Sozialrecht/ Rückforderung

Muß eine heute eingegangene Rechnnug für einen Darlehen von vor 6 Jahren an das Sozialamt zurückgezahlt werden? Danke für eure Antwort.

Hallo,
wenn ich das richtig verstehe, dann haben Sie vom Sozialamt ein Darlehen erhalten. Wenn das so ist, dann sollte ich wissen, was seit Gewährung des Darlehens von seitens des Sozialamtes bereits gemacht wurde, Mahnungen usw.
Um den Fall konkret prüfen zu können, sollte ich noch ein paar Informationen haben.

  • wie hoch war das Darlehen und wann wurde es
    ausbezahlt ?
  • Wozu war das Darlehen bestimmt, gab es Auflagen zur
    Verwendung ?
  • Wurden Raten vereinbart, wenn ja wie hoch ?
  • Wurden Raten bezahlt, wenn ja wieviele und welche
    Gesamtsumme ?
  • In welchem Bundesland wohnen Sie ?

Bitte geben Sie mir die notwendigen Daten.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Marka

Muß eine heute eingegangene Rechnnug für einen Darlehen von
vor 6 Jahren an das Sozialamt zurückgezahlt werden? Danke für
eure Antwort.

Muß eine heute eingegangene Rechnnug für einen Darlehen von
vor 6 Jahren an das Sozialamt zurückgezahlt werden? Danke für
eure Antwort.

Es kommt darauf an…
Liegt ein bestandskräftiger Darlehensbescheid vor?

Hallo, das Darlehen wurde beim Sozialamt in Hamburg für die damalige Kaution direkt an die Bank überwiesen. Das war im Juni 2004. Die erste Forderung habe ich im März 2010 erhalten, aber nicht darauf reagiert. Nun habe ich nochmals ein Aufforderung erhalten, um mitzuteilen wie ich dieesen Betrag zurückzahlen möchte. Daraufhin habe ich beim Amt angerufen, der Herr sagte das ich 750,-€ zu zahlen hätte. Also bisher wurden keine Raten gezahlt oder vereinbart. Und auch nicht gemahnt. Ich habe dem Amt noch nicht geantwortet. Danke für die schnelle Antwort.
Gruß Maria

Hallo, es liegt kein Darlehensbescheid vor.
Muß eine heute eingegangene Rechnnug für einen Darlehen von
vor 6 Jahren an das Sozialamt zurückgezahlt werden? Danke für
eure Antwort.

Es kommt darauf an…
Liegt ein bestandskräftiger Darlehensbescheid vor?

Hallo Zebra07,

da es sich vermutlich um eine Mietkaution handelt, muss ich noch wissen, wer hat das Geld überwiesen bekommen, Sie oder die Vermieterin. Wenn die Vermieterin das Geld bekommen hat, sehe ich keinen Grund für eine Rückzahlung, da das Geld ja nicht verbraucht werden kann. Da keine Ratenzahlung vereinbart wurde, ist mit unklar, warum das Sozialamt Ihnen jetzt eine Rechnung schickt.

Das Amt muss sich mit der Vermieterin in Verbindung setzen und mit Ihr vereinbaren, dass Sie das Geld an das Sozialamt zurückbezahlt, und dafür eine Kautionsbürgschaft ( so wie in anderen Bundesländern üblich ) vom Sozialamt erhält. Das ist sowieso der sinnvollere Weg, weil hierzu keine Geldzahlungen notwendig sind.

Sollte es damit ein Problem geben, bitte nochmals Rückmeldung geben, damit ich dann einen anderen Weg einschlagen kann, wenn sich das Sozialamt weigern sollte. Im Notfall würde ich auch bei dem zuständigen Sachbearbeiter für Sie anrufen.

Gruß

hunter1103

Hallo, das Geld wurde auf ein von mir eröffnetes Konto überwiesen. Beim Auszug aus der Wohnung hat die Wohnungsgesellschaft mir die Kaution nicht ausgezahlt, da sie meinten, das die Kaution für einen neuen Teppich etc. gebraucht wird. Das war im Dez. 2007. Ich soll nun so schnell wie möglich antworten wie ich die Forderung zurückzahle, oder ob ich sie überhaupt zahle.
danke und gruß

Hallo Zebra07,
wenn die Forderung zu recht besteht, was hier meiner Meinung nach nicht eindeutig ist, dann würde ich jetzt dem Sozialamt anbieten, die Forderung in Raten zu bezahlen. Die Raten würde ich nicht höher als 10,- EUR anbieten ( je nach Einkommen bzw. ALG II ). Das Problem bei Verbindlichkeiten bei Sozialämtern ist, dass diese dauerhaft betehen bleibe, dasher ist es in diesem Fall ratsam, es mit kleinen Raten abzubezahlen um den Willen zu zeigen, dann hat man auch Ruhe und kann die Verbindlichkeit über einen langen Zeitraum abgelten.
Wenn noch Fragen offen sind, einfach stellen.

Gruß
hunter1103

ich denke ja, auch mir haben sie damals nach ich weiß nicht vielvielen jahren, eine rückforderung geschickt. allerdings hatte ich sie längstbezahlt, da sie mir kein rückantwortkuvert schicken wollten, zog es sich über zwei jahre, bis sie in ihrer buchhaltung geklärt hatten das das geld eingegangen ist, bei mir waren es damals 200 dm grins, lg jörg

Muß eine heute eingegangene Rechnnug für einen Darlehen von
vor 6 Jahren an das Sozialamt zurückgezahlt werden? Danke für
eure Antwort.