Rückzahlung von Sozialhilfe nach über zehn Jahren

Hallo liebe W-W-W´ler!

Gibt es so etwas wie eine Verjährungsfrist bei der Rückforderung bzw. Aufrechnung von Leistungen nach § 43 SGB II ?

Angenommen ein jetztiger Empfänger von Hartz IV bekommt nach über zehn Jahren Post vom Amt mit einer Forderung, von der ihm nichts bekannt ist.

Unterlagen sind möglicherweise nach diesem langen Zeitraum nicht mehr vorhanden.

Gibt es eine Grenze, in Bezug auf die Zumutbarkeit, der Kürzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II ?

Danke!

Denke mal, dass die Verjährungsfristen länger als 10 Jahre sind. Und selbst wenn, werden die wahrscheinlich (je nach Höhe der Forderung) auch gerichtlich einen Weg finden, dass sie noch nicht verjährt.

Würd mal einfach ne Auflistung der Forderungen schicken lassen, da müsste ja drin stehen wofür die waren. Je nach Höhe kann man bestimmt auch über eine Stundung mit denen verhandeln.
Einfach mal fragen.

Gruß,
Schröti

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Hallo,

derartige Ansprüche verjähren nach vier Jahren. Muss beispielsweise eine im Monat Februar 2000 gezahlte Leistung zurückgezahlt werden, so ist diese mit Ablauf des 31.12.2004 verjährt.

Wurde die Rückforderung jedoch anhand eines Bescheids festgestellt (wohlgemerkt innerhalb der Verjährungsfrist), so beträgt die Verjährung 30 Jahre!

Die Behörde müsste also nachweisen, dass damals ein entsprechender Bescheid erlassen wurde.

Viele Grüße
Florian

Hallo

derartige Ansprüche verjähren nach vier Jahren. Muss
beispielsweise eine im Monat Februar 2000 gezahlte Leistung
zurückgezahlt werden, so ist diese mit Ablauf des 31.12.2004
verjährt.

Wurde die Rückforderung jedoch anhand eines Bescheids
festgestellt (wohlgemerkt innerhalb der Verjährungsfrist), so
beträgt die Verjährung 30 Jahre!

Wo steht das?

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Denke mal, dass die Verjährungsfristen länger als 10 Jahre
sind. Und selbst wenn, werden die wahrscheinlich (je nach Höhe
der Forderung) auch gerichtlich einen Weg finden, dass sie
noch nicht verjährt.

erklären uns doch mal wie das gehen soll. Verjährung ist der durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen. Verjährt ist also verjährt. Was wäre Sinn einer Verjährung, wenn diese auf dem Klageweg gekippt werden könnte?

Gruß

S.J.

erklären uns doch mal wie das gehen soll. Verjährung ist der
durch den Ablauf einer bestimmten Frist bewirkte Verlust der
Möglichkeit, einen bestehenden Anspruch durchzusetzen.
Verjährt ist also verjährt. Was wäre Sinn einer Verjährung,
wenn diese auf dem Klageweg gekippt werden könnte?

Gruß

S.J.

Ok…vielleicht hab ich mich vertan…aber hab mich zwischenzeitlich umgehört.
Die Verjährung wird erstmal bis kurz vorher abgewartet und kann mit einem Knopfdruck unter bestimmten Bedingungen (welche das genau sind konnt ich noch nicht rausbekommen, nur, dass sie in fast allen Fällen erfüllt sind) verlängert werden. Das heißt, dass man sehr wohl auch noch nach 10 Jahren die Zahlungsaufforderung in den Händen halten kann…vielleicht bekomm ich beizeiten noch mehr raus…

Gruß,
schröti