Schadensfall bei Hausrat - darf Amt Geld bekommen?

Hallo!

Angenommen, es wurde in den Keller eingebrochen (Mietshaus) und es wurden Sachen gestohlen (nichts weltbewegendes, nur älterer Plunder oder ein altes Fahrrad) was aber noch Wert hatte, und man bekommt dies von seiner Hausrat erstattet, darf hier dann das Amt (ALG2, also JobCenter) sch Geld krallen? Denn es ist ja eigentlich zur Wiederbschaffung des bereits vorhanden Eigentums gedacht, was man schon zu Anfang von ALG2 besaß.

Danke im Voraus.

Moin

Hallo!

Angenommen, es wurde in den Keller eingebrochen (Mietshaus)
und es wurden Sachen gestohlen (nichts weltbewegendes, nur
älterer Plunder oder ein altes Fahrrad) was aber noch Wert
hatte, und man bekommt dies von seiner Hausrat erstattet, darf
hier dann das Amt (ALG2, also JobCenter) sch Geld krallen?

Das wird mit Sicherheit unter das Zuflussprinzip fallen.
Also wären gewisse Vorkehrungen nicht schlecht :wink:

Denn es ist ja eigentlich zur Wiederbschaffung des bereits
vorhanden Eigentums gedacht, was man schon zu Anfang von ALG2
besaß.

Selbst KFZ Steuerrückerstattungen werden als Einkommen angerechnet…

Danke im Voraus.

LG
Mikesch

Hallo

Angenommen, es wurde in den Keller eingebrochen (Mietshaus)
und es wurden Sachen gestohlen (nichts weltbewegendes, nur
älterer Plunder oder ein altes Fahrrad) was aber noch Wert
hatte, und man bekommt dies von seiner Hausrat erstattet, darf
hier dann das Amt (ALG2, also JobCenter) sch Geld krallen?

Das wird mit Sicherheit unter das Zuflussprinzip fallen.
Also wären gewisse Vorkehrungen nicht schlecht :wink:

Denn es ist ja eigentlich zur Wiederbschaffung des bereits
vorhanden Eigentums gedacht, was man schon zu Anfang von ALG2
besaß.

Genau, eigentlich müsste das unter (Sach-)Vermögen fallen.

Selbst KFZ Steuerrückerstattungen werden als Einkommen
angerechnet…

Ist es aber sicher, dass das so korrekt ist?
Das kann ich mir ja gar nicht vorstellen.

Ich weiß, dass sogar irgendjemandem die Rückzahlung von der Krankenkasse für zuviel gezahlte Eigenbeteiligung als Einkommen angerechnet wurde. Ich glaub aber, da müsste man durchkommen, wenn man bereit wäre, Widerspruch einzulegen und zu klagen.

Lohnsteuerrückzahlungen werden jedenfalls NICHT als Einkommen angerechnet. Jedenfalls nicht immer …

Viele Grüße
Simsy

Moin

Hallo!

Angenommen, es wurde in den Keller eingebrochen (Mietshaus)
und es wurden Sachen gestohlen (nichts weltbewegendes, nur
älterer Plunder oder ein altes Fahrrad) was aber noch Wert
hatte, und man bekommt dies von seiner Hausrat erstattet, darf
hier dann das Amt (ALG2, also JobCenter) sch Geld krallen?

Das wird mit Sicherheit unter das Zuflussprinzip fallen.
Also wären gewisse Vorkehrungen nicht schlecht :wink:

Sicher sind die Vorkehrungen das Einzigste, was sicher ist und man hat keinen Trödel. Immer erst Nachdenken.

OK…ich denke schon. Gerecht wäre es…