Hallo
Jetzt hat er einen Job für 325 EUR gefunden, bei 20 Stunden die Woche.
Das wären nur 4 Euro Stundenlohn . Arg wenig !
Mit diesem Geld möchte er einen Staplerschein und den Führerschein machen.
Von 325 Euro Erwerbseinkommen werden 180 Euro auf seinen ALG2-Bedarf angerechnet (d.h. er bekommt 180 Euro weniger ausgezahlt vom Jobcenter ) - und die 145 Euro Freibetrag bleiben ihm als Geld, das er „extra“ / zusätzlich hat. Um damit einen (ich nehme an PKW- ?) Führerschein finanzieren zu können, würde er eine ziemliche Weile ansparen müssen. Ob dieser derzeit angestrebte Job bis dahin überhaupt noch "aktuell"ist … ?
Er hätte Aussicht, voll in dem 325 EUR-Job unterzukommen, für ca. 1000 EUR monatlich.
Wenn er eine konkrete sozialversicherungspflichtige Stelle in Aussicht hat, für deren Antritt aber Führerschein und Staplerschein Voraussetzung sind (und der Arbeitgeber bestätigt ihm beides schriftlich) , sollte er vorab mit seinem Sachbearbeiter/ Vermittler sprechen und sich erkundigen, ob das gefördert wird (z.B. durch Übernahme der Kosten für die Scheine, durch Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber usw).
- Wie viel wird von den 325 EUR abgezogen?
Siehe oben. Und so berechnet es sich: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
- Muss er den Deutschkurs machen, trotz Aussicht auf Festanstellung und Bemühungen, sich selbst besser auf dem Arbeitsmarkt mit Staplerschein zu stellen?
Aus dem, was du schreibst, ist nichts erkennbar, was DAGEGEN spräche, dass er seine Deutschkenntnisse (und damit GENERELL seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt) verbessert.
- Wie lange hat er Zeit, den Deutschkurs zu machen (das Amt hat 600 Stunden festgelegt). Also dass er erst den Führerschein macht und später den Deutschkurs?
Das muss er mit seinem zuständigen Vermittler/ Sachbearbeiter abklären.
- Falls er den Job bekommt, können wir aufstockend noch Geld erhalten? Mit 1000 EUR kommen wir bei einer Warmmiete von 800 EUR nicht weit… also z.B. Wohngeld und in welcher Höhe?
Das kann man nicht mal ansatzweise überschlagen bzw. ausrechnen - weil man dazu dieselben Angaben bräuchte, die auch das Jobcenter bzw. das Wohngeldamt benötigen würde (z.B. Anzahl und Alter der Mitglieder Eurer Bedarfsgemeinschaft, Brutto- und Nettoeinkommen jedes Mitglieds der BG, auch Kindergeld, nach Person und Art des Einkommens aufgeschlüsselt; jeweils aufgeschlüsselt Kaltmiete, Neben- und Heizkosten, wie wird Warmwasser bereitet, leben auch Personen in der Wohnung, die nicht der BG angehören und wenn ja: wie viele… mögliche Absetzbeträge bei der Einkommensanrechnung … usw. usw…)
Allgemein gilt aber:
Wenn Ihr Euren Bedarf (= Eure Regelsätze plus Eure angemessenen Unterkunftskosten plus Eure eventuellen Mehrbedarfe) mit Eurem eigenem anrechenbaren (!) Einkommen plus ALG2-vorrangigen Ansprüchen (z.B. Kinderzuschlag, Wohngeld) NICHT decken könnt… dann habt Ihr ggf. stattdessen Anspruch auf ALG2.
Einen ALG2-Rechner gibt es z.B. hier: http://hartz.info/index.php?topic=43765.0
LG