Hallo liebe W-W-W´ler!
Gibt es so etwas wie eine Verjährungsfrist bei der Rückforderung bzw. Aufrechnung von Leistungen nach § 43 SGB II ?
Angenommen ein jetztiger Empfänger von Hartz IV bekommt nach über zehn Jahren Post vom Amt mit einer Forderung, von der ihm nichts bekannt ist.
Unterlagen sind möglicherweise nach diesem langen Zeitraum nicht mehr vorhanden.
Gibt es eine Grenze, in Bezug auf die Zumutbarkeit, der Kürzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II ?
Danke!