zahlen in Höhe von 798,- €
Das macht am Ende für sie eine Summe von 5.522;99 € !
Mir bleiben nach zahlung der vorg. 798,- € bei jetzt StKl I 1084,- € übrig!
Wärend meine Frau nun in Saus und Braus lebt, das Geld mit vollen Händen hinaus wirft und aus dem Lachen nicht mehr raus kommt, suche ich schon nach einem hohen Baum! Eine Existenz aufbauen ist damit völlig unmöglich und das man davon kaum leben kann dürfte auch klar sein!
Ist das Gerecht und Justizia so Blind!?