Rückzahlung bei Arbeitsaufnahme

Hallo zusammen,

ich war bis zum 14.04.2014 beziher von Arbeitslosengeld II. Seit dem 15.04.2014 habe ich einen Job und bin nun nicht mehr von den Leistungen abhängig. Ich meldete meine Arbeitsaufnahme selbstverstänclih sofort dem zuständigen Jobcenter und schickte denen Kopien vom Arbeitsvertrag, von der ersten Gehaltsabrechnung und vom Kontosuazug aus dem die erste Gehaltszahlung hervorging.

Da mein AG ziemlich zügig das erste Gehalt überwisen hat habe ich auch im gleichen Monat, am 28.04.2014 mein halbes Gehalt vom April 2014 überwiesen bekommen.

Nun habe ich von meinen Jobcenter zuerst eine Anhörung bekommen und nun einen Änderungsbescheid, wo ich 542 € zurückzahlen soll. Bezogen für den Monat April 2014 habe ich 800 € ALG II incl. Unterkunftskosten.

Laut deren Berechnung soll ich die volle Regelleistung zurückzahlen und ca. 152 € Unterkunftskosten (von ca. 400 € Miete). Dass ich mit einer Rückzahlung rechnen muss ist mir klar. Auch, dass das Zuflussprinzig greit, da ich im April schon Gehalt bezogen habe ist mir auch klar. 

Meine Unklarheit besteht darin, dass ich für den halben Monat Gehalt die vollen Regelleistung und ein Teil Unterunftskosten zurückzahlen soll. Hier würde mich interessieren ob das rechten ist und ob es eine Formel oder Berechungsgrundlage gibt die anzuwende ist wenn ein ALG II Bezieher eine Arbeit aufnimmt?

Danke für die Antowrten im vorraus.

Liebe Grüße

Michael

Hallo Michael,

von jemandem der schon über 10 Jahre bei wer-weiss-was.de angemeldet ist,
müsste man erwarten können, dass er die FAQ´s des Betreibers kennt.

Aber ich will ja nicht so sein - die Lösung findest Du hier --> http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write?Themen…

Gruß Merger

Hallo Michael,

grundsätzlich hat man das Recht innerhalb von vier Wochen gegen einen Bescheid Widerspruch einzureichen, wenn man das Gefühl hat, er sei fehlerhaft. Das würde ich Dir raten und das gibt auch Zeit sich genau über die Rechtsgrundlagen zu informieren.

Ob es eine Berechnungsgrundlage gibt weiß ich nicht. Da müßtest Du Dir Rat von einem Anwalt holen, vielleicht bei einer Erwerbsloseninitiative in Deiner Nähe oder hier http://www.elo-forum.org.

Spontan würde ich sagen, daß Du bei 800 EUR ALG II 400 EUR zurückzahlen mußt. Wenn aber Dein Gehalt so hoch ist, daß Du mit dem halben Gehalt einen ganzen Monat ALG II finanzieren kannst (sprich, wenn das mehr als 800 EUR sind), dann kann es gut sein, daß Sie mehr von Dir verlangen, da das Zuflussprinzip gilt. Es wäre besser gewesen, Dein AG hätte Dich Anfang Mai bezahlt.

Ich müßte mal die genaue Berechnung einsehen und die Begründung für den Änderungsbescheid, um deren Berechnung besser nachvollziehen zu können. Aber wie gesagt, was die dürfen und was nicht kann ich Dir nicht genau sagen.

Hoffe, Du findest noch besseren Rat!

LG -sunshine-