Steuerklassenwechsel in der Schwangerschaft

Sehr geeherte Damen und Herren,

angenommen, ein ehepaar mit Steuerklasse 3/5 wollte in 4/4 wechseln, um die hohe Nachzahlung am Ende des Jahres umzugehen.

Einen Tag, nach abgabe der Änderung beim Finanzamtes (z.B. am 15.3.) wird bei der Ehefrau vom Frauenarzt festgestellt, das sie schwanger ist.

Die Frau bekommt zudem vom Arzt noch einen Berufsverbot wegen Infektionsgefahren.

Macht es Sinn, trotzdem die Steuerklasse zu wechseln bzw. darf man das? Es wäre ja vor dem Feststellen der Schwangerschaft geändert worden.

Es würde hierbei nicht um das Elterngeld gehen, sondern um den Mutterschaftslohn durch den Berufsverbot. (Elterngeld würde ja vom durchschnitt der letzten 12 Monate, also durch das Mutterschaftslohn bestimmt werden).

Konnte leider keine passenden Antworten finden.
Vielen Dank im voraus.