Hallo zusammen,
ich war bis zum 14.04.2014 beziher von Arbeitslosengeld II. Seit dem 15.04.2014 habe ich einen Job und bin nun nicht mehr von den Leistungen abhängig. Ich meldete meine Arbeitsaufnahme selbstverstänclih sofort dem zuständigen Jobcenter und schickte denen Kopien vom Arbeitsvertrag, von der ersten Gehaltsabrechnung und vom Kontosuazug aus dem die erste Gehaltszahlung hervorging.
Da mein AG ziemlich zügig das erste Gehalt überwisen hat habe ich auch im gleichen Monat, am 28.04.2014 mein halbes Gehalt vom April 2014 überwiesen bekommen.
Nun habe ich von meinen Jobcenter zuerst eine Anhörung bekommen und nun einen Änderungsbescheid, wo ich 542 € zurückzahlen soll. Bezogen für den Monat April 2014 habe ich 800 € ALG II incl. Unterkunftskosten.
Laut deren Berechnung soll ich die volle Regelleistung zurückzahlen und ca. 152 € Unterkunftskosten (von ca. 400 € Miete). Dass ich mit einer Rückzahlung rechnen muss ist mir klar. Auch, dass das Zuflussprinzig greit, da ich im April schon Gehalt bezogen habe ist mir auch klar.
Meine Unklarheit besteht darin, dass ich für den halben Monat Gehalt die vollen Regelleistung und ein Teil Unterunftskosten zurückzahlen soll. Hier würde mich interessieren ob das rechten ist und ob es eine Formel oder Berechungsgrundlage gibt die anzuwende ist wenn ein ALG II Bezieher eine Arbeit aufnimmt?
Danke für die Antowrten im vorraus.
Liebe Grüße
Michael