Ohne Zustimmung des Arbeitsamts umziehen?

Hallo zusammen,

meine Frau und ich müssen dringend aus einer Wohnung raus (Schimmelbefall, der Vermieter unternimmt seit Ewigkeiten nichts).

Wir haben jetzt kurzfristig zum 01.02. eine Wohnung angeboten bekommen, wo wir den Vertrag morgen unterzeichnen müssen.

Die Bearbeitung bei einem Antrag auf einen Wohnungsumzugs kann bis zu 4 Wochen dauern. So viel Zeit haben wir leider nicht mehr.

Ich habe gelesen, dass die Arbeitsagentur mind. den vorherigen Mietbetrag weiterhin übernehmen muss. Aber auch, das die gar nichts mehr bezahlen müssen, bzw. die Leistungen kürzen. Was stimmt davon jetzt?

MfG

Hallo,

hierzu kann ich leider nicht weiterhelfen. Sorry!

Carvena

Hallo,
ich würde in jedem Fall empfehlen, das Arbeitsamt vorher zu informieren und sich eine Kostenübernahme zusichern zu lassen. Ich denke in dringenden Fällen sollte das auch kurzfristig möglich sein. Normalerweise müssen Sie lediglich 3 Angebote/Kostenvoranschläge vorlegen, dann kann das relativ kurzfristig beauftragt werden.

mfg

J. Wörle
[email protected]

Hallo,

Es ist in jedem Fall Ratsam, das zuständige Arbeitsamt über den Sachverhalt zu informieren. Jeder weiß. dass Schimmelbefall in der Wohnung Gesundheitsschäden verursacht. Sofern alle Verhandlungen mit dem Vermieter erfolglos blieben und eine gütliche Einigung nicht möglich ist, bleibt einem letztendlich nur noch die Flucht nach vorne. Das sollte auf jeden Fall auch dem Arbeitsamt so mitgeteilt werden. In solchen Notfällen wird das Arbeitsamt wohl keine Einwände gegen einen Umzug haben können.

Eine Frage noch: Haben Sie sich evtl. mit einem Anwalt des Mieterschutzvereins in Verbindung gesetzt? Wenn nicht, sollten Sie dies unverzüglich nachholen. (Sofern Sie Mitglied des Mieterschutzverbandes sind, haben Sie Anspruch auf kostenlose Rechtseberatung). Dieser könnte dann nicht nur Druck auf den Vermieter ausübern, sondern ggf. mit dem Arbeitsamt in Kontakt treten.

Mit freundlichem Gruß
Hartmut König

Hallo, dies ist nicht mein Spezialgebiet. Ohne Gewähr rate ich zu Folgendem:
Ich würde wenn Sie kurzfristig umziehen wollen
und die neue Wohnung in den finanziellen Rahmen paßt,
mich evt. mit Hilfe eines Sozialarbeiters oder eines Spezialbetreuers vorher an das Amt wenden, ein ärztliches Attes beschaffen, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist, und dann die notwendigen Anträge stellen, die Notsituation kann vielleicht doch einem Abteilungsleiter, Experten oder Notdienst geschildert werden, versuchen Sie morgen noch einen Termin zu bekommen,wo sie das Attest und den Mietvertrag vorlegen, bitten Sie den Vermieter notfalls um Aufschub. Das Amt möchte grundsätzlich immer vorher gefragt werden, es geht ja auch um Umzugs- und Renovierungskostenkosten, Sie wussten wahrscheinlich auch schon seit längerem, dass die Wohnung nicht zumutbar ist.Das Amt wird sagen, dass ihre Fristen wichtiger seien, als die eines Vermietes, von dem man sich nicht unter Druck setzen lassen sollte - trotz der vermeintlichen Freiheiten, die Sie angeblich haben, siehe folgender Link
http://www.ummelden.de/umzug-arbeitsamt.html

Hallo,

die Frage ist m. E.: erwarten Sie die Übernahme der Umzugskosten, Kaution etc. oder geht es lediglich um die Miete (+ Hausgeld)???

Ich weiß, dass man auch ohne Genehmigung der Arbeitsagentur umziehen darf, falls die Mietkosten auf dem bisherigen Niveau bzw. drunter liegen.

Falls Sie aber eine teuere Wohnung anmieten wollen und ggf. auch die zusätzlichen Kosten für Umzug etc. finanziert haben möchten, muss die Agentur vorher prüfen können. Und das braucht Zeit.

Ich würde in Ihrem Falle bei der Arbeitsagentur nachfragen um auf der sicheren Seite zu sein.

LG W.

Ps: Auszug aus der alten Wohnung wegen Schimmelbefall ist kein dringender Grund. Es sei denn, man hat das Problem nachweislich beim Vermieter erfolglos angemahnt.

Hallo ich gehe davon aus das du Hartz beziehst.
Tatsächlich kann die Vorgehensweise mal so oder so ausfallen wichtig ist das die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte Umzugskosten wirst du vermutlich auch keine bekommen.
Ich hoffe du hast etwas schriftliches bezügl. des Schimmels damit du nachweisen kannst das du versucht hast den Umzug zu vermeiden.
Auch wo sich die neue Wohnung befindet andere Stadt etc. hat vermutlich einen Einfluss auf die Entscheidung. Ist weiterhin die gleiche Arge zuständig usw.?
Ich denke die alte Miete müssen sie auf jeden Fall bezahlen, die Frage ist nur mit oder ohne Stress
Widerspruch usw. falls abgelehnt wird wäre in dem Fall eine einstweilige Anordnung sinnvoll!
Denn wenn dem Widerspruch nicht schnell abgeholfen wird, kannst du die Wohnung ja nicht bezahlen und dir wird gekündigt mit der Folge das ihr dann Obdachlos wärt. Es wird eben schwierig sein zu erklären, weshalb du nicht schon früher gekommen bist, wie du selbst schreibst hat das ganze ja eine Vorgeschichte (Kontakt mit Vermieter wegen Schimmel)Lass dir da was glaubwürdiges Einfallen.
Hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen, die meisten Bestimmungen in dem Bereich sind eben kann Bestimmungen weshalb man nie genau sagen kann was daraus wird.

Gruß

GUTEN MORGEN MANURA
ALLES QUATSCH! DIE AGENTUR FÜR ARBEIT BZW: JOPCENTER ÜBERNIMMT NACH WIE VOR DIE MIETE! SICHER IST DAS KURZFRISTIG DIE ZUSTIMMUNG EIN ZU HOLEN, ABER GEHE BITTE DIREKT ZUM SACHBEARBEITER FÜR EUCH VORBEI DER DIE FINANZIELEN SACHEN BEI EUCH REGELT DORT UND DU BEKOMMST DIE ZUSTIMMUNG EIGENTLICH SOFORT UND SOGAR AUCH DIE KOUTION GESTELLT, ABER DAZU BRAUCHST DU DIESE ZUSTIMMUNG UND DAS GEHT NORMALERWEISE SOFORT UND BRAUCH KEINE 4 WOCHEN, DAS IST NUR EINE AUSREDE, JA DU KANNST SOGAR DARAUF BESTEHEN DAS DER SICH DAS ANSIEHT UND DAN SEINEN KAISERFRIEDRICH ALSO UNTERSCHRIFT DARUNTER SETZT! DANN NOCH VIEL ERFOLG UND NOCH EINEN SCHÖNEN TAG UND GRUß CHARLY

Hey,
seit wann weißt du denn, das die Wohnung gesundheitsgefährdend ist?

Wenn du es schon länger weißt, aber nicht das Arbeitsamt informiert hast, kann es ein Problem geben.
Muss aber nicht.
Wenn dein Sachbearbeiter nicht gleich entscheiden will, wende dich an dessen Vorgesetzten.
Gruß
sydney

hallo manura2012,
bin kein Jurist, also hab ich keine Ahnung, aber vielleicht begründen, dann wird man verstanden
gruss
p

Hallo,
habe erst heute die Nachricht bekommen, hoffe die Antwort kommt noch nicht zu spät. Interessant ist hier § 22 SGB II Abs. 4:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html

Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zur Berücksichtigung der Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.

Also grundsätzlich muss erst nachgefragt werden bevor ein neuer Vertrag abgeschlossen werden darf. Ich kenne aber aus meinem Umfeld mehrere Beispiele, wo ein Mietvertrag abgeschlossen wurde ohne vorher das Amt zu informieren bzw. zu fragen und die Kosten nach einer freundlichen Anmerkung das dieses ja so nicht geht übernommen wurden. Übernehme dafür aber keine Garantie (hängt oft mit dem Sacharbeiter zusammen). Am einfachsten wäre es jetzt den zuständigen Sachbearbeiter anzurufen, und zu fragen, oder wenn die Wohnung schon weg ist grundsätzlich klären ob ein Umzug genehmigt wird.

Mfg
Heiko