Schuldnerberatung

Hallo,
ich hab da mal ne Frage, ich bin in einem offenen Insolvenzverfahren, also, ich weiss nicht genau wann und ob es überhaupt startet, da es aus dem Ausland kommt.
Nun zu meiner Frage, wenn ich jetzt heirate, wird das Geld dann von meinem Partner mitangerechnet wenn das Insolvenzverfahren nach der Hochzeit startet und wie verhält es sich, wenn man keine Einkünfte hat und nur von dem Geld seines Partners lebt? Können die dann irgendwie etwas veranlassen um trotzdem irgendwie Geld zubekommen? Im Moment finde ich keinen Job, leider…

Hallo,

generell ist es Möglich, dass Ihre Gläubiger es versuchen werden!

Wenn Sie aber im Vorfeld alles richtig absichern, dann kann nichts passieren!

Wichtig ist auf jeden Fall eine Gütertrennung und dass so viel wie möglich über Ihre zukünftige Frau läuft, dass Heißt, Sie sollten alle größeren Anschaffungen, die Sie tätigen, bei denen Pfändungen drohen könnten, auf den Namen Ihrer Frau laufen lassen, bzw. die Rechnungen auf deren Namen ausstellen lassen.

Da Sie Arbeit suchend sind, sollte dass auch kein Problem sein.

Generell sollten während eines laufenden Insolvenzverfahrens keine Pfändungen laufen, wenn alles richtig vorbereitet wird, aber man kann es nie zu 100% ausschließen!

Empfehlenswert ist hier einen Anwalt zu Rate zu ziehen, parallel dazu finden Sie im Internet auch zahlreiche Informationen und Vordrucke und auch Formulare.

Ich arbeite hier sehr gerne mit „www.forum-schuldnerberatung.de

In Fachbüchern finden Sie auch immer wertvolle Tipps und auch Vordrucke, um Ihre Schulden selbst zu regeln.

Ferner sollten Sie sich im Vorfeld auch erkundigen und vergewissern, dass die Schuldenbereinigung übers Ausland am Ende auch in Deutschland anerkannt wird!

Dieses am Besten in schriftlicher Form!

Ihnen viel Erfolg bei der Schuldenregulierung und auch beim Arbeit suchen und vor allem alles Gute für Ihre zukünftige Ehe!

Herzliche Grüße

Ralf Wacker

Hallo Connymaus,

ein „offenes Insolvenzverfahren“ sagt mir leider gar nichts. In Deutschland ist es so, dass der Partner nicht für die eigenen Schuldnen haftet. In einem deutschen Insolvenzverfahren gibt man während der Wohnverhaltsphase alle Beträge an den Treuhänder (Verbraucherinso) ab, die über den Pfändungsfreibetrag (rd. 1 TEUR für eine Persone ohne Unterhaltsverpflichtung) ab. Auf das Vermögen des Partners wird nicht zugegriffen.

Ich hoffe, ich konnte trotzdem etwas weiterhelfen.

Viele Grüße

Tanja