selbständig, unverheiratet, schwanger elterngeld?

Hallo, also ich habe mich gerade Selbständig gemacht und bin nun Schwanger. Wie läuft das dann mit dem Elterngeld ect.???
Ich bin mit dem Vater nicht verheiratet und wir haben getrennte Wohnungen. Er geht Vollzeit arbeiten als Angestellter.

Hallo Sabine,
maßgebend für die berechnung des Elterngeldes sind die letzten 12 Monate vor der Schwangerschaft (davon bekommst du dann 67 %). Und wenn du in dem Zeitraum selbständig warst/bist, so wird der Durchschnittsverdienst anhand der Steuererklärung errechnet, die du dann zügig noch vor der geburt machen solltest.

Liebe Grüsse
Hari

Hallo Sabine,

sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen!

Viel Glück und Grüße
Robert

Hallo, also ich habe mich gerade Selbständig gemacht und bin
nun Schwanger. Wie läuft das dann mit dem Elterngeld ect.???
Ich bin mit dem Vater nicht verheiratet und wir haben
getrennte Wohnungen. Er geht Vollzeit arbeiten als
Angestellter.

Hallo,
ist abhängig vom Bundesland und y anderen Faktoren.

www.mein-elterngeld.de

www.eltern.de/beruf-und-geld/finanzen/elterngeld.html

Viele Grüße
Kathrin

Hallo, also ich habe mich gerade Selbständig gemacht und bin
nun Schwanger. Wie läuft das dann mit dem Elterngeld ect.???
Ich bin mit dem Vater nicht verheiratet und wir haben
getrennte Wohnungen. Er geht Vollzeit arbeiten als
Angestellter.

Hallo, also ich habe mich gerade Selbständig gemacht und bin
nun Schwanger. Wie läuft das dann mit dem Elterngeld ect.???
Ich bin mit dem Vater nicht verheiratet und wir haben
getrennte Wohnungen. Er geht Vollzeit arbeiten als
Angestellter

Ich kann Dir die Frage leider nicht beantworten da ich nur zu Fragen der Elektrotechnik kompetend antworten kann.
Sorry,auf das ein anderer Dir die Frage beantworten kann.
MfG H.Kemnitz

Der Vater ist für dein Elterngeld nicht relevant. Es zählt das EInkommen der letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt (oder wenn Mutterschaftsgeld gezahlt wird vor dem Mutterschutz).
Als Einkommen zählt aber nur der reine Gewinn, abzüglich aller Ausgaben, Steuern, Versicherungen usw.
Davon gibts dann 67 bis 100% (mit dem Geringverdienerbonus).

Hi,

Elterngeld bekommen Sie unabhängig vom Verdienst des Vaters. Wenn sie nicht mehr arbeiten, erhalten Sie abhängig vom Verdienst der 12 Monate vor dem Mutterschutz Elterngeld, mindestens 300,- EUR / Monat.

Näherers siehe http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/pu… (Broschüre zum download)

Hallo Sabine,

erst einmal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :smile:. Ich kann dir leider nicht weiterhelfen , da ich meine Kinder vor meiner Selbständigkeit bekommen habe.

Viele Grüße
Carola

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Sabine,

Elterngeld bekommt derjenige der in Elternzeit ist, egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. Ihr könnt euch die Elternzeit aufteilen so wie ihr wollt, jedoch kann einer nur insgesamt 12 Monate nehmen. Insgesamt sind es 14 Monate für die es Elterngeld gibt.
Das Elterngeld wird vom Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. 67% vom durchschnittlichen Nettoeinkommen.
Als Selbstständige ist es etwas komplizierter. Hier wird es ziemlich gut erklärt
-> http://www.mittelstanddirekt.de/c190/m194/um240/d85/…

Falls dein Freund in Elternzeit gehen möchte muß er das 7 Wochen vorher dem Arbeitgeber mitteilen. Am Besten schriftlich. Auch für den Elterngeldantrag solltet ihr vorher schon wissen wie ihr die 14 Monate genau aufteilt. Nachträgliche Änderungen sind ziemlich kompliziert.

Ein Tipp von mir! Jetzt kannst du es dir nicht vorstellen wie es mit Kind sein wird. Ich dachte auch ich könnte nach ein paar Monaten wieder arbeiten. Aber jetzt möchte ich eigentlich jede freie Minute mit meiner Maus verbringen…gönn dir so viele Monate wie möglich!!!

Alles Gute
Lore