Rechnungen und Quittungen offenlegen beim Jobcenter

Muss mann Rechnungen und Quittungen bezüglich gekaufte Ware oder Umbau beim Jobcenter offenlegen?

Nein, nur frau.

Na, wenn da mal unser Rechtschreibtroll keinen sinnvollen Beitrag geleistet hat …

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Muss mann Rechnungen und Quittungen bezüglich gekaufte Ware
oder Umbau beim Jobcenter offenlegen?

Kommt darauf an …

Steht der Verdacht von Sozialbetrug im Raum, kann es sich empfehlen - falls es einen entlastet - auch Ausgaben nachzuweisen.

Grundsätzlich sollte man sich jedoch einen solchen Wunsch des Jobcenter immer schriftlich geben lassen, mit expliziter und detaillierter Begründung, der Nennung der Rechtsgrundlage (und die bloße Nennung der Rechtsgrundlage reicht als Begründung nicht) sowie etwaiger Folgen einer fehlenden Mitwirkung.

Erste Frage beim Sachbearbeiter sollte immer lauten: Wo steht das?; dann: Wozu brauchst du das?

Hallo!

auf so eine dreist hingeschluderte Frage kann man doch auch nicht sachlich antworten.
Den Zusammenhang soll man sich wohl ausdenken ?
Und Rückmeldungen vom Frager werden nicht kommen, wetten ?

MfG
duck313

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Ich hatte was vergessen bei der Frage mit rein zu schreiben es geht wenn man im Widerspruchsverfahren ist wie ist es dann mit Rechnungen und Quittungen offen legen ist beim Jobcenter?

Ich hatte was vergessen bei der Frage mit rein zu schreiben es
geht wenn man im Widerspruchsverfahren ist wie ist es dann mit
Rechnungen und Quittungen offen legen ist beim Jobcenter?

Welche Forderungen hat das JC schriftlich gestellt und mit welcher Begründung?

Gruß
Otto

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Du bist dann zur Mitwirkung verpflichtet, wenn es sich um leistungsrelevanten Tatsachen handelt. Dann - und nur dann - hast du für irgendetwas Belege beizubringen.

Möchtest du also bestimmte Kosten ersetzte haben oder willst, dass bestimmte Aufwendungen dein anrechnungsfähiges Einkommen senken, hast du diese Kosten nachzuweisen. Das funktioniert üblicherweise über das Beibringen von Quittungen - und auch nicht erst im Widerspruchsverfahren.

Du hast hier eine Bringeschuld.

Nicht leistungsrelevante Kosten/Aufwendungen brauchst du weder im laufenden Bezug, noch im Widerspruch nachweisen.

Insofern ist die entscheidende Frage nicht, ob du im Widerspruch bist, sondern ob diese Tatsachen leistungsrelevant sind.

Gehen die Meinungen über die Leistungsrelevanz auseinander, muss ggf. die Widerspruchsstelle oder später das Gericht über diesen Punkt entscheiden.

Es geht darum wegen ALG 2 bewilligen? Somit wollen Sie das haben. Ist dies rechtens?

Es geht darum wegen ALG 2 bewilligen? Somit wollen Sie das
haben. Ist dies rechtens?

Vielleicht, vielleicht auch nicht.

Ohne den Sachverhalt zu kennen, kann man nur raten, ob die Aufforderung des JC dem Grunde nach oder formal rechtens ist.

Da ich allerdings keine Lust habe, dir jeden Satz aus der Nase zu ziehen, und dennoch keinerlei relevante Infos rüberkommen, soll sich jemand anderes mit dieser Frage beschäftigen, … so er denn mag.

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