Rentenversicherung - wichtige Frage dazu

Hallo,

mache gerade ein FSJ bis mitte August. Habe jetzt eine Verlängerung beantragt und dazwischen sind genau 14 Tage, d.h. ich fange am 1. Sept. wieder an.

Meine Frage: in diesen 14 Tagen bin ja eigentlich nicht „angestellt“ - muß ich mich da bei der ARGE melden - wg. der Rente damit der Verlauf lückemlos ist - oder was meint ihr?

Danke für eine Antwort

Ja unbedingt!! Kann ja nicht schaden!

Hi,
was bedeutet genau FSJ?

Auf deine Frage: Ich würde mich auch bei der ARGE melden, die 14 Tage werden zwar nicht die Welt ausmachen, aber machen würde ich es trotzdem.

MFG

…um einen lückenlosen Anspruch zu haben, melden sie sich unbedingt bei der ARGE.

Das weiß ich nicht aber ruf doch mal bei der Arge an oder frag eine Gewerkschaft

Hallo Snooze97,

generell ist es immer besser, sich bei der ARGE als vermittelbar zu melden, um rentenrechtliche Zeiten zu erwerben, auch dann, wenn keine Beiträge von der ARGE an den Rentenversicherungsträger gezahlt werden.
Jede „Lücke“ im Rentenkonto schmälert den persönlichen Durchschnitt, mit dem Zeiten wie schulische und berufliche Ausbildung, Mutterschaft und Kindererziehungszeiten berechnet bzw. aufgewertet werden.
Da es bei der Rentenberechnung jedoch immer um Beitragmonate geht, fällt das in diesem Fall nicht ins Gewicht, denn auch wenn nur ein Tag eines Monats mit Beitragszeiten belegt ist, wird ein voller Monat als rentenrechtliche Zeit gezählt.
Schaden kann die Meldung bei der ARGE aber auf keinen Fall, vielleicht hast du ja Anspruch auf ALG II.
Außerdem kann man nicht wissen, was der Gesetzgeber sich alles einfallen läßt, bis du mal in Rente gehst. Vielleicht werden dann auch halbe Monate als „Lücke“ gewertet.

HeiRol

Hallo Snooze97,
ich würde mich bei der Arbeitsagentur (nicht ARGE) melden wegen Arbeitslosengeld, nicht wegen Rente. Wenn Du das erste Jahr voll gearbeitet hast, hast Du Anspruch auf AlG1, und damit bist Du auch automatisch sozialversichert.
Schöne Grüße
phantomin

Ich kann nur aus meiner Erfahrung sprechen und bei mir war das so, dass ich mich arbeitslos melden musste. Hat mich auch gewundert und kam mir eigentlich nicht sinnvoll vor, aber muss eben formal so gemacht werden :smile:

Hallo, keine Angst, in der gesetzlichen Rentenversicherung haben wir das Kalendermonatsprinzip. da der restliche August schon "belegt " ist, ergibt sich keine Fehlzeit.
Sei Beruhigt.
Gruß
marot

Schaden kann das auf keinen Fall