meine tochter wohnt seit ca.1,5 jahren bei ihrer tante.
im februar wird sie 18 jahre alt.
ich muß dazu sagen,ich wollte nicht das sie auszieht.
letzte woche bekamm ich eine e-mail von meiner tochter,
das ich ihr unterhalt zahlen müsste.
ich sehe das so,sie kann jederzeit nach hause kommen.
sie hat ihr eignes zimmer,die wohnung ist groß genug.
bis jetzt habe ich ihr jeden monat das kindergeld überwiesen,ich denke mal das steht ihr zu.
muß ich unterhalt zahlen oder nicht.
l.g
ortmann
ganz klares ja! Sie müssen Unterhalt zahlen. Ab 18 müssen Vater und Mutter den Unterhalt zahlen. Da Ihre Tochter nicht mehr bei Ihnen zu Hause wohnt steht ihr der Unterhalt zu. Wo Ihre Tochter wohnt, wenn sie 18 ist, können Sie nicht bestimmen. Unterhaltspflicht besteht trotzdem. Das Kindergeld muss selbstverständlich zur Tochter gehen. Wie sieht es denn beruflich bei der Tochter aus, mit 18 könnte sie ja in einer Ausbildung sein, da sieht es bei der Berechnung etwas anders aus. Oder ist sie weiter zur Schule?
Gruss
Agnes
Generell muß man Unterhalt zahlen bis die Tochter ausgelernt hat.(abgeschlossene Ausbildung). Aber bei deinem Fall weiß ich nicht so richtig bescheid und bitte dich vielleicht noch mal jemanden anderen zu fragen
l.g
sascha
Hi
Eltern sind zur Vollendung der 1.Ausbildung (nicht Schule, sondern Lehre) unterhaltspflichtig.Ist deine Tochter in einer Ausbildung? Zu einem Kind gehören 2 Elternteile, was macht die andere Hälfte?
Ich würde das Jugendamt (VOR dem 18 Geb.) um Rat bitten, gegebenenfalls Anträge stellen, wenn welche anfallen.
Wenn eure Verhältnisse unter einem Dach OK wären oder als ok empfunden werden, seitens des Jugendamtes, dann wäre es ein PLUS für dich.
Mit 18 kann sie sich eigentlich frei entscheiden, wo sie wohnen möchte. Sicher keine Luxusvilla und du zahlst. Aber schau mal in der Düsseldorfer tabelle, was da schlimmstenfalls auf dich zu kommt.
Da kannst du dich aber besser von offizieller Seite beraten lassen
Oder lies genau:
§ 1611 BGB Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.
(2) Die Vorschriften des Absatzes 1 sind auf die Unterhaltspflicht von Eltern gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern nicht anzuwenden.
(3) Der Bedürftige kann wegen einer nach diesen Vorschriften eintretenden Beschränkung seines Anspruchs nicht andere Unterhaltspflichtige in Anspruch nehmen.
Ab dem 18 Lebensjahr ist deine Tochter fuer sich selber verantwortlich und kann daher ausziehen und ein eigenes Leben fuehren.
Sie ist damit aber auch finanziell fuer sich selbst verantwortlich, es sei denn sie ist noch in einer Ausbildung.
Befindet sie sich in einer Ausbildung, sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet.
Sie muss nachweisen, dass sie sich in einer Ausbildung befindet und diese zuegig absolvieren. Gleiches gilt fuer ein Studium.
Fazit: Unterhalt muss du nur zahlen, wenn sie eine Ausbildung nachweisen kann.
Gruss
hallo,
meine tochter wohnt seit ca.1,5 jahren bei ihrer tante.
im februar wird sie 18 jahre alt.
ich muß dazu sagen,ich wollte nicht das sie auszieht.
letzte woche bekamm ich eine e-mail von meiner tochter,
das ich ihr unterhalt zahlen müsste.
ich sehe das so,sie kann jederzeit nach hause kommen.
sie hat ihr eignes zimmer,die wohnung ist groß genug.
bis jetzt habe ich ihr jeden monat das kindergeld
überwiesen,ich denke mal das steht ihr zu.
muß ich unterhalt zahlen oder nicht.
l.g
ortmann
meine tochter wohnt seit ca.1,5 jahren bei ihrer tante.
im februar wird sie 18 jahre alt.
da sind beide eltern barunterhaltspflichtig
ich muß dazu sagen,ich wollte nicht das sie auszieht.
warum ist sie denn ausgezogen??
letzte woche bekamm ich eine e-mail von meiner tochter,
das ich ihr unterhalt zahlen müsste.
unterhalt steht der tochter zu…
ich sehe das so,sie kann jederzeit nach hause kommen.
sie hat ihr eignes zimmer,die wohnung ist groß genug.
bis jetzt habe ich ihr jeden monat das kindergeld
wenn die wohnung groß genug ist…
überwiesen,ich denke mal das steht ihr zu.
muß ich unterhalt zahlen oder nicht.
l.g
ortmann
ich glaube nicht das du ihr unterhalt zahlen mußt, sie ist 18 jahre alt und wenn sie nicht daheim wohnen möchte soll sie auf dem arbeitsamt nach mitteln fragen.
Dazu müßte ich mehr wissen,warum sie ausgezogen ist??
Sollte kein Grund vorliegen wie Vernachlässigung Schläge und was es noch so gibt,müßte sie zurück kommen.
da ich jetzt nicht weiß, ob ihre Tochter noch zur Schule geht oder eventuell eine Ausbildung macht, kann ich Ihnen nur sagen, wie dies aus amtlicher Sicht aussieht.
Sie wird keine Zuschüsse von der ARGE bekommen für einen Auszug, da man heutzutage Kinder bis zum 25. Lebensjahr verpflichtet zuhause zu wohnen. Es sei denn sie verfügen über ein eigenes Einkommen.
Sollte ihre Tochter wie gesagt noch zur Schule gehen, so sind Sie zum Unterhalt verpflichtet.
Ich bin zwar kein Anwalt aber soviel ich weiß müssen die Eltern bis Beendigung ihrer ersten Ausbildung oder während des Studiums unterhalt an ihr Kind bezahlen. Sollte sie ihre Lehre abbrechen ist man danach nicht mehr verpflichtet weiter zu bezahlen. Generell ist man bis 21 Jahren unterhaltspflichtig. LG
dann kann man versuchen Naturalunterhalt nach § 1612 BGB anzubieten. Die Bereitschaft von Richtern, dieser Maßgabe der Eltern zu folgen ist aber im Regelfall nicht sehr hoch.
Hallo, macht die Tochter denn eine Ausbildung oder geht Sie schon arbeiten. Ich denk mal das eigentlich kein Unterhalt fällig ist, aber ganz sicher bin ich leider nicht
ich hatte Ihnen schon geantwortet. Ja , Sie müssen Unterhalt zahlen und das Kindergeld mussten Sie auch an Ihrer Tochter überweisen. Das steht ja nicht Ihnen zu, sonderm dem Kind.
Wie sieht das denn mit Arbeit aus bei der Tochter, oder geht sie noch zur Schule?
Grundsätzlich sind bis zum Abschluss der Ausbildung beide Elternteile dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig.
Natürlich muss das volljährige Kind auch gewisse Regeln einhalten und darf eine Notlage nicht schuldhaft herbeiführen. Sicherlich kann man einer „erwachsenen“ Tochter nicht vorschreiben, dass sie in ihrem Kinderzimmer zu wohnen hat. Ihren Wohnort darf sie schon selbst bestimmen. Allerdings muss sie nachweisen, dass sie sich in Ausbildung befindet, über ihre Einkünfte Auskunft erteilen und ggf. eine eigene Erwerbstätigkeit suchen.
Kurz und gut, für das Herumgammeln gibt es keinen Unterhalt!
Du schreibst nicht, ob es aufgrund einer Scheidung ggf. einen Unterhaltstitel vom Familiengericht oder vom Jugendamt gibt.
Ich denke, dass man eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden kann, wenn man mit der Tochter einen gemeinsamen Beratungstermin bei einer neutralen Stelle vereinbart. Dort könnt ihr evtl. die Höhe des zukünftigen Zuschusses zum Lebensunterhalt verhandeln und schriftlich fixieren.
Mache deiner Tochter klar, dass sie mit 18 Jahren auch Pflichten zu erfüllen hat.