Unterhalt für Eltern

Schönen guten Tag,

habe folgende Frage an euch.

Der Vater meiner Freundin ist verstorben, wie sieht es für meine Freundin und mich aus wenn die Rente Ihrer Mutter nun nicht aussreicht und diese zum Sozialamt geht???

1.Gibt es einen Selbstbehalt der meiner Freundin gesetzlich zusteht, wenn ja wo liegt dieser???

2.Wie sieht es mit Ersparnissen meiner Freundin aus,wird diese eventuell mit einbezogen??? bzw. gibt es hier einen Eigenbehalt???

3.Kann dass Sozialamt von mir verlangen dass ich Angaben über meinen Verdienst bzw. Vermögen machen muß??? da ich und meine Freundin bereits seit 10 Jahren zusammen wohnen,sprich einen gemeinsamen Haushalt haben.

Habe bereits vor 3 Wochen hier im Forum schonmal nachgefragt als der Vater meiner Freundin noch lebte.
Hier ging es aber darum wer die Kosten übernehmen muß wenn er ein Pflegefall wird und die Rente nicht ausreicht.
Hier bekammnen wir die Antwort dass der Eigenbehalt meiner Freundin bei 1400.- liegt, sowie die genannten Ersparnisse von ca. 10000.- Euro zu niedrig sind dass es zu Zahlungen für sie kommen würde.
Bei mir wäre es so, da wir nicht verheiratet sind spielt mein Einkommen und Erspartes auch keine Rolle.

Meine Freundin und ich Bedanken uns im voraus für alle Antworten.

Beste Grüsse
Matthias

Hallo,

eine Unterhaltrspflicht erwachsener Kinder gegenüber ihren Eltern entshet nur dann, wenn das Sozialamt über die Grundsicherung hinaus Aufwendungen hat (z.B. weil die Mtter ins Heim kommt).

Nach derzeit gültigem Recht (kann sich aber irgendwann ändern und dann wird auch bei der Grundsicherung die sog. Bedarfsgemeinschaft eingeführt wie bei Hartz IV)bist Du zu keinerlei Offenlegung Deiner Einkünfte bzw. Deine Vermögens verpflichtet.

Ganz heißer Tipp (nein, ich verkaufe keine Versicherung!): Wenn die Mutter noch keine 75 ist, überlegt einmal, ob Deine Freundin nicht eine Pflegeversicherung für die Mutter zahlt, z.B. Ideal-Versicherung, als beste in Stiftungs Warentest- Finanztest - 3/2011 getestet. Es ist wahrscheinich günstiger, jetzt einen zweistelligen Betrag als in fünf Jahren einen dreistelligen Betrag zahlen zu müssen.

Ingeborg

Hallo Matthias,

falls die Mutter deiner Freundin weniger Rente bekommt als 374,00 € plus der Warmmiete, die sie tatsächlich zahlt, hat sie Anspruch aus „Grundsicherung im Alter“.

Das ist ein Rechtsanspruch, den jeder hat. Dafür werden Angehörige nicht mehr heran gezogen. Du als „Nichtverwandter“ hättest damit sowieso nichts zu tun.

Auch bisher wurde kaum jemand tatsächlich zur Zahlung heran gezogen. Der bürokratische Aufwand, diese Beträge beizutreiben, war viel teurer als der Ertrag.

Der „positive“ Effekt lag nur darin, dass mit dieser „vertreibenden Hilfe“ die älteren Leute vor der Antragsstellung zurück geschreckt sind.

Lasst euch also auf keinen Fall ins Bockshorn jagen.

Hallo, Matthias,

meines Wissens ist es so, dass man Eltern, die nur eine spärliche Rente erhalten, nicht unterstützen muss. Für „arme“ Rentner gibt es ja die sog. Grundsicherung des Staates. Strittig wird es nur, wenn man als Kind selbst ein jährliches Einkommen von über 100.000 Euro hat, was aber im Fall Deiner Lebensgefährtin kein Thema ist. Ihre Ersparnisse (ca. 10.000 Euro) bleiben ebenso unberührt, da sie auch nur sehr spärlich sind.

Deine Vermögensverhältnisse spielen (wie Du bereits richtig schreibst) auch in dem vorliegenden Fall überhaupt keine Rolle.

Gruß W.

Hallo Matthias,

Kinder sind für Ihre Eltern und Eltern für Ihre Kinder so weit verantwortlichen wie Ihre Leistungsfähigkeit dies zuläßt. Da gibt es Bemessungsgrenzen und Freigrenzen. Bitte sprechen Sie einfach mit Ihren zuständigen Sozialbehörden und klären Sie dort Ihren Fall. Im Internet kann man dies kaum zutreffend und richtig beantworten, weil man den Fall nur durch oberflächliche Schilderungen kennt. Also sprechen Sie mit dem Sozialamt.
Mit freundlichen Grüßen
efuessl

D. Antwort dieselbe wie beim letzten Mal.
Sollte sich da nichts an d. Rechtslage geändert haben.
Am besten einen FA Soz.recht konsultieren u. eine Beratungsstelle f. Senioren.
D. gibt idR in jeder größeren Stadt, zB Caritas.