Umziehen mit SGB2 in eine WG?

Person A ist alleinerziehende Mutter und wohnt in einer zwar angemessenen, aber saukalten Wohnung, die von der ARGE bezahlt wird mit einem Kind unter 1 Jahr.
Person B ist selbsständig und wohnt in einer WG, in der ihr das Zimmer zu klein ist.
Erstens geht es nun darum, dass Person A ausziehen will, da es im Bad einfach zu kalt ist ein Baby zu baden und im Winter nur noch schlimmer werden kann. Darf sie einfach umziehen? Kann die ARGE Geldleistungen einbehalten, auch wenn sich am Mietpreis nichts ändert und Person A keine Umzugshilfe benötigt?
Zweitens ist es möglich mit Person B in eine WG zu ziehen? Welche Gründe müssen vorliegen?
Bin gespannt auf Antworten, LG, Antje

Hallo Antje,

Ob WG oder nicht ist erstmal uninterressant; wenn ein sgbII-Empfänger umziehen möchte, sollte er auf jeden Fall mit der Arge reden.
Das muß genehmigt werden, ansonsten können sie die Zahlung streichen.

Viele Grüße

überflüssiges Vollzitat gelöscht [Mod]

Zunächst mal:
Die Miete der neuen Wohnung muss in den Mietobergrenzen der jeweiligen Stadt liegen.

Ansonsten habe ich letztens, in einem ähnlichen Fall, folgendes erfahren:
Zunächst mal darf jedeR umziehen, so viel er/sie lustig ist, auch wenn die ARGE dem Umzug nicht zustimmt oder Du den Mietvertrag vor der Vorlage bei der ARGE unterschreibst. Allerdings, jetzt kommts, sind sie dann nur verpflichtet, die Höhe der vorherigen Miete zu übernehmen, sofern diese angemessen (also in den Mietobergrenzen) war. Außerdem entfallen die Übernahme von Umzugskosten, eine Vergabe eines Darlehens für die Kaution und (in Ausnahmefällen zu genehmigende) Darlehen für Maklergebühren.

Mein Tipp ist:

  1. Sich über die Mietobergrenzen informieren
  2. Sich eine neue Wohnung suchen und
  3. mit dem NICHT unterschriebenen Mietvertrag bei dem zust. Sachbearbeiter auftauchen

alles andere ist zu kompliziert.

Aber: Umziehen darfst Du und sie dürfen Dir und dem Kind deswegen nicht den Regelsatz kürzen.

überflüssiges fullquote entfernt [Mod]