Sozialrecht

Hallo, lieber Exüerte und liebe Expertinnen.

ich habe eine Umlageabrechnung für 2010 bekommen, die wie folgt aufgelistet ist;

Wasser und Kanal 197,80 Guthaben
Heizung 223,02 Guthaben
Betriebskosten 44.02 nachzahlung

Gesamtergebnis: 386,80 Guthaben.

Da ich ALG II Bezieherin bin, frage ich mich ob das Jobcenter die Gesamtsumme einkassieren darf oder nur
die Betriebskosten, wasser und Kanal.

Es wäre schön, wenn ich eine Expertenantwort bekomme,
da mir die Jobagentur den Gesamtpreis von 386.80 Euro
abgenommen hat-

Für die Antworten, danke ich euch shcon im Vornerrein.

Grüsse von Nonne 213

Hallo Nonne,
da kann ich leider nichts zu beitragen. Ich bin Spezi für Unfallversicherungsrecht.

Gruß
Oberelmarscher