Hallo Snooze97,
generell ist es immer besser, sich bei der ARGE als vermittelbar zu melden, um rentenrechtliche Zeiten zu erwerben, auch dann, wenn keine Beiträge von der ARGE an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden.
Jede „Lücke“ im Rentenkonto schmälert den persönlichen Durchschnitt, mit dem Zeiten wie schulische und berufliche Ausbildung, Mutterschaft und Kindererziehungszeiten berechnet bzw. aufgewertet werden.
Da es bei der Rentenberechnung jedoch immer um Beitragmonate geht, fällt das in diesem Fall nicht ins Gewicht, denn auch wenn nur ein Tag eines Monats mit Beitragszeiten belegt ist, wird ein voller Monat als rentenrechtliche Zeit gezählt.
Schaden kann die Meldung bei der ARGE aber auf keinen Fall, vielleicht hast du ja Anspruch auf ALG II.
Außerdem kann man nicht wissen, was der Gesetzgeber sich alles einfallen läßt, bis du mal in Rente gehst. Vielleicht werden dann auch halbe Monate als „Lücke“ gewertet.
HeiRol